Noch in Elterzeit 1. Kind - jetzt Elternzeit für 2. beim AG beantragen

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Beitrag von heini1978 - 17.07.11 - 13:06 Uhr

Hallo,

hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Habe das irgendwie total versäumt.

Leni ist am 10.12.2008 geboren, bin also noch bis Dezember 2011 in Elternzeit.

Jetzt habe ich am 06.08. Termin mit unserem 2. Kind. Jetzt muss ich ja dringend die Elternzeit beantragen.

Hat jemand eine Formulierung für mich? Ich weiß auch nicht, wie es gerechnet wird. 3 Jahre ab Dezember oder ab August?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

LG
Sandra 38. SSW

Beitrag von kati543 - 17.07.11 - 13:14 Uhr

Quatsch, wieso musst du jetzt die Elternzeit beantragen?
Die beantragst du, wenn das Kind geboren ist und nicht eher. Du brauchst schon das Geburtsdatum dazu. Der ET bringt dir ja nichts. Immer schön ruhig bleiben ;-)

Beitrag von diana1101 - 17.07.11 - 13:42 Uhr

Hi,

wenn euer 2. Kind geboren ist, dann schreibst du ein formloses Schreiben an deinen AG.

Z.B. Sehr geehrter Hr. X,

am 6.8.2011 -(Geburtsurkunde des Kindes nicht vergessen) ist unser(e) Sohn/Tochter geboren.
Hiermit beantrage ich Elternzeit vom Datum -(1.Tag nach Ablauf der Mutterschutzfrist) bis ------ .

Die restlichen Monate von Kind 1 verfallen entweder oder du kannst sie auf einen späteren Zeitpunkt übertragen lassen.. dies würde ich aber telefonisch mit dem AG besprechen.

LG Diana

Beitrag von susannea - 19.07.11 - 09:11 Uhr

Warum soll sie denn dei zeit verfallen lassen. Sie muss keine Elternzeit gleich nach dem Mutterschutz anmelden, sondern kann problemlos die erste weiterlaufen lassen und erst danach die vom 2. nehmen (und dann evtl. etwas nach dem 3. Geburtstag übertragen lassen).

Beitrag von miau2 - 18.07.11 - 15:44 Uhr

Hi,
mit Genehmigung des Arbeitgebers darf man bis zu 12 Monate Elternzeit auf einen Zeitraum bis zum 8. Geburtstag übertragen. Es gibt wenn ich mich richtig erinnere auch Gerichtsurteile, dass wegen der Geburt eines weiteren Kindes keine EZ verfallen darf. Wie sich das dann in der Praxis zeigt, wenn Übertragung aber genehmigt werden muss - keine Ahnung.

Was ich gemacht habe war bei meinem Chef anzurufen und zu fragen. Da er eh keine Verwendung mehr für mich hat war die Übertragung der Elternzeit (bei mir ein halbes Jahr) problemlos möglich.

Erst mal anrufen und fragen wäre doch sicher der einfachste Weg. Und wenn sich dann keine Lösung finden lässt kannst du dich auf die Suche nach den Urteilen machen.

Du musst es auch keineswegs dringend machen. Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, und der beträgt mind. 8 Wochen nach Geburt - da die Anmeldung spät. 7 Wochen vor Beginn der EZ beim AG sein muss heißt das bei 8 Wochen MuSchu innerhalb einer Woche NACH Geburt.

Also keine Panik, ruf an und frag nach, ob eine Übertragung problemlos möglich ist. Wenn ja, schriftlich bestätigen lassen, und - wenn du das überhaupt willst, es zwingt dich ja niemand zu 3 Jahren EZ - dann kannst du mit der EZ fürs zweite ab Ende EZ fürs erste beginnen und eben einige Monate übertragen.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von susannea - 19.07.11 - 09:09 Uhr

Wieso willst du jetzt dringend Elternzeit beantragen?

1. meldet man nur an.
2. meldet man erst nach der Geburt an
und 3. brauchst du erst 7 Wochen vor Ablauf der ELternzeit diese anmelden, denn die des ersten läuft autlamtisch weiter.

Also hast du noch mindestens bis Oktober Zeit mit der Anmeldung!