Hallo zusammen,
ich habe einen Minijob. Die Kündigungfrist richtet sich nach BGB §622, d.h. 4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats.
Wenn ich jetzt am 15.8. kündige, habe ich dann am 15.9. meinen letzten Arbeitstag, kündige also zum 15.9. ?
Danke
alina06
Kündigung §622 - Ich steh aufm schlauch
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Beitrag von alina06 - 18.07.11 - 09:03 Uhr
Beitrag von parzifal - 18.07.11 - 09:42 Uhr
Die Kündigung muss 4 Wochen vor dem 15. bzw. Ende des Monats beim AG sein.
Du kannst am 15.8. zum 15.09. kündigen.
Das wäre aber im Übrigen ein Monat und keine 4 Wochen.
parzifal
Beitrag von ujn1 - 18.07.11 - 11:10 Uhr
Hi,
Du kannst frühestens heute und spätestens am 18.08. mit Wirkung zum 15.09. kündigen. (oder heute mit Wirkung zum 15.08., oder am 3.8. mit Wirkung zum 31.08....).
Und ja, wenn Du zum 15.09. kündigst, ist der 15. Dein letzter Arbeitstag.
(genauso bei Kündigung zum Monatsletzten, dann ist der Monatsletzte Dein letzter Arbeitstag).
LG
Beitrag von alina06 - 18.07.11 - 20:24 Uhr
Danke euch !
