Hallo ihr Lieben
Bin momentan in Elternzeit. Ich bekomme das Elterngeld noch bis Ende November 2011 gezahlt.
Habe mir das Elterngeld für 1 Jahr auszahlen lassen.
Anfang Januar 2012 fange ich wieder auf 400€ Basis an zu arbeiten.
Wird von den 400€ das Elterngeld mit angerechnet?
Muss ich also davon was abgeben.
Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine
im Vorraus
LG Franzi
Elterngeld
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Beitrag von sockerl - 14.07.11 - 17:41 Uhr
Beitrag von 16061986 - 14.07.11 - 17:44 Uhr
Irgendwie verstehe ich da gar nichts. du kriegst doch das elterngeld nur noch bis november 2011 und fängst erst 2012 wieder mit dem arbeiten an was hat also das eine mit dem andren zu tun? wieso sollten die 400 euro wo angerechner werden was du gar nicht mehr bekommst?
Beitrag von sockerl - 14.07.11 - 18:00 Uhr
Hallo
Ich weiß von einer Bekannten, die sich das Elterngeld auf 2 Jahre hat auszahlen lassen. Sie hat dann auch nach einem Jahr wieder angefangen zu arbeiten, und bei ihr ist das aufs Elterngeld angerechnet worden.
Ich habe gedacht, das wäre auch so, wenn man sich das Elterngeld nur für ein Jahr auszahlen lässt.
Danke für deine Antwort. Es wird also nicht mehr angerechnet
LG Franzi
Beitrag von anyca - 14.07.11 - 18:13 Uhr
Kann so nicht stimmen - was sie im 2. Jahr arbeitet, wird nicht angerechnet, egal ob Splitting oder nicht.
Beitrag von sockerl - 14.07.11 - 18:20 Uhr
Hallo
Sie hat mir gesagt, als sie wieder anfing zu arbeiten, habe sie der Familienkasse Bescheid gesagt.
Die haben dann das Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet und neu berechnet.
Sie hat dann etwas weniger Elterngeld rausbekommen.
Danke für deine anwort.
Ich werde ihr das mitteilen, das im 2. Jahr nichts angerechnet wird.
LG Franzi
