Hallo ihr Lieben!
Ich habe 3 Jahre Elternzeit. Das erste Jahr endet Ende September und ich habe bereits letztes Jahr Oktober, mit meinem Antrag auf Elternzeit, eine Teilzeitbeschäftigung ab dem 2ten Elternzeitjahr beantragt.
In diesem Antrag habe ich auch ein Arbeitszeitmodell vorgeschlagen.
Die Arbeitszeit wurde von meinem AG abgelehnt aber nicht die Teilzeit.
Heute(!) bekomm ich nun ein Schreiben meines AG das sie grundsätzlich die TZ ablehnen! Und nun? Muss ich das so hinnehmen? eine Vollzeit kann ich nicht realisieren (ich muss pendeln und meine Kinder sind selbst bei TZ schon 10 Std in der Krippe eben wegen dem Pendeln)
Ich habe doch ein Recht auf 30 Std in der Elternzeit??? Bzw, was kann der AG als Grund angeben damit dieses Recht meinerseits erlischt?
Und was kann ich nun machen? Wie gesagt, ich kann nicht Vollzeit arbeiten, brauche aber Arbeit weil ich nur ein Jahr EG bekomme. Iwo muss ja Geld herkommen!!!! Ich bin sowas von Ratlos und auch echt angepisst... das muss ich mal sagen. Sorry.
Teilzeit arbeiten in Elternzeit - Hab ich ein Recht darauf?
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Beitrag von bine1710 - 15.07.11 - 22:40 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 16.07.11 - 00:29 Uhr
Nein, Dein AG muss Dich generell während der EZ nicht beschäftigen, wenn Deinem Wunsch nach TZ Beschäftigung folgende Gründe entgegen stehen würden:
Der Arbeitsplatz und dessen Aufwand ist nicht teilbar
Der Arbeitnehmer mit der verringerten Arbeitszeit ist nicht einplanbar/stört den Betriebsablauf
Es besteht generell momentan keine Beschäftigungsmöglichkeit, z. B. wegen kritischer wirtschaftlicher Lage
Dein AG muss diesen Umstand der Ablehnung und vor allem dessen Grund aber beweisen!
So generell besteht jetzt Dein Problem darin, wenn Du dort überhaupt nochmal in Deinem Leben arbeiten möchtest, Dich gütlich mit ihm zu einigen. Rechtlich kannst Du verlangen, dass er den Grund offenlegt und kannst dann gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten, wenn er immer noch auf die Ablehnung pocht und es gewisse Zweifel gibt.
Nur dann musst Du damit rechnen, dass Du nach der EZ den Job komplett los bist.
Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Dein AG? Ca.?
Wenn unter 15 gelten so wie so noch andere Regelungen.
Dir alles Gute!
Janette
Beitrag von bine1710 - 16.07.11 - 07:04 Uhr
hi... erstmal danke für die Antwort.
AN sind es definitv mehr als 15.
Das mit den Gründen habe ich nun auch gelesen, darauf wird mein AG beharren und wahrscheinlich "gewinnen"! :( Nun bin ich dann ja ohne Arbeit... wie geht es denn da weiter? Ich kann die Vollzeit nicht realisieren, aber kündigen möchte ich nicht - dann bekäme ich ja gar kein Arbeitslosengeld, zumindest nich die ersten 3 Monate.
Beitrag von myimmortal1977 - 17.07.11 - 00:20 Uhr
War die Ausschöpfung Deiner EZ (3 Jahre) denn schon beendet? Wenn nein, suche Dir einen anderen Job (ich weiß, wahrscheinlich leichter gesagt als getan, aber das Glück ist manchmal mit den "Dummen").
Solltest Du einen Job auftun, musst Du Deinen jetzigen AG schriftlich um Erlaubnis bitten, die Arbeit aufnehmen zu dürfen. Wenn Dir Dein jetziger AG die Arbeit während der EZ verwehrt, hat er nur einen ganz minimalen Spielraum Dir die Aufnahme zu verweigern. Wenn er überhaupt ablehnen könnte.
