Hallo ihr lieben.
Ich muss mal meinen Frust ablassen und vielleicht mal eure Meinung hören.
Mein Chef kam vorhin zu mir und hat zu mir gesagt, dass wenn ich heute Besuch von der Polizei bekommen würde (ich sitze an der Zentrale) und die mir ein Bild zeigen würden, dass ich dann sagen soll, dass ich diese person darauf nicht kenne - obwohl das seine Lebensgefährtin ist und die auch bei uns im Büro arbeitet!!!
Hintergrund:
Die Dame ist im Auto vom chef geblitzt worden und müsste jetzt den Führerschein abgeben. Der Chef hat aber die Adresse seiner "Affäre" in Polen angegeben.
Ich perösnlich finde das ein unding, dass sowas von seinen mitarbeitern verlangt. Das ist schließlich eine Falschaussage!!!!
Danke fürs zuhören.
LG
amarettokirsch
Ich glaub mein Chef spinnt....
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Beitrag von amarettokirsch - 19.07.11 - 09:52 Uhr
Beitrag von duchovny - 19.07.11 - 10:00 Uhr
Wow, raten kann ich dir da nichts. Aber du hast mein vollstes Mitleid und Verständnis.
Ich würde glaube ich denken ich bin bei "versteckte Kamera" oder so! OH wei!
Beitrag von fuxx - 19.07.11 - 10:00 Uhr
hahah, das kenn ich!! Damals in meinem Ausbildungbetrieb wurde auch öfter gelogen in diesen Fällen.
Zum Glück wurde ich nie befragt.
Ich an Deiner Stelle hätte auch keine Lust darauf, vor der Polizei zu lügen. Außerdem wusste die Lebensgefährtin ja, dass sie etwas Verbotenes tat und sollte somit auch die Konsequenzen tragen. Ein guter Anwalt kann gegen ein erhöhtes Bußgeld auch dafür sorgen, dass die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird.
Weiss die Partnerin eigentlich von der Affaire?
Könnt mich gerade kringelig lachen...
Beitrag von jogiyoda - 19.07.11 - 10:13 Uhr
wenn du dich strafbarf machen willst sag ruhig das du die Dame nicht kennst aber wenn sie im Büro arbeitet kann sie die Polizei vielleicht auch direkt selbst sehen. Ich mache garantiert keine strafbaren Aussagen
Beitrag von ayshe - 19.07.11 - 10:17 Uhr
Ich würde auch nicht mitmachen und das dem Chef auch gleich sagen, vor Zeugen.
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aber wenn sie im Büro arbeitet kann sie die Polizei vielleicht auch direkt selbst sehen.
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Wahrscheinlich ist die Dame aber heute "krank"
Beitrag von parzifal - 19.07.11 - 10:43 Uhr
Könntest Du aufklären wegen welcher "Straftat" sich die TE schuldig machen würde wenn sie dem Wunsch des Chefs entspricht?
Ich kann keine erkennen.
Beitrag von jogiyoda - 19.07.11 - 11:01 Uhr
bei der Polizei und vor Gericht nennt sich die Straftat uneidliche Falschaussage
Beitrag von musterli70 - 19.07.11 - 12:54 Uhr
Keine Ahnung, aber im Puff La Paloma pfeifen, stimmts ?
§ 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nur haben wir hier das Problem, dass weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft in Deutschland "zur eidlichen Vernehmung (...) zuständige Stellen" sind, bedeutet also man kann ihnen gegenüber keine falsche uneidliche Aussage machen im Sinne des StGB.
Beitrag von parzifal - 19.07.11 - 13:11 Uhr
Du wurdest ja schon darüber aufgeklärt, dass die Polizei keine "zuständige Stelle" ist.
Vor der Polizei kann man also keine uneidliche Falschaussage abgeben.
Beitrag von parzifal - 19.07.11 - 10:48 Uhr
Ist der Wagen ein Firmenwagen? Wenn nicht sinkt ja die Wahrscheinlichkeit drastisch, dass jemand auftaucht.
Wenn Du gefragt wirst solltest Du in Deiner Situation (drohender Ärger bei Kundgabe der Wahrheit) einfach die Aussage/Antwort verweigern (z.B. mit "kein Kommentar").
Lügen solltest Du nicht, wäre hier aber unschädlich.
Beitrag von jogiyoda - 19.07.11 - 11:03 Uhr
Wenn Du gefragt wirst solltest Du in Deiner Situation (drohender Ärger bei Kundgabe der Wahrheit) einfach die Aussage/Antwort verweigern (z.B. mit "kein Kommentar").
Lügen solltest Du nicht, wäre hier aber unschädlich.
1. müssen Zeugen aussagen da gibt es kein Verweigerungsrecht das gilt nur für Beschuldigte!
2. uneidliche Falschaussage ist durchaus strafbewehrt.
Beitrag von parzifal - 19.07.11 - 13:15 Uhr
Vor der Polizei müssen Zeugen mitnichten aussagen (bis auf ganz seltene Ausnahmen die hier keiner Erläuterung bedürfen).
