Betreungskosten

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Beitrag von engel81 - 17.07.11 - 19:28 Uhr

Hallo
gehe wieder arbeiten meine Schwiegermutter passt auf die Maus auf wir geben ihr jeden Monat Geld dafür besser wie eine fremde Tagesmutter kann ich Betreungskosten bei den Steuern absetzen ?
Was brauche ich dafür ?
Muss ich sie anmelden ?

Danke schon mal im vorraus

Beitrag von jogiyoda - 17.07.11 - 19:38 Uhr

Knick es! wenn man sich innerhalb der Familie hilft kann man logischerweise NIchts absetzen

Beitrag von manavgat - 17.07.11 - 22:24 Uhr

sorry, aber das ist Quatsch!


Die Bezahlung muss unbar (d.h. per Überweisung erfolgen), die Mutter muss es dann bei der Steuer als Einkünfte angeben und ggfalls versteuern.

Gruß

Manavgat

Beitrag von jono - 18.07.11 - 10:09 Uhr

Das ist nur bedingt richtig, es geht nur, wenn die Oma eine Pflegeerlaubnis (Stufe 1 dürfte ausreichend sein) der Kommune hat...sollte sie das nicht haben, dann können die Betreuungskosten nicht abgesetzt werden...

Gruß
Jono

Beitrag von manavgat - 18.07.11 - 12:10 Uhr

das ist ein Wandermärchen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von lilaluise - 18.07.11 - 14:19 Uhr

DAs stimmt nicht. Unser BAby-Sitter (habe abends gearbeitet) hatte keine Pflegeerlaubnis- konnte ich alles von der Steuer absetzen. Musste ich aber überweisen und einen Vertrag mit ihr schließen!

Beitrag von anyca - 17.07.11 - 19:40 Uhr

Wenn Deine Schwiegermutter mehr als 15 h wöchentlich gegen Bezahlung auf das Kind aufpaßt, braucht sie eh eine Tagespflegeerlaubnis, sonst ist das gar nicht rechtens, meines Wissens nach.

Beitrag von anyca - 17.07.11 - 19:41 Uhr

Hab noch mal nachgeschaut, in Eurer Wohnung ist es wohl o.k., aber absetzten kannst Du das nicht.

Beitrag von lilaluise - 17.07.11 - 20:32 Uhr

öhm ich hab da andere INfos:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/betreuungskosten/werbungskosten_aid_19610.html
Allerdings muss sie das ja dann auch angeben und falls es nicht der einzigste Verdienst ist versteuern!

lg luise#winke

Beitrag von micnic0705 - 17.07.11 - 20:35 Uhr

Hallo,

ja klar kannst du das absetzen. Es müssen nur einige Punkte beachtet werden.

http://www.experto.de/b2c/familie/kinder/regulaeres-arbeitsverhaeltnis-kinderbetreuung-durch-grosseltern.html

LG