Plötzlich Arbeiten/ Urlaub

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Beitrag von aakon2007 - 15.07.11 - 13:25 Uhr

Hi, hätte mal eine Frage. Habe ab morgen 16. 7. Urlaub. Gestern 14.7. kommt meine Chefin und sagt zu mir ob ich am Montag u. Dienstag Spätdienst machen könnt#kratz... Der Urlaub wurde im Februar ordnungsgemäß genehmigt. Muß ich arbeiten? Kann sie das von mir verlangen? Arbeite in der Pflege, und es herrscht Personalmangel. Aber nicht erst seit gestern sondern schon seit Januar... Kann sie das so einfach bestimmen? Da ich eh Bewerbungen am Laufen hab, und schon Zusagen, hab ich abgelehnt. Hab in der letzten Zeit sehr viel Dienst gemacht, 12 Tage am Stück, 1. Tag frei, 9 Tage am Stück. Brauch doch den Urlaub....
Lg Elfi

Beitrag von ujn1 - 15.07.11 - 13:39 Uhr

Hi,

Fragen darf dich deine Chefin natürlich, ob Du freiwillig dazu bereit wärst. Beantworten kannst du diese Frage auch (hast du ja getan). Dagegen ist erstmal nichts zu sagen.

Anders sieht es aus, wenn sie dich zum arbeiten verpflichten will. Dazu müsste sie zunächst einmal Deinen Urlaub widerrufen. Die Hürden dafür liegen - besonders wenn es so kurzfristig ist - sehr hoch. Ob die Voraussetzungen für einen Widerruf des Erholungsurlaubs vorliegen, kann man aus deinem kurzen Beitrag nicht schliessen, ist aber für mich mehr als zweifelhaft.
Außerdem würde deine Chefin dir gegenüber schadenersatzpflichtig, was z.B eventuelle Stornierungskosten für eine Reise, Hotelunterkunft... angeht.

LG

Beitrag von aakon2007 - 15.07.11 - 13:56 Uhr

Hi, danke für dein Antwort. Ja sie hat mich gefragt ob ich.. freiwillig natürlich. Da ich immer diejenige bin die einspringt wenn wo einer ausfällt ,hab ich auch zum ersten mal nein gesagt. Damit hat sie nicht gerechnet warscheinlich. Sie muß endlich auch mal ihre Personalpolitik überdenken. Seit Dezember fehlen zwei 2 Mitarbeiter, Fachkräfte, die noch nicht ersetzt wurden. Sie hat eine eingestellt die wenigstens die Nachtdienste etwas abdeckt. Die arbeitet aber erst paar Wochen, und nur Tageweise und noch nicht allein. Alles in allem viel zu wenig Fachkäfte.
Gebucht haben wir nicht, aber das spielt jetzt keine Rolle. Eine sollte neulich 18 Tage am Stück arbeiten... sagt doch alles oder? Sag mal kennst du dich mit Kündigungsfristen aus?? In meinem Vertrag steht nach gesetzlichen Vorgaben laaaut Paragrah sowieso... sind 4 Wochen, hab nachgeschaut. Sollte ich am 20. 7. unterschreiben den neuen Vertrag, zu wann muß ich bei 4 Wochen kündigen??Steht nix im Vertrag ob 15. oder 30. lg Elfi

Beitrag von ujn1 - 15.07.11 - 14:14 Uhr

Hi,

der Termin der Kündigung hängt nicht davon ab, wann Du deinen Vertrag unterschreibst, sondern wann Du beim neuen AG tatsächlich anfängst zu arbeiten. Ich nehme an, das ist nicht der 20.7., da der neue AG ja auch weiß, dass Du eine Kündigungsfrist einzuhalten hast.

Die gesetzliche Kündigungsfrist regelt § 622(1) BGB, wenn Dein Vertrag keine abweichende Regelung enthält:
§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Also angenommen, Du beginnst am 1.9. beim neuen AG, dann musst Du spätestens am 3. August mit Wirkung zum 31.8. kündigen.
Frühestmögliche Kündigungsfrist wäre für Dich am kommenden Montag, 18.7, mit Wirkung zum 15.08.

LG

Beitrag von manavgat - 15.07.11 - 13:52 Uhr

Das kann sie nur verlangen, wenn es einen unerwarteten plötzlichen Personalmangel gibt.

Ergo: Du kannst getrost ablehnen.

Gruß

manavgat

Beitrag von aakon2007 - 15.07.11 - 14:52 Uhr

Hi, vielen lieben Dank für eure Antworten, jetzt seh ich einiges klarer. #aha Warum hab ich bloß ein schlechtes Gewissen gehabt beim Nein-sagen??#kratz Kann nicht mehr und will auch nicht mehr. Da läuft auch noch einiges andere Schief was ich hier nicht breittreten möchte. Hab am Mittwoch Schnuppertag, und dann kann ich meinen Vertrag unterschreiben. Bin froh das ich wechsel. Seit Dez. bin ich dann die 6. wo geht. Komisch oder ??#kratz
Lg Elfi

Beitrag von myimmortal1977 - 16.07.11 - 00:40 Uhr

http://www.bwr-media.de/themen/personal/urlaubsanspruch/03794_urlaubsplanung-arbeitgeber--widerruf-von-gewaehrtem-urlaub-nur-mit-zustimmung-des-mitarbeiters.php

Musst mal die Einleitung überfliegen und weiter runter scrollen. Die Thematik ist ähnlich des Jobs fast so wie Deine, aber auch nur fast ;-)

LG janette

Beitrag von aakon2007 - 16.07.11 - 17:19 Uhr

Hi, danke für deine Hilfe. Bin froh wenn ich da endlich weg bin, es geht einfach nicht mehr...
Lg Elfi