Bereits ausgeführt wurde, dass auch keine uneidliche Falschaussage möglich ist.
Man kann generell bei Lügen vor der Polizei über Strafvereitelung nachdenken. Das passt hier aber auch nicht.
Beitrag von musterli70 - 19.07.11 - 10:50 Uhr
Eine Aussage ist was anderes, als wenn man von der Polizei zwischen Tür und Angel was gefragt wird. Davon mal ab, soweit mir bekannt kann man der Polizei sowieso erzählen was man will, da besteht keinerlei Wahrheitspflicht.
Anders würde es aussehen, wenn Du sagen würdest, klar das ist die Affäre meines Chefs aus Polen, damit würdest Du der Dame in Polen schaden und würdest Dich quasi wegen falscher Beschuldigung in die Nesseln setzen.
Raten kann man in einem Forum dazu natürlich niemandem, muss aber jeder selbst wissen, wie wichtig ihm sein Job ist, denn ich denke mal wenn Du den Polizisten die Wahrheit sagst, wirst Du die längste Zeit in der Firma gewesen sein.
Zwar wird man Dir nicht deswegen kündigen, aber Du weißt ja, wo ein Wille ist, findet sich auch ein Gebüsch.
Beitrag von jogiyoda - 19.07.11 - 11:06 Uhr
soweit mir bekannt kann man der Polizei sowieso erzählen was man will, da besteht keinerlei Wahrheitspflicht.
steht das so in Grimms Märchen? denn in unseren Gesetzen steht etwas grundlegend Anderes
Beitrag von musterli70 - 19.07.11 - 12:47 Uhr
Quelle ?
Beitrag von jogiyoda - 19.07.11 - 12:58 Uhr
StPo
Beitrag von musterli70 - 19.07.11 - 14:47 Uhr
Hör auf zu träumen, oder wechsel den Dealer, der jetzige scheint Dir nämlich ganz schlechtes Zeug zu verkaufen.
Beitrag von kruemlschen - 19.07.11 - 10:52 Uhr
Hallo,
ich würde an Deiner Stelle die Aussage verweigern.
Dann hast Du nicht gelogen und auch keinen Ärger mit dem Chef.
Du kannst einfach sagen "dazu möchte ich mich nicht äußern"
VG K
Beitrag von seikon - 19.07.11 - 11:04 Uhr
ich wuerde es so machen, dass ich der polizei dann sagen wuerde dass du dir nicht sicher bist. sie aber doch gerne mal frau xy (lebensgefaehrtin vom chef) fragen sollen, ob die weiss wer das auf dem bild sein koennte. wenn die polizisten die dann erkennen kannst du ja nichts dafuer. dann hast du die frau nicht verpfiffen und hast aber auch nicht direkt gelogen.
Beitrag von manavgat - 19.07.11 - 11:45 Uhr
Ich würde nicht lügen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von ninnifee2000 - 19.07.11 - 12:50 Uhr
Ist bei uns auch schon vorgekommen. Unsere Empfangsdame musste auch immer irgendwas sagen. Bei uns war es aber der höchste Chef, der zig Mal zu schnell gefahren ist und nie was bezahlt hat.
Es sollte ein Fahrtenbuch geführt werden, da der Wagen ja Firmeneigentum war/ist. Hat unser alter Chef nie gemacht.
Jetzt ist unser alter Chef seit ein paar Wochen im Ruhestand.
Sage doch, die Dame ist heute nicht im Haus. lasse dir Daten von dem Polizisten geben und mache später eine Aussage bei der Polizei.
Beitrag von kawatina - 19.07.11 - 13:06 Uhr
Hallo,
für so eine PillePalle kommt bei uns kein Polizist ins Haus und zeigt
Fotos rum
Lügen würde ich für keinen
Beitrag von parzifal - 19.07.11 - 13:19 Uhr
Was ist bei "Euch".
In der Nachbarschaft rumfragen ist generell möglich.
Bei Euch aber ausgeschlossen? Daher nochmal meine Frage was "bei Euch" ist?
Beitrag von parzifal - 20.07.11 - 14:04 Uhr
Verrätst Du noch die Gegend in der die Polizei Anfragen der Bußgeldstelle nach Fahrerfeststellung nicht nachgeht?
Mich interessiert das wirklich.
Ich kenne Fälle da wurden Bilder in der Nachbarschaft gezeigt. Daher meine Neugier wo man davor sicher ist.
Danke in Voraus
parzifal
Beitrag von sassi31 - 19.07.11 - 13:07 Uhr
Dann hoffe ich mal, du hast einen Arsch in der Hose und deinem Chef die Stirn geboten. Ich hätte sofort gesagt, dass ich für ihn keine falsche Aussage machen werden. Wenn seine Freundin meint, sie muss gegen die Verkehrsregeln verstoßen, muss sie halt auch die Konsequenzen tragen.
