Beamtin - Weihnachtsgeld in Elternzeit?

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Beitrag von pingumom - 17.07.11 - 12:26 Uhr

Hallo!

Ich bin seit Mai diesen Jahres aus einer Vollzeitstelle heraus für ein Jahr in Elternzeit gegangen, im 2. Jahr der Elternzeit werde ich wieder mit 75% Teilzeit einsteigen.

Meine Frage: Steht mir für Dezember 2011 die Sonderzahlung zu? Und wenn ja - in welcher Höhe? 30% wie immer? 30% von meinem alten Vollzeitgehalt? Und hat im Falle einer Zahlung das irgendwelchen Einfluss auf mein Elterngeld?

Vielen Dank!
Lg Pingumom

Beitrag von claudichma - 17.07.11 - 12:51 Uhr

Hallo,

ich weiß nicht, ob das im BAT anders geregelt ist, aber zumindest als normale Angestellte in der freien Wirtschaft bekommt man in der Elternzeit keine Sonderzahlungen bezahlt. Würde mich wundern, wenn die Kommunen das anders machen würden, weil die ja auch nichts zu verschenken haben. ;-)

LG
Claudia

Beitrag von king.with.deckchair - 17.07.11 - 15:21 Uhr

1. Galt der BAT (BundesANGESTELLTENtearifvertrag) noch nie für Beamte.
2. Gilt zumeist für Angestellte im ÖD der TVÖD (gibt aber auch noch andere).
3. "aber zumindest als normale Angestellte in der freien Wirtschaft bekommt man in der Elternzeit keine Sonderzahlungen bezahlt" stimmt das in keiner Weise flächendeckend.
4. Gibt es im TVÖD die Regelung, dass die Jahressonderzahlung auch im Jahr der Geburt zusteht, wenn man in Elternzeit ist.
5. Hat die TE schon geschrieben, dass sie Beamtin ist.

Deine Aussagen zur freien Wirtschaft und zum BAT sind allein schon deswegen: Obsolet.

Beitrag von claudichma - 17.07.11 - 19:57 Uhr

1. Na ist doch schön, dass du das alles so gut weißt!
2. Da frage ich mich nur, warum du MIR das sagst und nicht der TE, die das wissen wollte?
3. Als Antwort auf 2. ist wohl: Manchen reicht WISSEN nicht, sie müssen BESSERwissen.
4. Habe ich nie behauptet, dass ich das weiß, ich habe nur vermutet.
5. frage ich mich, ob man viele Freunde hat, wenn man im Gespräch mit Fremdwörtern um sich wirft, bei denen Otto Normalverbraucher erst mal zum Duden greifen muss, um zu wissen, wovon du überhaupt sprichst.


Aber zum Glück tangiert mich das nur peripher, was du von meiner Antwort hältst.

Beitrag von danaz - 17.07.11 - 13:00 Uhr

Hallo,

bei Euch gibt es noch Sonderzahlungen? Du Glückliche!

Ich bin mir nicht sicher, aber gab es da nicht eine Regelung, dass die Besoldung im September maßgeblich ist für die Dezember-Zahlung? Dann würdest Du sicher nichts bekommen.

Stecke da allerdings nicht so drin, weil es bei uns gar keine Sonderzahlung mehr gibt - da müsste ich also gar nicht drüber nachdenken ;-).

danaz


Beitrag von danaz - 17.07.11 - 13:12 Uhr

Hallo,

also, nachdem ich jetzt mal ein wenig gegoogelt habe, scheint das doch unterschiedlich gehandhabt zu werden. Es kommt also darauf an, in welchem Bundesland Du arbeitest oder sogar für den Bund?

Vielleicht solltest Du einfach mal googeln. Mit etwas Glück findest Du vielleicht eine Antwort. Oder Du gibst Dein Bundesland an, so dass andere Beamte Dir Auskunft geben können, weil sie sich damit auskennen.

Wie gesagt, ich kenne mich da nicht so aus. Im Jahr 2004 gab es bei uns noch Sonderzahlungen und da war ich im Dezember noch in Mutterschutz und habe volle Besoldung bekommen inkl. Sonderzahlung.

Bin mal auf andere Antworten gespannt, die da mehr Erfahrung haben.

danaz

Beitrag von pingumom - 17.07.11 - 13:14 Uhr

Hallo,

bin in NRW als Landesbeamtin tätig, wir kriegen 30%.

