nochmal: Elterngeld

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von traumkinder - 14.07.11 - 14:05 Uhr

hab ja grad eben gefragt wegen steuerklassen wechsel nach oder während des muschu

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=2&tid=3223702

Frage 1:

ich kann doch zu beginn des muschutz die steuerklasse wechseln, denn das ELTERNGELD berechnet sich doch aus den 12 Monaten vor muschutz!!??

d.h. die muschutzzeit wird doch schon gar nimmer mehr mit in die elterngeldberechnung mit einbezogen!? also ist es doch da dann wurscht was ich da dann bekomme, oder nicht!?

Frage 2:

wenn ich dann im muschutz stkl 5 bin, bekomme ich dann trotzdem von dem durchschnittsnettolohn der letzten 3 monate mein geld oder wird dann die steuer von kl 5 mit abgezogen??

ich hoffe ihr versteht frage 2, weiss grad nich wie ich es anders fragen soll #schein


bin gespannt auf eure antworten

Beitrag von ujn1 - 14.07.11 - 14:49 Uhr

Hallo,

Frage 1) Ja auf alle drei Fragen.

Frage 2) Siehe meine Antwort auf Deinen anderen Beitrag. Steuerklassenwechsel in Mutterschutz hat keinen Einfluss auf dei Höhe des Mutterschaftsgeldes bzw. Mutterschaftslohnes.

LG

Beitrag von traumkinder - 14.07.11 - 17:50 Uhr

#liebdrueck




danke dir #sonne



#winke