Nabend! :)
Vielleicht gibt es ja hier den ein oder anderen Experten der sich mit dem Elterngeld-Antrag auskennt! 
Zunächst mal die Ausgangssituation:
Ich habe vor der Geburt normal gearbeitet bzw. ein BV bekommen, aber das interessiert die ja nicht, da ich ja normales Gehalt bekomme.
Ich werde 12 Monate Elternzeit nehmen, sprich möchte das Elterngeld voll ausbezahlt bekomme. Mein Lebenspartner (nicht verheiratet) nimmt keine Elternzeit und beansprucht das Elterngeld nicht.
Nun zu meinen Fragen:
* Elternteil 2: in wie weit muss ich das ausfüllen? Nur das was zutrifft? Also Name, Adresse und so ist klar. Aber ich muss ja nicht seine finanzielle Situation vor und nach der Geburt eintrage, da er ja nicht das Elterngeld beansprucht, richtig?
* bei nichtselbständiger Arbeit steht "Verpflichtung zu Steuervorauszahlungen" Ja oder nein, was meinen die damit? Bin ich als "normaler" Arbeitnehmer verpflichtet Steuervorauszahlungen zu leisten?
* wieviele Gehaltsnachweise muss ich vorlegen? die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz? Oder die letzten 14 Monate?
Wie ist das wenn man nur eine Gehaltsbescheinigung bekommt wenn sich etwas ändert? Also ich dann evtl. nur 5 oder 6 einreichen kann?
VLG und Danke!
Ein paar Fragen zum Elterngeld-Antrag ...
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Beitrag von goldiiieee - 14.07.11 - 20:43 Uhr
Beitrag von ujn1 - 14.07.11 - 23:01 Uhr
Hi,
zum Elternteil 2 mußt Du nur die Personalien angeben, außerdem ob der Antrag für Elternteil 2 gleich mit gestellt wird, die Partnermonate angekündigt, oder der Antrag später separat gestellt wird. Bei uns (Bayern) gibt es übrigens einen recht guten Online-Antrag, der nur die zutreffenden Fragen stellt und alle anderen überspringt, vielleicht ist das bei Euch ja auch so.
Wenn Du eine Verpflichtung zu Steuervorauszahlungen hättest, wüßtest Du es. Das ist der Fall, wenn Du aus irgendwelchen Gründen jedes Jahr Steuern nachzahlen mußt, dann kann das Finanzamt regelmäßige Vorauszahlungen (z.B. quartalsweise) festsetzen, damit Du die voraussichtlich fälligen Steuern auch zahlst. Das trifft auf normale Arbeitnehmer i.d.R. nicht zu.
Bei mir war es so, dass der Arbeitgeber auf dem entsprechenden Formblatt die Einkünfte und Abzüge der 12 Durchrechnungsmonate bescheinigt hat. Zu dieser Mitwirkung ist er auch verpflichtet. Ich bekomme einen Gehaltszettel nur dann, wenn sich etwas geändert hat, also so 2 - 3 pro Jahr. Die hab ich dann zusätzlich in Kopie noch beigelegt.
LG
