Arbeitszeugnis....lann mal jemand für mich dies übersetzen?

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Beitrag von summer1412 - 18.07.11 - 10:15 Uhr

Hallo Ihr Lieben!

Als ich damals in Elternzeit ging, bestand ich darauf von meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeunigs zu erhalten, welches ich auch bekam. Nun mache ich mir Gedanken, ob dieses, wleches sich soweit gut anhört auch gut ist. Denn ab nächstem Jahr (nach meiner Elternzeit) werde ich bei einem anderen Arbeitgeber in meinem erlernten Beruf weiterarbeiten und mir somit ein Abschluß-Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber aushändigen lassen und dieses sollte ja auch angemessen sein.
Ich schreibe kurz ein paar Sätze aus diesem Zeugnis hier rein, mit der Bitte um "Übersetzung". Vielen lieben Dank!

"Sie erledigte diese Aufgaben selbstständig, sorgfältig und mit Genauigkeit."

"Die gestellten Anforderungen erfüllte sie stets zu meiner vollen Zufriedenheit"

"Frau....wuede von Patienten, ihren Kolleginnen und mir als immer freundliche und fleißige Mitarbeiterin geschätzt."

"Ihre Flexibilität und Bereitschaft hinsichtlich der Erledigungen von Arbeiten auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten sind als besonders positiv hervorzuheben."

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Lieben Dank Summer1412 #sonne

Beitrag von kleinaberfein - 18.07.11 - 10:21 Uhr

Hallo Summer1412,

es ist nicht das beste Zeugnis, eher in Richtung eine 2. Aber das finde ich sogar gut mittlerweile.

Übersetzt bedeutet das, dass du Potenzial mitbringst, aber alles noch ausbaufähig ist.

kleinaberfein


Beitrag von tigerbaby1976 - 18.07.11 - 15:20 Uhr

hallo,
ich glaube, der Vorgesetzte sollte als erste genannt sein und nicht die Mitarbeiter. Das wirft meines Wissens ein schlechtes Licht auf Dich.
Lg

Beitrag von manavgat - 18.07.11 - 15:37 Uhr

Nicht gut.

Um es in Gänze beurteilen zu können, brauchen wir das Zeugnis komplett.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nobility - 18.07.11 - 18:00 Uhr

" angemessen"

Genau!, mehr nicht!

Hallo,

der AG ist verpflichtet dir ein Arbeitzeugnis entsprechend deiner Tätigkeiten und Leistungen gem. deinem Arbeitsvertrag zu schreiben. Das genügt, damit du deinen AG nicht vor dem AG anpinkeln kannst. Angaben in deinem AZ zu mehr bzw. darüber hinaus ist der AG nicht verpflichtet. Schreibt er mehr rein, als dies deinen tatsächlichen Fähigkeiten und Leistungsmerkmalen entspricht und ein evt. neuer AG stellt dich aufgrund dessen ein und stellt hinterher fest, dass die Angaben deines früheren AG maßlos überzogen waren und nicht stimmen so könnte der neue AG den alten AG auf Schadenersatz verklagen.

So wie AN den AG Gesetzlich auf ein Arbeitszeugniss verklagen können, so hat der AG das Recht das AZ den Realitäten nach zu schreiben. Er ist nicht verpflichtet zu lügen, zu übertreiben. Letzeres meinen AN dies beanspruchen zu können. Irrtum !!

Gruß
Nobility