Kennt sich vielleicht jemand aus?
Also folgendes. Ich bekomme ja momentan ALG II weil ich noch in Elternzeit bin.
Leas papa zahlt normal 272 euro und den monat hab ich bisher noch keinen cent bekommen (die letzten monate erst nach langem hin und her mitte des monats).
Hab schon die Beistandschaft beim JA gekündigt und alles meiner Anwältin übergeben. die Unterlagen kamen heute erst und jetzt kann erst der antrag bei gericht gestellt werden auf eine lohnpfändung(es stehen auch noch über 1000 euro unterhaltsschulden aus). das dauert ja alles noch und mit fehlt das geld vorne und hinten.
kann ich jetzt schon beim Jobcenter anrufen und denen sagen die sollen bitte für den monat den unterhalt vorstrecken und ihn sich bei ihm wieder holen? ich hab nur noch 20 euro und weiß ned wie ich damit den monat auskommen soll. oder warten die den monat noch ab bis sie das vorstrecken?
ALG II Unterhalt noch nicht da...
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Beitrag von 16061986 - 14.07.11 - 11:34 Uhr
Beitrag von gepard - 14.07.11 - 12:36 Uhr
hallo....
geh einfach hin und frage nach..du kannst ja alles belegen......
viel glück dabei
lg
Beitrag von ppg - 14.07.11 - 12:52 Uhr
Der KV ist erst ab dem Monatsletzten in verzug.
Kannst du Dir nicht Geld von deiner Familie oder Freunden leihen - denn bis die ARGE dir einen Vorschuß gibt vergehen Wochen, weil dieser antrag auf Vorschß ja auch erstmal bearbeitet werden muß.
Ute
Beitrag von 16061986 - 14.07.11 - 13:02 Uhr
nein er ist ab dem 2. werktag in verzug weil im titel steht am 1. des monats muss der unterhalt auf dem konto sein!
würde es nicht drinstehen stimmt schon dass er dann noch nicht im verzug wäre.
Beitrag von ppg - 14.07.11 - 13:20 Uhr
Ja ich weiß das steht da drin , aber das ist vollkommen ohne Belang weil eine verspätete Unterhaltszahlung rechtlich keine Konsequenzen hat.
Der Unterhaltsschuldner ist erst dann juristisch im Verzug wenn der Monat ohne Unterhaltszahlung verstrichen ist. Erst dann können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Ute
Beitrag von 16061986 - 14.07.11 - 13:28 Uhr
meine anwältin hat ihm aber auch nochmal einen brief geschrieben das er am 1. zu zahlen hat,tut er das nicht wird vollstreckt und die lohnpfändung wird jetzt bei gericht beantragt da er eben den monat wieder nicht am 1. gezahlt hat... hmmm
also leihen kann mir leider keiner was,die haben alle selberst nur genug um davon zu leben.
Beitrag von ppg - 14.07.11 - 13:46 Uhr
Ja und, was bringen dir die Briefchen, die Deine Anwältin schreibt? Richtig nichts! Wenn er erst am letzten zahlt gibbet auch keine Pfändung. Und wenn es ne Pfändung gibt, dann dauert das auch nochmal Monate bis diese durchgesetzt ist.
Das sind Drohgebärden, weiter nichts. Wenn er gut beraten ist , weis er was er davon zu halten hat.
Du bist diejenige , die kein Geld hat und auch nicht die Möglichkeit auf die schnelle was zu kriegen.
Hast Du Wertgegenstände, die ins Pfandhaus bringen kannst um den monat zu überleben?
ute
Beitrag von 16061986 - 14.07.11 - 15:50 Uhr
nein ich hab gar nichts mehr weil ich letztes jahr schon mal in der lage war und alles verkauft hab was nicht niet und nagelfest war...
ne pfändung dauert von antrag bis zur vollstreckung 2-3 wochen sagte meine anwältin und hat nichts von monaten gesagt...
ic9h weiß langsam gar nicht mehr was ich nun glauben kann und soll...
ich glaub ich werd einfach mal beim jobcenter anrufen und fragen...und wenn ich mir nenvorschuss holen muss ich muss den monat irgendwie noch rumbringen,kinder kann man leider nicht von luft und liebe ernähren
Beitrag von ppg - 14.07.11 - 20:41 Uhr
ne pfändung dauert von antrag bis zur vollstreckung 2-3 wochen sagte meine anwältin und hat nichts von monaten gesagt...
Ja, und wenn das Gehalt gerade ausbezahlt worden ist, dann kommen noch mal 4 Wochen dazu. Außerdem erstreckt sich die Pfändung doch , so wie Du geschrieben hast, nur auf die Unterhaltsschulden in Höhe von 1000 €. In Anbetracht der Tatsache, das dein Ex auch noch einen Selbstbehalt hat, wirst Du allein diese Summe vermutlich nur in Teilbeträgen pfänden können. Dannach kommt der aktuell ausstehende Unterhalt. Dann sind wir, je nach Einkommenslage deines Ex bei Monaten , evtl sogar einem Jahr. zumal ja auch der laufende Unterhalt weiter gezahlt werden muß
Das mußt Du alles einkalkulieren.
Und wie gesagt, an deiner aktuellen Notlage ändert sich also in den nächsten Wochen nichts. Ein Antrag auf UVG ist sinnvoll, hat aber auch Bearbeitungszeit.
Und ich denke es ging Dir bei deiner Frage darum, wie Du jetzt, diesen Monat an Geld kommst. Und außer Pfandhaus, oder Flohmarkt fällt mir da jetzt nichts ein.
Ute
Beitrag von 16061986 - 14.07.11 - 21:28 Uhr
ja und meine frage war eben ob das jobcenter eben in der zeit eintritt bis ich wieder unterhalt bekomme... weil der wurde ja bei der berechnung berücksichtig und das können sie ja ned machen wenn er gar ned kommt... nur ist ja eben der monat ncoh 2 wocehn lang aber so lang kann ich nicht mehr warten
Beitrag von ppg - 15.07.11 - 07:15 Uhr
Wenn es eintreten sollt, muß hietzu ein Antrag gestellt und bearbeitet werden.
Und ob das möglich ist werden sie Dir am telefon sgen können
utw
Beitrag von 16061986 - 15.07.11 - 10:40 Uhr
ich war heute bei meiner anwältin. wegen den schulden wird sie jetzt einen gerichtsvollzieher beauftragen. wegen dem unterhalt den monat kann sie nichts mehr machen weil er ja,wie du schon sagtest,schon ausbezahlt wurde.
jetzt muss ich noch rauskriegen bei welcher zeitarbeitsfirma er ist dann kann sie weitere schritte einleiten. sie meinte das arbeitsamt müsste eintreten allerdings kann sie mir nicht sagen ob sie das jetzt schon machen oder erst wenn der monat schon rum ist... werd da also gleich mal anrufen
Danke für die antworten!
Beitrag von manavgat - 14.07.11 - 17:51 Uhr
Beantrage umgehend UVG.
Gruß
Manavgat
Beitrag von 16061986 - 15.07.11 - 15:56 Uhr
also die arge weist die zahlung gleich an und ich müsste es bis mittwoch haben. sollte ich den monat doch noch unterhalt bekommt muss ich es zurückzahlen (ist ja klar) und wenn nicht holen sie es ich von ihm wieder.
