Elternzeit, Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

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Beitrag von lahme-ente - 14.07.11 - 19:30 Uhr

Hallo,

also, für mich stellen sich gerade ein paar Fragen.
Ich gehe auf Minijobbasis arbeiten aber wir beziehen KEIN Geld vom Amt.

Bekomme ich denn auch Mutterschaftsgeld? 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt? Bei mir ist es so, wenn ich NICHT arbeite, bekomme ich KEIN Geld.
Falls ich die 6 Wochen vor der Geburt noch krauchen kann, würde ich gerne weiter arbeiten gehen. Wie verhält es sich dann mit dem Mutterschaftsgeld? Bekomme ich welches? Bzw. wird mir das an meinen Minijobverdienst angerechnet?
Muss ich es irgendwie schriftlich festhalten, dass ich weiter arbeiten möchte? Oder reicht es, wenn ich es so mündlich meiner Chefin sage. Kann sie es auch ablehnen, mich bis zur Geburt zu beschäftigen und mich quasi in den Mutterschutz schicken?

Ich habe doch in der Elternzeit Kündigungsschutz??
Nun möchte ich aber in der Elternzeit etwas arbeiten gehen. Besteht dann trotzdem noch der Kündigungsschutz??

So, ich glaube, das waren fürs Erste alle meine Fragen :-)

LG, Steffi

Beitrag von goldie99999 - 14.07.11 - 20:20 Uhr

Tag,

Minijobber erhalten einmalig Mutterschaftsgeld iHv 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Darüber hinaus gibt es nichts, wenn Du nicht arbeitest. Entweder beantragst Du Mutterschaftsgeld oder beziehst Dein normales Gehalt, beides gleichzeitig geht logischerweise nicht.

Deine Chefin kann es aus bestimmten Gründen ablehnen, Dich zu beschäftigen (BV, Fürsorgepflicht des AG), muß Dich dann allerdings voll bezahlen.

Alles andere kannst Du kannst leicht ergooglen.

Grüße, Goldie