Hallo Zusammen,
normalerweise stelle ich mich gar nicht so blöd an, aber diesmal, naja...
Ich würde gern ab Dez. (Kind Ende Nov 10 geboren) Landeserziehungsgeld beantragen.
Lt. Internetinfoblatt dazu, liegt die Einkommensgrenze aus dem Geburtsjahr des Kindes bei 25TSD Euro zusammen mit dem Lebenspartner.
Jetzt meine Frage: Ist hiermit auch mein Nettoeinkommen aus dem Jahr 2010 gemeint, also dass beide Einkünfte zusammengerechnet werden?
Irgendwie so in der Art steht es ja dort, aber ich weiß nicht so recht, wie ich das verstehen soll, es geht im Grunde um das Jahr 2011/2012 wofür das Geld beantragt wird, warum dann meine Einkünfte aus 2010? Dann steht wieder, das Elterngeldzahlungen nicht zu berücksichtigen sind, ja wie denn nun??
Irgendwie werd ich aus dem Infoblatt nicht ganz schlau und hier ist vielleicht jemand, der mir diese Frage beantworten kann.
Vielen Dank schonmal an alle!
Grüße & einen ruhigen Abend,
die verwirrte Steffi
Landeserziehungsgeld Bayern, wer kennt sich aus?
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Beitrag von glitzereisi - 17.07.11 - 20:59 Uhr
Beitrag von panne80 - 17.07.11 - 21:30 Uhr
Berechnet wird das Einkommen deines Partners von 2010 und dein Einkommen im Bezugszeitraum.
Es gibt einen Landeserziehungsgeldrechner, dort kannst Du erst mal schauen ob Du Anspruch hast.
https://www.erziehungsgeld.bayern.de/land-rechner/
VG
Beitrag von glitzereisi - 17.07.11 - 21:38 Uhr
Hallo,
vielen Dank Du hast mir sehr weitergeholfen!! 
schönen Restabend & Grüße Steffi
