15 geburtstagsparty und alkohol???helft mir mal...

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Beitrag von tanjaleiss - 18.07.11 - 16:31 Uhr

meine tochter und ihre freundin haben beide ihren 15 geburtstag zusammengelegt und eine zeltparty gemacht,.#paket..wir haben cola , fanta , und naschzeug , würstchen und brötchen besorgt. die party war auf der benachtbarten weide hier bei uns ...also in sichtweite,..es waren 21 jugendliche da,die jüngsten 14 die ältesten 17. war um 22.30 uhr nochmal bei den jugendlichen da war alles prima, party lief trotz regenwetter super,..bin auch gleich wieder gegangen den es ist ja peinlich wenn die mama kommt. um 2 uhr wurde ich geweckt(haustüre war offen da die kids bei uns zur toilette gingen) ein mädchen(14) hatte zuviel getrunken und heulte .#heul.die jungs hatten v-getränke besorgt, und einer eine flasche likör,... so nun kam der vater knallte den mädel eine ins gesicht und schrie mich an ich hätte hier die aufsichtspflicht er zeigt mich an.#kratz..hallo ich kann doch hier niemanden kontrollieren ob in den rucksäcken der kids alkohol ist ...mir war es natürlich auch nicht recht das alkohol getrunken wurde , wobei meine tochter gar nichts trank..ich habe ihn erklärt das es mir leid tut und ich hier nicht die ganze nacht sitzen bleibe. ...er hat seine tochter dann ins auto gezerrt, sie ist wieder abgehauen und davon gelaufen bis er sie wieder einfing ein echtes drama...#klatsch.es war von vornherein klar das die kids dort alleine sind. die eltern haben ihre kids gebracht da hat keiner nachgefragt nichts... sie haben sie am zeltplatz abgesetzt und sind wieder los. fühl mich jetzt natürlich etwas schuldig,:-(..wie soll ich denn nun reagieren???was hättet ihr gemacht?? ps. dieses mädchen war nicht von meiner tochter eingeladen worden sie kannte sie nicht mal es war eine freundin von den mädel das mit ihr zusammen gebutstag feierte.

Beitrag von sini60 - 18.07.11 - 16:55 Uhr

Hallo,
also ich würde gar nichts machen.

1. War sie ein Gast von dem anderen Mädchen
2. Wenn sich ein Vater so aufführt, hätte er für mich jede Achtung verloren
3. Wenn er es vermeiden möchte, dass seine Tochter nicht an Alkohol kommt dann darf er sie eben nirgends mehr hinlassen.

Ich finde du hast deine Aufsichtspflicht erfüllt, da du mal nach ihnen geschaut hast und ihnen selber keinen Alkohol zur Verfügung gestellt hast. Für alles andere kann man dich nicht verantworlich machen.

Also atme durch und vergiß ihn einfach. Mit einer Anzeige kommt er nicht durch.

LG
Sini

Beitrag von alltagsphilosoph - 18.07.11 - 17:11 Uhr

Liebe tanjaleiss,

Du hast den Alkohol nicht besorgt und ihn sicherlich auch nicht erlaubt (bzw. nicht für die Kids erlaubt, die noch keinen dürfen).
Die Kleine ist selbst strafmündig und sollte gesetzliche Verbote besser selbst einzuhalten lernen.

Und auch wenn ich in gleicher Situation sicher ähnlich geschockt gewesen wäre, hätte ich mir den Hinweis auf die soeben vor meinen Augen begangene Körperverletzung sicher nicht verkneifen können, wenn wir schon beim Anzeigen sind.

Und natürlich würde ich das Ganze mit den beiden Gastgeberinnen nochmal in Ruhe ansprechen. Denn auch wenn das Ausbrechen aus elterlichen Regeln zum Erwachsenwerden dazu gehört, würde ich keine Party mehr "hosten" wollen, wenn sowas die Konsequenz daraus ist. Und ich halte es für eine wichtige Sache frühzeitig zu lernen, dass sich nicht jeder alkoholisierte Gast auf einer Party immer gut verhält. Wenn diese Unschöne Szene dafür gesorgt hat - manch anderer muss nach dem 16. Geb. erstmal renovieren.

Fazit:
Mit den Kids reden; von dem Randale-Vater wird vermutlich eh nix mehr kommen, aber mit dem würde ich auch nix mehr zu tun haben wollen.