ICH würde jetzt so überrumpelt nicht kündigen. Nach der EZ kannst Du ggf. einen Teilzeitarbeitsplatz einklagen. Wenn er einen Versuch wiederum ablehnt, Dich in TZ beschäftigen zu können. Dann greift das Teilzeit- und Befristungsgesetz, was Du ggf. anwenden könntest, um zu Deinem Recht zu kommen.
ICH würde auch noch versuchen, den Grund für seine jetzige Ablehnung zu erfahren!!!! Das könnte wichtig sein, worauf Du Dich später einstellen musst.
Was könnte Dich jetzt finanziell retten.... Ein Antrag auf ergänzendes ALG II, ggf. Wohngeldantrag oder Kinderzuschlag. All diese staatl. Leistungen erhält man auch während der Elternzeit.
ICH MEINE, dass Du auch bei Ablehnung der Arbeit in EZ Anspruch auf ALG hättest, obwohl Dein Job ungekündigt ist. ICH MEINE, dass Du dann so viel ALG bekommen würdest, wie Du Dich dem allgemeinen Arbeitsmarkt an Stunden zur Verfügung stellen würdest. Du musst dann natürlich jegliche Angebote annehmen. Erkundige Dich da mal, aber ich meine, dass das so geht.
Du musst auch die anderen Optionen mal prüfen lassen, vor allem ob ihr ggf. doch über die Grenzen verdient. Dann würdet Ihr natürlich nichts vom Amt bekommen, außer ALG I.
Einfach mal checken lassen, man wundert sich manchmal, auf was man alles Anspruch hätte.....
LG janette
Beitrag von myimmortal1977 - 17.07.11 - 00:32 Uhr
Hier kommt das richtige Beispiel für Deine Person, das nimmst Du am Besten gleich mit zum Amt, falls sie Dich da abwimmeln wollen...
Und bloß nicht Deine jetzige Abeitsstelle kündigen!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruchsdauer-ALG-I-Bezug-WÄHREND-Elternzeit-__f118286.html
Viel Glück
Beitrag von beth22 - 16.07.11 - 11:46 Uhr
mein AG kann mir warscheinlich auch keine geringfügige Stelle anbieten (wußte er noch nicht genau ob ab Februar bedarf besteht an meiner Arbeitskraft).
Wenn ich die Tz-stelle nicht bekomme suche ich mir was anderes (Zeitung austragen, Aushilfsjobs,...) und fange ganz normal nach meiner Elternzeit wieder bei meinem alten AG an.
Vieleicht findest du ja was bei dir im Ort und brauchst dann nicht mehr Pendeln (so sparst auch Benzingeld
).
Ich weiß aber jetzt nicht genau ob man das beim AG melden muß (Erlaubnis einholen muß vom AG?) das man Tz irgendwo anders arbeitet.
LG
Sandra mit Max (9,5J.), Ben (4 J.) und Lea ( 1 3/4 J.)
Beitrag von susannea - 19.07.11 - 09:13 Uhr
Wieviele Mitarbeiter hat dein Ag. Sind es mehr als 15, dann muss er die Teilzeit beschäftigen, da er nur 4 Wochen nach der Beantragung Zeit zur Ablehnung gehabt hätte!
Beitrag von bine1710 - 19.07.11 - 09:54 Uhr
Hi... ja, es sind in jedem fall weit mehr als 15 AN.
Und das hab ich ja auch gehört, das nur 4 Wochen Zeit gewesen wären.
Ich hab meinen Antrag Anfang Oktober rausgeschickt und Anfang Dezember bekam ich erst eine Reaktion - und darin wurde die Teilzeit noch nich mal abgelehnt!
Beitrag von susannea - 19.07.11 - 21:41 Uhr
DAn hast du somit Anspruch auf Teilzeit und dann sogar auch in deiner gewünschten Verteilung, weil die Einigung nicht schnell genug stattfinden konnte und kannst es somit einklagen!
Obs ratsam ist, musst du selber entscheiden, dass hänt von vielen Faktoren ab, die wir schlecht beurteilen können, ich würde es aber machen!
