Hallo,
wir haben ein Haus gebaut mit einem Architekten und jetzt geht die Fensterfirma in Insolvenz. Es ist aber alles fertig, bis auf einige Mängel und wir wohnen seit fast einem Jahr im Haus.
Der Insolvenzverwalter hat uns jetzt aufgefordert, die noch ausstehende Forderung von 1500 Euro zu begleichen. Dieser Restbetrag ist wirklich noch offen seit ca. 10 Monaten, da wir berechtigte Reklamationen haben. Eine Aufforderung der Firma zu zahlen gab es nie.
Bei uns bestehen aber noch gravierende Mängel (z. B. 3 zugige Terrassentüren 3fachverglast, defektes Fenster, aufgequollene Innentür), deren Wert die 1500 Euro weit übersteigt. Unser Architekt hat die Mängel mehrfach weitergegeben ohne Erfolg.
Parallel werden wir jetzt mit einem Brief die Fensterfirma auffordern, diese Mängel umgehend zu beseitigen und haben eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Angeblich wird dort der Betrieb aufrechterhalten. Während der Bauzeit war die Zusammenarbeit ok. Die zugigen Terrassentüren wurden bereits 1x durch den Hersteller (ein anderes Fensterwerk) komplett ausgetauscht, mit mäßigem Erfolg wie wir feststellen mußten.
Wir sind jetzt nicht gewillt, einfach zu zahlen und dann nie wieder etwas von der Fensterfirma zu hören. Können wir das Geld weiterhin einbehalten?
LG Mary
Hausbau: Restforderung vom Insolvenzverwalter
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Beitrag von mary31 - 17.07.11 - 20:20 Uhr
Beitrag von stier84 - 17.07.11 - 20:36 Uhr
Habt ihr denn mal den Insolvenzverwalter entsprechend angeschrieben?
Beitrag von mary31 - 17.07.11 - 21:00 Uhr
Noch nicht, den Brief haben wir Freitag erhalten, Antwortschreiben geht morgen raus.
Beitrag von vwpassat - 17.07.11 - 20:42 Uhr
Ich würde die Firma schriftlich mit Fristsetzung (!) auffordern, die bestehenden Mängel abzustellen.
Den gleichen Brief würde ich 2 x ausdrucken und genauso an den Insolvenzverwalter schicken.
Auf keinen Fall einfach zahlen. Wenn die komplett abgewickelt werden, ist es Essig mit Gewährleistung. Also ruhig noch mal ringsrum alles genau porüfen, vielleicht findet Ihr ja nochwas.
Beitrag von mary31 - 17.07.11 - 21:01 Uhr
ja, genau so etwas haben wir jetzt fertiggeschrieben und das geht morgen raus, an die Firma und an den Insolvenzverwalter.
Auf die Forderung sind wir gar nicht eingegangen.
LG
Beitrag von ichbins04 - 17.07.11 - 21:39 Uhr
hallo,
denke dran, das ganze mit einwurf einschreiben zu schicken...
gruß
Beitrag von susannea - 19.07.11 - 09:15 Uhr
Wie hoch sind denn die Kosten für die Mängelbeseitigun. Der Insolvenzverwalter haftet auch für diese Sachen, sprich, du schreibst ihm, du zahlst, wenn er fertig stellt bzw. Mängel beseitig und rechnest ihm vor, was das kostet. Ich gehe nciht davon aus, dass die Mängel beseitigt werden, die Fensterfirma darf dies von sich aus auch gar nicht mehr, dass muss alles über den Insolvenzverwalter gehen. Ich denke, ihr werdet nciht zahlen müssen, aer die Mängel selber beseitigen, so war es zumidnest bei uns, da die Mängel höher waren, als die Restforderung!
