Hallo,
vll kann mir jemand weiter helfen.
Ich mache zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung für 2010 via Elster selbst.
Nun bin ich im Oktober Mama geworden und hatte aber schon ab dem 1.Mai ein Beschäftigungsverbot.
Wie muss ich dieses angeben unter der Entfernungspauschale in Anlage N?
Dort gibt es den Punkt Urlaubs -und Krankheitstage und aufgesucht an X Tagen. Was muss ich da eintragen bzw. mache ich da nur die Angaben bis 31.4.? Aber was ist mit den restl. Monaten?
Oder muss ich irgendwo zusätzlich schreiben, dass ich ab Mai im Beschäftigungsverbot war?
Ich habe angegeben, dass ich vom 1.1. bis 31.12. bei meinem Arbeitgeber in Beschäftigung bin.
Vielen Dank im Voraus,
Sabinep
Lohnsteuer
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Beitrag von sabinep79 - 18.07.11 - 23:07 Uhr
Beitrag von ujn1 - 18.07.11 - 23:36 Uhr
Hi,
bist Du Dir sicher, dass Du die Pauschale von 920€ überschreitest? Wenn nein, brauchst Du gar keine Angaben zu machen. Ich komme bei den Werbungskosten seit Jahren nicht mehr in die Nähe des Pauschbetrags und spare mir und meinem Finanzbeamten daher die Arbeit, das alles einzugeben.
Die Entfernungspauschale kannst Du natürlich nur in Anspruch nehmen für die Tage, an denen Du tatsächlich gearbeitet hast. Werden Jan. - April so um die 80 Tage sein. Außerdem brauchst Du nur Angaben bis zum 30.04. zu machen 
Die Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage werden nur abgefragt, um unplausible Angaben abzufangen (Es gibt Leute, die machen Sonderausgaben für eine mehrwöchige Erkrankung geltend, haben die normalen 30 Tage Urlaub, wollen aber bei 5-Tage-Woche trotzdem für 230 Tage im Jahr die Entfernungspauschale geltend machen).
LG