Beim VBE auf der Homepage steht dazu folgendes:

Dienst- und besoldungsrechtliche Auswirkungen
Der Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Jahressonderzahlung wird durch eine Beurlaubung im Monat Dezember nicht berührt. Das Weihnachtsgeld wird zwar grundsätzlich für jeden vollen Monat in dem keine Bezüge zustehen um 1/12 gekürzt; diese Kürzung entfällt aber für die Elternzeit bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes.
Die Elternzeit hat keine Auswirkungen auf das Besoldungsdienstalter und unterbricht nicht das Aufsteigen in den Lebensaltersstufen.

Verstehe aber leider nicht richtig, was man mir damit sagen will....
Wäre dankbar für eine Übersetzung ins Hochdeutsche

Beitrag von danaz - 17.07.11 - 14:04 Uhr

Hallo,

ich verstehe das so, dass Du das volle Weihnachtsgeld bekommst, wenn Du im Dezember noch nicht die 12 Monate Elternzeit überschritten hast. Ist ja bei Dir nicht der Fall. Ansonsten würde gekürzt z. B. um einen Monat, wenn Du beispielsweise im November die 12 Monate Elternzeit rum hättest. Also, so verstehe ich das.

Wäre jedenfalls super, wenn das so stimmt, oder :-)?

Ich denke, auf das Elterngeld hat das keinen Einfluss, weil Du ja auch einen bestimmten Betrag dazu verdienen darfst, richtig? Und ich nehme an, man muss das Weihnachtsgeld dann ja auf die gesamte Bezugsdauer anrechnen. Aber das weiß ich nicht wirklich. Vielleicht kann das jemand anderes beantworten.

danaz

Beitrag von pingumom - 17.07.11 - 14:08 Uhr

Hallo,

ja, das wäre suuuper! Würde das auch so interpretieren!

#danke und #ole #ole #ole #ole #ole #ole

Beitrag von casssiopaia - 17.07.11 - 13:59 Uhr

Ich bin Beamtin in Bayern. Wir bekommen noch Weihnachtsgeld, ich glaub, so um die 65 %.

Im Dezember 2008 habe ich meine Tochter bekommen, bis Mitte Februar 2009 war ich in Mutterschutz, danach in Elternzeit. Für die Zeit von Anfang Januar bis Mitte Februar wurde mir im Dezember 2009 Weihnachtsgeld bezahlt. War zwar nicht viel, aber über die paar Hundert Euro hab ich mich dennoch gefreut ;-).

VG
Claudia #sonne

Beitrag von danaz - 17.07.11 - 14:09 Uhr

Hallo,

ganz ehrlich, ich beneide Dich. Für 2 Monate anteilig gleich "ein paar Hundert Euro"? Will ich auch. Aber Brandenburg ist nun mal arm dran und ist offensichtlich weder zahlungsfähig noch -willig. statt dessen denkt man hier im Finanzministerium darüber nach, wieder eine Art "Buschzulage" einzuführen. Dabei haben wir ja hier 20 Jahre nach der Wende auch gut ausgebildete Beamte. Das verstehe ich nicht und macht einen echt wütend. Da sollen sie hier mal lieber wieder die Sonderzahlung. Am Ende war das ein Sockelbetrag von 500 €, aber ehrlich, das würde mir auch erst mal wieder reichen.

Mein Mann arbeitet in der Wirtschaft und bekommt jeden Monat das selbe Gehalt - kein Urlaubs-oder Weihnachtsgeld. Insofern bin ich ja schon dankbar, dass ich im Vergleich zu ihm ganz gut verdiene. Aber das Weihnachtsgeld war doch immer ein schöner Bonus am Ende eine Jahres, wo immer die Versicherungen auf einen einstürmen :-).

Na ja, ist wohl auch jammern auf hohem Niveau - immerhin ist mein Job sicher, wenn auch entgegen landläufiger Meinung nicht immer leicht und oft auch nervenaufreibend.

Liebe Grüße,

danaz

Beitrag von eisflocke - 17.07.11 - 18:05 Uhr

Keine Auswirkung auf das Elterngeld, volle Sonderzahlung im Monat Dezember.
Viel Spaß mit dem Geld, auch wenns nur 30% sind, aber dann hast du ansonsten ja eine hohe Besoldungsstufe. ;-)