Arbeitslos/Hausfrau nach Elternzeit - was muss ich machen/melden?

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Beitrag von claudichma - 17.07.11 - 10:44 Uhr

Hallo zusammen,

meine Elternzeit endet dieses Jahr und ich werde mein noch bestehendes Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, da ich noch nicht wieder arbeiten gehen kann. Ich würde dann noch ein paar Jahre zu Hause bleiben und auch nicht arbeitssuchend sein, bis das jüngste Kind ca. 10 Jahre alt ist.

Weiß jemand, ob ich da nun irgendwas beachten muss oder machen muss nach der Kündigung (außer mich und die Kinder über meinen Mann mit versichern zu lassen in der Krankenkasse)? Heißt: Muss ich mich irgendwo melden, beim Arbeitsamt, beim Rentenamt o.ä.? Bekommt man dann auch noch Sozialversicherungsnachweise für diese Zeit (von der Krankenkasse?), um dies später als Erziehungszeiten für die Rente anrechnen zu lassen?

Wäre froh, wenn mir Mamas das aus eigener Erfahrung beantworten könnten, oder wer es eben sonst noch weiß. ;-) Danke!!

LG
Claudichma

Beitrag von sini60 - 17.07.11 - 11:08 Uhr

Hallo,
du musst nur bei der Krankenkasse anrufen, und dich über deinen Mann krankenversichern lassen. Es werden nur, bis das jüngste Kind 3 Jahre ist, 3 Jahre als Erziehungszeiten bei der Rente mitangerechnet. Das läuft aber automatisch. Wenn du erst 7 Jahre später wieder arbeiten willst, sind das Fehlzeiten.

LG#
Sini

Beitrag von claudichma - 17.07.11 - 11:25 Uhr

Ja, aber es gibt auch noch Kinderberücksichtigungszeiten bis das jüngste Kind 10 Jahre alt ist, für die Rente, siehe hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Ber%C3%BCcksichtigungszeit

Darum ging es mir, ob ich diese Zeiten schon im Vorfeld beantragen muss oder ob das automatisch bzw.auch später noch auf Antrag geschieht, wenn dies als Fehlzeiten erscheint.

Beitrag von kathi.net - 17.07.11 - 11:51 Uhr

Die Berücksichtigungszeit wird nur bei der Anwartschaft berücksichtigt. Auf die Höhe haben nur die 3 Jahre Erziehungszeit.

Beitrag von anyca - 17.07.11 - 11:16 Uhr

Wieso sollte es Dir als Erziehungszeit angerechnet werden, wenn Du daheim bleiben willst, bis das Kind 10 (!) ist? Kannst Du ja machen, wenn Du das möchtest und Dein Mann es finanziert, aber dann muß ER Dir auch den Rentenausfall bezahlen. Sozialversichert bist Du dann natürlich auch nicht.

Deine Entscheidung, Dein Risiko.

Beitrag von claudichma - 17.07.11 - 11:23 Uhr

Lies mal hier unter Kinderberücksichtigungszeiten, dann weißt du auch, wie ich darauf komme:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ber%C3%BCcksichtigungszeit

Ich wollte auch nur wissen, ob ich das vorher schon beantragen/melden muss beim Rentenamt oder ob diese Zeiten dann automatisch als Berücksichtigungszeiten gelten bzw. auch im Nachhinein noch als solche geltend gemacht werden können.

Ich habe doch nicht gefragt, ob mir irgendwelche Gelder zustehen fürs Zuhause sitzen. Mir ist schon klar, dass dem nicht so ist, allein schon wegen des Verdienstes meines Mannes. Ich will/brauche auch keine Gelder, darum ging es nicht.

Beitrag von susanne85 - 17.07.11 - 11:24 Uhr

hallo

nicht aufregen lassen.

ich habe bei der rentenkasse angerufen und das gemeldet, ob das wirklich sein msus kann ich dir nicht sagen.

lg

Beitrag von claudichma - 17.07.11 - 11:27 Uhr

Hallo,

no panic, ich reg mich nicht auf, worüber auch, war ja sicher nur ein Missverständnis. :-)

OK, dann werde ich da auch mal anrufen, schaden kann das ja nicht. Danke! #blume

LG
Claudia

Beitrag von sini60 - 17.07.11 - 12:33 Uhr

So ein Blödsinn. Sozialversichert ist sie natürlich über ihren Mann. Ihr Mann finanziert sie nicht, sonder ihr gemeinsames Lebensmodell. Ob sie selber privat für ihre Rente vorsorgt oder ob sie gemeinsam beide von seiner Rente oder/und Rücklagen leben ist ihre private Entscheidung.

Beitrag von kati543 - 17.07.11 - 13:09 Uhr

Hallo,
ich habe ein ähnliches "Problem". Und bevor hier alle mit Steinen werfen: Ja, wir können es uns durchaus auch leisten, dass ich so lange zu Hause bleibe, ohne der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen. Ich habe mich daher damals bei der Rentenversicherung und beim Arbeitsamt erkundigt.
Du hast die Möglichkeit, dich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und arbeitslos zu melden. Dann bekommst du ALG1 für 1 Jahr. Das setzt natürlich voraus, dass die Betreuung deiner Kinder gesichert ist und dass du auch wirklich willig bist, zu arbeiten. Bekommst du ALG1, bist du auch darüber weiter versichert in allen Versicherungen.
Bleibst du einfach nur so zu Hause, solltest du dir definitiv etwas für deinen Lebenslauf einfallen lassen. Denn mit so einer Pause ohne sehr gute Begründung für Weiterbildung/... nimmt dich danach niemand mehr. Ansonsten zählen alle Jahre nach dem 3. Geburtstag deines Jüngsten nicht mehr für die Rente. Das wäre für dich auch sehr negativ. Eine Möglichkeit wäre natürlich, dass du deine Rentenbeiträge selber weiter bezahlst. Aber darüber solltest du dich mal selbst informieren. Ich weiß nicht, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Darüber habe ich mich nicht informiert, da ich über die Pflegestufe meiner Söhne versichertert bin und so (ein paar) Rentenpunkte bekomme.
Für die nachträgliche Anrechnung der Kindererziehungszeiten füllst du das Formular V800 aus. Das kannst du aus dem Internet downloaden. Du musst da keine Bestätigung der Krankenkasse beifügen, sondern du brauchst die Unterschrift des Vaters der Kinder und die Bestätigung des Bürgerbüros, dass deine Angaben stimmen.