Ausbildung, Wohngeld... Handwerkskammer...

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Beitrag von chani79 - 14.07.11 - 23:32 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen... ich frage nicht für mich, sondern einem guten Freund.

Folgender Sachverhalt:

D., 25 Jahre alt, wohnt derzeit noch in einer WG (in Bayern) und befindet sich ab dem 1.September im 2.Lehrjahr zum Glas- und Gebäudereiniger. Er hat bereits eine Ausbildung zum Schreiner abgebrochen (nach dem ersten Lehrjahr) und eine Ausbildung zum Bäcker abgeschlossen.

Er hat leider mehrere Baustellen, aber fangen wir mal mit dem wichtigsten an.

Nun zu den Problemen:
1. Er muss wiederholt Arbeiten ausführen, wozu er noch keine Berechtigung hat. Als Bsp.: Op-Reinigung bzw. Desinfektion... (er ist noch kein Desinfektor).
1a. Der Arbeitgeber zahlt sehr unregelmässig (also immer verspätet) und oft zuwenig aus.

Dazu hab ich mir gedacht, die Handwerkskammer ist zuständig... stimmt das? Inwiefern können die da weiterhelfen?

2. Die Ausbildung findet Überbetrieblich statt. Der Arbeitsort liegt im Wohnbereich, die Schule befindet sich 330km weit entfernt. Während der Schulblöcke übernachtet er in einem angegliederten Wohnheim.

Laut Ausbildungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Kosten für das Wohnheim zu übernehmen.

Jetzt, also im Juni, hat der Arbeitgeber verkündigt, dass er die Kosten für das Wohnheim nicht mehr übernehmen kann bzw. will, weil die wirtschaftliche Lage schlecht sei.

Inwiefern kann bzw. darf er das. Weil das Ausbildungsgehalt zu gering ist, als dass er sich sein Zimmer in der WG , als auch das Wohnheim finazieren kann.
Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten auf finanzielle Unterstützung wie zB Wohngeld?


Ich hoffe jemand von Euch kann uns da weiterhelfen.

Lg Meli

Beitrag von musterli70 - 15.07.11 - 06:27 Uhr

Ich fange mal hinten an, wenn im Ausbildungsvertrag stehtr, dass die Firma die Wohnkosten während den Schulblöcken übernimmt, dann hat die Firma diese Kosten auch zu übernehmen.
Hier könnte durchaus ein Gespräch mit der Handwerkskammer weiterhelfen, führt aber im Zweifelsfall wie alles andere zu eine Kündigung auf Grund wirtschaftlicher Lage, nachdem was Du hier so alles bisher zum Betrieb geschrieben hast.
In dem Fall sollte die Frage sein, ob das nicht sogar besser ist, bevor man am Ende noch großen Summen nachrennen muss.

Die Handwerkskammer könnte hier meiner Meinung nach nur in so fern helfen, dass sie versucht gut auf den Firmeninhaber einzureden und ihm ggfs. zukünftig eben an der Ausbildung hindert (den soweit ich das in Erinnerung habe müssen die Ausbildungsverträge immer noch von der Kammer mitunterzeichnet werden), was wiederum ihm den Zugang zu Nachwuchskräften erschwert.

Zu der andere Geschichte von wegen Desinfektion von OP Gerätschaften und Räumen, deswegen würde ich nicht an die Kammer gehen, da gibt es deutlich bessere, schnellere und für den Chef schmerzhaftere Wege das Problem abzustellen.
Wie z.B. ein unbekannter Dritter informiert die Klinikleitung darüber, dass hier in diesem sensiblen Bereich von der Firma XYZ Kräfte eingesetzt werden, die über keine entsprechende Qualifikation verfügen.