Elterngeld

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Beitrag von shamea - 14.07.11 - 21:43 Uhr

Hallo ihr Lieben,

zur Zeit verdiene ich ca. 480€ netto (Gleitzone, je nach Stunden)) und bei meinen Nebenjob ca 100€. Wenn wir jetzt ein zweites Kind bekommen würden wie muß ich dann das Elterngeld berechnen?

67% von 480€ (Steuerklasse V) oder zählt der Nebenjob bei der Berechnung auch?

Fahrgeld, welches ich bekomme muß ich wahrsch. abziehn oder?
Und wie ist es wenn ich die letzten Monate vor der Geburt ein Beschäftigungsverbot habe, da ich Zahnarzthelferin bin? Wie werden dann die letzten Monate berechnet?

Fragen über Fragen#sorry

Grüße Vera

Beitrag von ujn1 - 14.07.11 - 22:38 Uhr

Hallo Vera,

es zählen alle (netto-) Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit zusammen, also nach Deinen Angaben ca. 580€. Davon werden 77€/Monat als Werbungskosten abgezogen. Bleiben also ca. 500€, die berücksichtigt werden.
Bei 500€ zu berücksichtigendem Einkommen ist der Prozentsatz fürs Elterngeld 92% (67% plus 0,1% für jede 2 Euro unter 1000 Euro). Ergibt also ca. 460€ Elterngeld.

Fahrgeld wird, wenn es ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers war, i.d.R. nicht berücksichtigt.

BV sollte bei Dir egal sein, da Du ja Deinen Durchschnittslohn weiter bekommst. Es sei denn, es handelt sich um eine schwangerschaftsbedingte Krankheit und Du hast einen Einkommensverlust dadurch, dann würden die Monate nicht zählen.

LG

Beitrag von shamea - 14.07.11 - 22:52 Uhr

Vielen Dank.
Das mit den Werbungskosten ist mir ganz neu, gut zu wissen.:-)