Hallöchen,
wenn man freiberuflich auf Honorarbasis arbeitet,was muß man da beachten?
Wie muß man sich krankenversichern?
Gibts da auch so Grenzen,die steuerfrei sind,auf z.B.Geringfügigen-Basis/400€?
Oder wieviel darf man verdienen?
Das wäre dann mein einziger Verdienst-bin bis dato familienversichert über meinen Mann.
Wir machen einen gemeinsame Steuererklärung,Männe arbeitet auf Lohnsteuerkarte (Klasse 3 und ich habe Klasse 5).
Falls das irgendwie von Relevanz ist.. 
Wer hat Tips und Tricks?
Vielen Dank und liebe Grüße! D71
Wer kennt sich aus? Freiberufliche Tätigkeit...
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Beitrag von diva71 - 13.07.11 - 18:54 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 13.07.11 - 19:24 Uhr
Hallo.
Klick Dich hier mal durch (sehr viele Infos mit vielen Querverweisen):
http://www.mediafon.net/ratgeber.php3?view=&si=4e1dd9376441d&lang=1
Ich habe dort alles gefunden, was ich wissen musste, als ich freiberuflich als Dozentin gearbeitet habe.
LG
Beitrag von bruchetta - 13.07.11 - 22:27 Uhr
Du mußt ein Gewerbe anmelden.
Du kannst bis € 350,-- oder auch € 400,-- verdienen (mußt mal bei Eurer KK nachfragen) und bleibst in der Familienversicherung.
Wenn Du darüber kommst, mußt Du Dich freiwillig versichern.
Es gibt einen recht hohen Steuerfreibetrag, mußt mal googeln.
Ansonsten bleibt noch das kleine Problemchen, dass Du eine Scheinselbstständigkeit eingehst (Dein AG natürlich auch!), wenn Du nur EINE freiberufliche Tätigkeit bei EINEM AG machst.
Freiberufler sind eigentlich so etwas wie Journalisten, die für mehrere Zeitungen arbeiten z.B.
Google mal Scheinselbstständigkeit.
Beitrag von manavgat - 14.07.11 - 11:25 Uhr
Unsinn.
Freiberufler melden kein! Gewerbe an.
sie sind keine gewerbetreibenden, sondern Freiberufler.
Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 14.07.11 - 11:24 Uhr
Als Freiberufler musst Du eine Einnahme-Überschußrechnung machen. Ob Du dann Steuern zahlen musst, hängt davon ab, was Du mit Deinem Mann zusammen versteuern musst.
Die Krankenversicherung würde ich nicht informieren. Du musst kein Gewerbe anmelden und bist auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Erst wenn Du mehr als 340 Euro im Monatsdurchschnitt verdienst, musst Du Dir darum Gedanken machen.
Was für eine Tätigkeit ist es?
Gruß
Manavgat