Alles Liebe,
Christian

Beitrag von ippilala - 18.07.11 - 17:20 Uhr

Es ist absolut nicht dein Brot, wenn irgendwelche Leute (abgesehen von deiner Tochter)auf dem Feld feiern und trinken. Probleme könnte nur derjenige bekommen, der den Kindern den Alkohol gab. Solange du das nicht gemacht hast, hast du dir nichts vorzuwerfen.

Eine Aufsichtspflicht deinerseits hätte nur bestanden, wenn ihr das vertraglich vorher geklärt hättet. Nur weil irgendwer irgendwo mit deiner Tochter feiert hast du noch lange nicht die Aufsichtspflicht, auch nicht, wenn sie mal in deinem Haus auf Klo gehen.

An deiner Stelle hätte ich von meinem Notwehrecht gebrauch gemacht.
Ich hoffe, dass du ihn bereits angezeigt hast, man sollte keine Körperverletzung dulden, erst recht nicht gegenüber einer 14 Jährigen.

Beitrag von manavgat - 18.07.11 - 18:35 Uhr

Du hattest die Aufsicht. Und du hast versagt.

Glück, dass hier nicht mehr passiert ist, als ein Rausch.

Manche Eltern kapieren es nie.

Gruß

Manavgat

Beitrag von frayer31 - 18.07.11 - 18:42 Uhr

Wehr bist du denn ??? #augen Kopf schüttel

Beitrag von sini60 - 18.07.11 - 19:08 Uhr

Wie hätte sie es verhindern sollen? Sich in die Mitte setzen und jedem ein Fanta in die Hand drücken? Manche Eltern übertreiben es auch mit ihrer Aufsichtspflicht.

Beitrag von ppg - 18.07.11 - 19:17 Uhr

Ach, würdest Du das auch schreiben wenn ein Joint rumgegangen wäre, oder ein bischen Koks

Nein???

Komisch dabei ist Alk doch viel gefährlicher:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/news/drogen-ranking_did_15082.html


Ute

Beitrag von sini60 - 18.07.11 - 19:28 Uhr

Aber ab einem bestimmten Alter kann man Dinge einfach nicht mehr verhindern. Entweder sperren ich mein Kind ein oder ich muss reden, reden, reden.

Beitrag von wasteline - 19.07.11 - 22:18 Uhr

Du kannst es vielleicht nicht verhindern, wenn die Kinder irgendwo alleine unterwegs sind. Du kannst es aber sehr wohl verhindern, wenn Du der Ausrichter der Party bist. Dann hast Du dafür Sorge zu tragen, dass 15 jährige Kinder während dieser Party keinen Alkohol trinken. Und es ist völlig egal woher der Alkohol stammt.

Beitrag von ayshe - 20.07.11 - 08:54 Uhr

Einige hier fordern, daß man es verhindert, sagen, sie würden es verhindern, man MUSS es verhindern


Warum bitte kann mir bis heute kein Mnesch hier mal beschreiben,
WIE denn nun genau dieses Verhindern aussieht?
Habt ihr denn alle doch gar keine praktikablen Ideen?


Du willst dich also von Anfang bis Ende der Party dazusetzen und aufpassen?



Beitrag von sini60 - 20.07.11 - 11:59 Uhr

Man kann es nur verhindern, indem man keine Parties erlaubt. Dann gibt es nach dem Kindergeburtstag eben nichts mehr.

Wenn meine Kinder bei einer Party waren, war mir immer klar das auch Alkohol da ist. Erlaubt oder nicht erlaubt. Wenn das Kind betrunken ist, wenn man es abholt, dann bleibt es eben bei der nächsten Party zuhause. Ich kann die Gefahr nicht von meinem Kind fernhalten sondern mein Kind muss mit der Gefahr leben können.

Beitrag von ayshe - 19.07.11 - 12:15 Uhr

Wie jogi sagt, alle Gäste komplett filzen und dann die gesamte Zeit dabei sitzen.
Anders geht es nicht.

Beitrag von emilyessi - 18.07.11 - 19:19 Uhr

Du hast völlig recht.


Leider wollen manche Elten einiges nicht wahrhaben.
#ole#ole

Beitrag von mama-von3 - 18.07.11 - 19:23 Uhr

#pro

Beitrag von delfinchen - 19.07.11 - 07:34 Uhr

Hallo,

puh, ich dachte schon, ich bin die Einzige, die das so sieht, nachdem ich die ersten Antworten gelesen habe.

