Habe nun 1 Jahr Elternzeit hinter mir (urspr. wollte ich eigtl. 2-3 Jahre) u. will/muss ab 1.9. wieder stundenweise oder auf 400€ arbeiten... Mein alter AG will dass ich für 400€ 12 Std. arbeite - 3x4 Std. (nach meinem alten Std.lohn wären es nur 8 Std.)...
Seine Begründung ist: Arbeitsaufgaben u. Veranwortungsbereich wären nicht mehr so groß wie bisher (m.E. stimmt das aber nur bedingt...) Kann er das einfach so machen/sagen? Finde das irgendwie mies, nur weil ich mit Kind nun nicht mehr so oft arbeiten kann/will, krieg ich scheiß Aufgaben für weniger Geld... Bessere BEzahlung würde ich erst wieder ab 15-30 Std. pro Woche bekommen... da unsere Kleine aber sehr fremdelt, wollt ich sie aber erst langsam dran gewöhnen...
AG will nach Elternzeit nun weniger Stundenlohn bezahlen... :-(
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Beitrag von nutellabraut - 14.07.11 - 13:13 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 14.07.11 - 13:26 Uhr
was steht in deinem Vertrag? Du mußt entweder deinen alten Job voll ausfüllen, natürlich für volles Gehalt oder ihr schließt einen neuen Vertrag
Beitrag von kati543 - 14.07.11 - 13:30 Uhr
Ja, kann er. Du hast nicht genau geschrieben, ob du deine Elternzeit abgebrochen hast (was ich doch mal nicht hoffe), oder ob du Teilzeit in Elternzeit machst. Aber in beiden Fällen wäre die Antwort die selbe. Es ist ein neuer Vertrag und bei einem neuen Vertrag gelten neue Regeln ... bzw. der muß neu ausgehandelt werden.
Aber mal ehrlich. Was erwartest du? Dass diejenige, die jetzt deinen Job macht, sich deinen Job mit dir teilt, dass du auf 400€ kommst und sie dann noch die "Scheißaufgauben", die du nicht machen willst, machen soll? Eine 400€-Kraft ist meistens nur eine Aushilfskraft. Und als solche solltest du dich betrachten.Dass du ein Kind bekommen hast, war deine Entscheidung. Aber nun musst du auch die Konsequenzen davon tragen und niemand sonst. Dein AG muß dir keinen Lohnausgleich zahlen. Wenn er nur diese Stelle frei hat für dich und die eben so bezahlt wird, hast du die Wahl - entweder du nimmst an, oder nicht.
Beitrag von bi_di - 14.07.11 - 16:44 Uhr
Wenn Dein Betrieb mehr als 15 AN hat, kannst Du einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen (mindestens 15, max. 30 Wochenarbeitsstunden). Den darf der AG allerdings aus dringlichen betrieblichen Gründen ablehnen.
Ansonsten kannst Du nur in Deinen alten Vertrag wieder einsteigen (mit derselben Stundenzahl) oder eben einen neuen Vertrag abschliessen. Und neuer Vertrag kann eben auch neues Arbeitsgebiet und andere Bezahlung bedeuten.
Und ich finde es im Übrigen sehr normal, das man die anspruchsvollen Aufgaben nur bekommt, wenn man auch genügend Stunden arbeitet um sie zu bewältigen / als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Grüsse
BiDi
Beitrag von manavgat - 14.07.11 - 17:45 Uhr
läuft nicht! Unterschreib nichts sondern verlange Teilzeit nach dem Teilzeitgesetz:
www.teilzeit-info.de
Gruß
Manavgat
