Hallo,
meine Nichte (22) hat gerade ihre Ausbildung abgeschlossen. Momentan bezieht meine Schwester ALG2 und meine Nichte wird ja somit in ihre BG eingerechnet.Leider hat meine Nichte derzeit noch keinen Job gefunden
,aber sie bemüht sich wirklich sehr. Nun möchte sie ausziehen und in eine andre Stadt zu ihrem Vater.Dieser wiederrum ist ein fauler Sack,sry,der sich gern auf ALG2 ausruht
.Mir schwant schon das schlimmste,dass dieser Trott auf sie "abfärben" könnte...aber das kann ich ja nicht wirklich beeinflussen.
Nun meine Frage.Ist denn ein Umzug so ohne weiteres möglich? Immerhin würde sie ja so gesehen von einer BG in die nächste "wechseln".
Meiner Meinung nach besteht dazu kein Anlass,anders wäre es wenn sie einen Job gefunden hätte,sich dadurch selbst eine Wohnung leisten könnte und somit nichts mehr vom Amt beziehen würde,aber so?
Leider lässt sie auch garnicht mit sich reden und stellt auf stur,wenn man das Thema anspricht,dabei will ich ihr ja nichts böses...
vVielleicht kann mir ja jemand von euch eine Info darüber geben,ob dass alles so machbar ist wie sie sich das vorstellt.
Danke schon mal & noch einen schönen Abend 
Auszug unter 25,ALG2...
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Beitrag von -perle- - 18.07.11 - 21:52 Uhr
Beitrag von nebula - 18.07.11 - 22:40 Uhr
Hi,
wird sie keine Chance haben. Ich hatte einen guten Freund, dem ich versuchte zu helfen.
23, von der Schaustellerei zurück (So Volksfestbuden), Mittellos ohne Perspektive.
Ich druckte sämtliches aus, schickte ihn von A nach B, über den Bürgermeister. Nach knapp einem Monat hatten wir dann gott seis gedankt einen Job gefunden, zwar vorerst kein Megaverdienst, aber machbar. Whg-suche war schwierig, aber das ist ein anderes Thema.
Da er nichts hatte, stellten wir Antrag auf ALG2 - Ablehnung - Ich rief Jugendamt an - Ablehnung, nicht Zuständig - Ich erkundigte mich bei der Caritas - Ablehnung, Hilfe nicht möglich (was Whg angeht & ALG2 Antrag).
Nichtmal über den Bürgermeister ging was.
Bei dem jungen Herren ist es aber in der Tat so, dass es unzumutbar ist bei seiner Mutter zu leben (Alg2, heruntergekommene Whg, kein Bedarf sich um ihre Kinder zu kümmern, sexuelle Tätigkeiten via Internet/Freier(?), stellt sich im Hinterhof halbnackt und lässt sich ihre Genitalien fotographieren usw...
Er wäre dann wohl Mittellos noch besser dran gewesen, gehabt hätte er bei seiner Mutter viell ne vermüllte Matraze zum Pennen - aber ob das der Alternative zu einer mit Zeitung gepolsterten Parkbank gleich kommt?
Naja - Jedenfalls hatte er ohne Job keine Chance.
MFG
Beitrag von windsbraut69 - 19.07.11 - 07:25 Uhr
Warum sollte sie denn nicht von der ALGII beziehenden Mutter zum ALGII beziehenden Vater ziehen können?
Gruß,
W
Beitrag von -perle- - 19.07.11 - 12:02 Uhr
hallo und danke erstmal für die antwort.
nun ja,ich meinerseits hätte nun gedacht das es probleme geben könnte,da ja nicht wirklich eine notwendig besteht.....
Beitrag von -perle- - 19.07.11 - 12:02 Uhr
meinte notwendigkeit
Beitrag von windsbraut69 - 19.07.11 - 14:02 Uhr
Wozu denn Notwendigkeit?
Der Umzug wird ja keine Kosten verursachen und wohnen muß sie ja eh irgendwo.
Beitrag von -perle- - 19.07.11 - 14:40 Uhr
Naja so gesehen kostet der Umzug schon was,nur das Sie die Kosten nicht übernommen bekommt.
Und mit Notwendigkeit meinte ich eher,dass es ja soweit ich weiß bzw. gehört habe das man unter 25 nur unter bestimmten Umständen von daheim ausziehen kann. Kenn mich da nicht ganz so gut aus,daher hab ich hier gefragt.
Und da ich dachte das sie ja nur von einer in die andere BG wechselt,kann da das Amt durchaus was dagegen haben.
Beitrag von schwilis1 - 19.07.11 - 15:59 Uhr
sie darf unter 25 nicht alleine wohnen und vom Amt leben.
Es wäre aber möglich wenn es nicht zumutbar wäre aus gesundheitlichen gründen. oftmals helfen hier Atteste von Ärzte nach und eine ellenlange Liste wo man überall in Therapie war
Beitrag von -perle- - 19.07.11 - 16:39 Uhr
hallo
also zumutbar weiter bei ihrer mutter zu wohnen ist es durchaus,vorallem auch besser,wenn ich bedenke was der vater für eine vorbildfunktion an den tag legt
.
es ist eher so,dass sie unbedingt ihren kopf durchsetzen will,dass sie ausziehn will und zwar jetzt!hab versucht ihr zu vermitteln das sie sich weiterhin bewerben soll,damit sie schnell einen job findet,sich selbst eine wohnung finanzieren kann und sie dann auch nach belieben aus und umziehen kann.
leider mag sie da garnicht zuhören,für sie steht fest das sie auszieht,egal mit welchen konsequenzen und gut
.
Beitrag von musterli70 - 19.07.11 - 07:34 Uhr
Ich sehe da keine Probleme, es kann ihr schließlich niemand vorschreiben bei welchem Elternteil sie unter ALG II Bezug leben muss, solange der Umzug nicht bezahlt werden soll, sollte das keine Probleme für sie geben.
Bei der Mutter gibts allerdings welche, deren Wohnung wird hinterher zu groß sein und sie wird eine Kostensenkungsaufforderung bekommen.
Beitrag von manavgat - 19.07.11 - 16:34 Uhr
Wenn sie von der Mutter zum Vater zieht, passiert gar nichts. Das ist ihre Entscheidung.
Gruß
manavgat
