Hallo,
wer kennt sich aus?
Wird ein 400€-Mini-Job zusätzlich zum normalen Job beim Elterngeld mitangerechnet?
Danke
400€ zum Elterngeld mitangerechnet?
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Beitrag von meli-f.82 - 13.07.11 - 22:33 Uhr
Beitrag von ujn1 - 13.07.11 - 23:03 Uhr
Hallo,
also gehts hier um einen 400€ Job nach der Geburt und dessen Anrechnung aufs Elterngeld oder einen 400€ Job vor der Geburt und dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des Elterngeldes?
Falls letzteres Deine Frage ist: Ja. Es zählen alle nicht-negativen Einkünfte im Durchrechnungszeitraum (12 Monate vor Mutterschutz) aus nichtselbständiger Arbeit. Immer die Nettobeträge.
LG
Beitrag von betty38 - 14.07.11 - 08:15 Uhr
...dem schließe ich mich einfach nur an.
Du musst eben auch einen Nachweis der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnung) mit beifügen.
lg betty
