Ein guter Bekannter von mir wechselte die Krankenkasse.
Er ist freiwillig gesetzlich versichert, da selbständig. Er ist Single, hat kein Vermögen und verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze. D.h. er hatte bisher immer einen ermäßigten Beitragssatz, wo ein Einkommen von 1277,50 € monatlich zu Grunde gelegt wird. Laut letztem Einkommenssteuerbescheid liegt er auch da darunter (ca. bei 1195).
Bei der alten KK klappte das wohl alles immer problemlos, nun zickt aber die neue und meint, dass das Einkommen über dem Freibetrag für Vermögen liegt.
Haben auch einen Stapel Papier mitgeschickt. Beim ersten Überfliegen bin ich nicht schlau draus geworden. Ich hab aber das Gefühl, dass hier Einkommen mit Vermögen verwechselt wurde. Die KK wurde schon 2 x daraufhin angesprochen und sieht keinen eigenen Fehler.
Was kann man tun?
Wie kann man das der Krankenkasse erklären?
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Beitrag von vwpassat - 14.07.11 - 11:40 Uhr
Beitrag von demy - 14.07.11 - 12:05 Uhr
Hallo,
bei der gesetzlichen Krankenkasse sehe ich eigentlich nur wenige Möglichkeiten außerhalb des normalen Rechtsweges, da es ja eine Schiedstelle oder einen Ombudsmann so nicht gibt.
Ich denke es gibt nur die Möglichkeit Beschwerde bei der BaFIn oder klagen vor dem Sozialgericht.
Vielleicht auch noch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung.
http://www.patientenbeauftragter.de
Mehr fällt mir so jetzt nicht ein.
Gruß
Demy
Beitrag von vwpassat - 14.07.11 - 12:18 Uhr
Mir sieht das alles zu willkürlich aus.
Die Beiträge für freiwillige Mitglieder mit diesen Einkommensstufen sind ja eh alles andere als fair, eigentlich bliebe dem Betroffenen nur der Weg in eine Private. Das scheidet aber wohl wegen Vorerkrankungen auf jeden Fall aus.
Der gute Mann hat am Ende weniger als ein Harzer und arbeitet bestimmt 10h täglich und ist zufrieden damit.
Der Beitragssatz wären unglaubliche 28%.
Wie kann etwas als Vermögen angerechnet werden, was gar nicht da ist?
Seine laufenden Einnahmen "verlebt" er ja, da bleibt nix über. Bisher war der Beitrag wohl ca. 230 Euro, jetzt 350 €.
Beitrag von demy - 14.07.11 - 12:24 Uhr
Hallo,
ich würde das auf keinen Fall so hinnehmen und ggf. das von einem Sozialgericht überprüfen lassen wenn sich die KK weiter quer stellt.
Warum hat er in der gesetzlichen überhaupt die KK gewechselt?
Oder war es die Pleitekasse?
Gruß
Demy
Beitrag von vwpassat - 14.07.11 - 12:26 Uhr
Muss ich erstmal nachfragen, schreib ich dann heute abend.
Beitrag von zwillinge2005 - 14.07.11 - 14:17 Uhr
Hallo,
warum hat er die KK gewechselt?
LG, Andrea
Beitrag von vwpassat - 14.07.11 - 18:07 Uhr
So, jetzt bin ich etwas schlauer.
Gewechselt wurde nur wegen des Zusatzbeitrages der alten Kasse. Er hat lt. eigenen Angaben bei der bisherigen immer den ermäßigten Satz bezahlt. Jedes Jahr wurde der Einkommenssteuerbescheid eingereicht.
Also hier kann wirklich was nicht stimmen. Leider ist es eine KK, wo man nichtmal eben in ne Geschäftsstelle gehen kann und auf den Tisch hauen.
Beitrag von traumkinder - 14.07.11 - 14:21 Uhr
haben die andere zahlen was die bemessungsgrenze angeht??
wenn du dir sicher mit deiner angelegenheit bist, würde ich den vorgesetzten/chef verlangen!!
wenn die sich quer stellen mit zeitung oder öffentlichkeitsarbeit drohen
wirkt meist wunder 
ansonsten letzte möglichkeit anwalt einschalten
Beitrag von manavgat - 14.07.11 - 17:49 Uhr
Die haben eine Meise. Hat er kein Vermögen (die Freigrenzen stehen in den Schreiben), dann zählt nur sein Einkommen. Ich habe jahrelang den ermäßigten Satz bezahlt und war bei 3 verschiedenen Kassen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von marion2 - 15.07.11 - 10:57 Uhr
Hallo,
sososo - ein Bekannter 
Hat dein Bekannter einen Steuerberater? So ein Stempelchen unter einem Schreiben in dem steht, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand und den zugrunde liegenden Informationen, das Einkommen (<- fett drucken) die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet und kein Vermögen (<- fett) vorhanden ist, welches die Grenze von XY Euro übersteigt - kann echte Wunder wirken.
"Ich hab aber das Gefühl, dass hier Einkommen mit Vermögen verwechselt wurde." egal, wenn er "wenig" und "gar keins" hat.
Gruß Marion