Die Eltern der Gastgeberin haben Aufsichtspflicht.
Ich würde selbstverständlich davon ausgehen, dass es auf einer Feiern, auf der auch Minderjährige sind, keinen Alkohol gibt und dass das auch kontrolliert wird - und dass nicht nur einmal am Abend nachgesehen wird, ob alles in Ordnung ist.

Ob ich gleich mit einer Anzeige gedroht hätte, denke ich nun zwar nicht, aber ich war auch noch nie in der Lage.


LG,
delfinchen

Beitrag von passepartouts - 19.07.11 - 08:53 Uhr

Was hätte sie denn deiner Meinung nach machen sollen? Rucksackkontrolle? Sich die ganze Nacht über dazu setzen?

Wenn hier Übernachtungsparties stattfinden, dann erwarte ich dass die Eltern der eingeladenen Jugendlichen ihren Kinder klar machen, dass man nicht heimlich Alkohol zu Feiern von Minderjährigen mitbringt! Du kannst doch nicht die Erziehungsdefizite anderer Eltern den Gastgebereltern anlasten!

Gruß

Passepartouts

P. S: Hast du eigene Kinder?

Beitrag von papa2907 - 23.07.11 - 02:48 Uhr

Hallo,

selten so eine Dummschwätzerin wie dich gesehen, Manavgat.

LG

Beitrag von ppg - 18.07.11 - 19:15 Uhr

Selten das Manavgat und ich einer Meinung sind - aber auch ich hätte Dich angezeigt.

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht
nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Außerdem würde ich Deine Familienverhältnisse vom örtlichen Jugendamt durchläuchten lassen, da Dir ja offensichtlich noch nicht einmal bewußt ist, das Du eine der gefährlichsten Drogen Kindern zugänglich gemacht hast. Und Dich überhaupt nicht mit den damit verbundenen gefahren auseinandergesetzt hast

Ich hoffe Du bekommst eine ordentliche Geldstrafe

Ute

Beitrag von mel-lia - 18.07.11 - 19:21 Uhr

richtig. Alkohol und kinder geht GAR NICHT !!!!!!!

Was du hättest tun können? Die Aufsicht bei der Party halten, in dem du mitgegangen wärst. Ihr hättet ja gemeinsam grillen können !
Du hättest ausdrücklich ein Verbot aussprechen können was alk angeht !
Du hättest dich VORHER mit den Eltern der Kinder zusammen schlissen sollen und müssen !
MIt 15 ist man längst nicht erwachsen !

Von mir hättest ne Anzeige bekommen UND ich hätte SOFORT die Polizei geholt und dich beim JA angezeigt !

Beitrag von tanjaleiss - 19.07.11 - 08:25 Uhr

ich hatte vorher ein verbot ausgesprochen was alkohol angeht. ich habe ausdrücklich gesagt es wird hier kein alkohol geben.

Beitrag von tsatsiki - 20.07.11 - 21:40 Uhr

ganz ehrlich........ du bist nicht ganz dicht

Beitrag von ippilala - 18.07.11 - 19:24 Uhr

Wieso hat sie den Alkohol zugänglich gemacht?
Und wieso sollte sie die Aufsichtspflicht über fremde Kinder haben, wenn die irgenwo auf dem Feld feiern und nur mal auf Klo im Haus gehen? Nur weil sie in der Nähe war? Oder vielleicht weil sie die Mutter des Geburtsatgskindes ist?

Beitrag von ppg - 18.07.11 - 19:30 Uhr

Weil es die Geburtstagsfeier für ihr MINDERJÄHRIGES Kind war und Eltern der Besuchkinder zurecht davon ausgehen können, das an Kindergeburtstagen keine Drogen weitergegeben werden.

Dafür werden nicht umsonst Bußgelder von 500 - 3500 € fällig

Ute


Beitrag von ippilala - 18.07.11 - 19:36 Uhr

Nein davon kann man nicht ausgehen, wenn die Feier irgendwo stattfindet und nicht etwa im Haus der Mutter. Keiner muss Teenager dauerhaft beaufsichtigen. Soetwas kann man nicht erwarten und soetwas wird und wurde auch vor Gericht nie erwartet. Ganz abgesehen davon, dass die älteren Kids sowieso ihr V+ trinken können, wie sie wollen. Wenn diese das dann wietergeben, ist das natürlich problematisch, aber nicht für die Mutter.
Es besteht ja nichteinmal bei Straftaten eine Anzeigepflicht, erst recht also nicht bei Ordnungsiwedrigkeiten wie der Abgabe von Alkohol...