Hallo ihr Lieben,
ich hoffe es gibt hier Experten unter euch ;).
Hier ein paar wichtige Infos:
Ich habe am 17.9.2011 errechneten Entbindungstermin.
Leider endet mein Arbeitsvertrag, da befristet, am 16.9.2011.
Nun geht es mir um die Elternzeit (nicht Elterngeld!!!!)
Die Elternzeit beginnt doch eigentlich erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist, wenn ich das richtig verstanden habe, also bei mir irgendwann im November.
Nun habe ich gelesen, dass während der Elternzeit eine Rente bezahlt wird.....aber ich habe ja keinen Arbeitgeber mehr bis dahin.....kann ich dann überhaupt Elternzeit beantragen? Bzw. habe ich für eine Renteneinzahlung irgendwelche anderen Möglichkeiten.
Liebe Grüße und Danke
Isabel
Elternzeit bei auslaufendem Vertrag
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von isi1709 - 19.07.11 - 11:29 Uhr
Beitrag von zubbeline - 19.07.11 - 11:58 Uhr
Elternzeit kannst Du nicht beantragen....bei wem auch, wenn Du keinen Arbeitgeber mehr hast?
Aber die Kindereriehungszeiten für die Rentenversicherung werden trotzdem angerechnet.
Beitrag von isi1709 - 19.07.11 - 12:27 Uhr
vielen dank!!!
Wie werden die angerechnet? Geht das automatisch?
LG
Isabel
Beitrag von jazzjessii - 19.07.11 - 12:43 Uhr
Die Elternzeit beginnt an sich mit der geburt des Kindes...
Beispiel bei mir
Geburt: 29.06.10 ab 30.06.10-29.06.11 Elternzeit auf ein Jahr
Beitrag von susannea - 19.07.11 - 23:39 Uhr
Nein, Elternzeit beginnt nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst nach dem Mutterschutz und hier gibts keine Elternzeit für die TE!
Beitrag von ujn1 - 19.07.11 - 13:32 Uhr
Nach heutiger Lage (da kann sich ja auch die nächsten Jahre mal was ändern), werden die Kindererziehungszeiten für die gesetzliche Rente endgültig erst bei Renteneintritt berücksichtigt. Weiß ich von meiner Mama, die bekam dann erst die Zeiten für mich und meine Schwester angerechnet.
LG
Beitrag von zubbeline - 19.07.11 - 13:43 Uhr
bringen vorher ja auch nichts.
Wenn vorher aus irgendeinem Grund eine Kontenklärung stattfindet, werden die Zeiten aber auch vorher mit eingerechnet.
