Arbeitgeber will nicht zahlen

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Beitrag von knuddel86 - 19.07.11 - 13:09 Uhr

Guten Tag zusammen

Der Arbeitgeber meines mannes will nicht zahlen, mein mann war 4 Tage Krankgeschrieben, er hat auch die Krankschreibung abgegeben.

Es kam dann ein Anruf vom Büro, das der Chef gesagt hat er würde ihm die 4 Tage nicht zahlen.:-[

Mein Mann Telefonierte dann mit der BG und die sagten das er das geld von der BG bekommen würde und sie es dann beim Chef anfordern würden, wenn der Chef dann nicht zahlt, kommt es dann vor Gericht. Super, was machen wir wenn der Chef ihn dann rauswirft.

Wir wissen echt nicht was wir machen sollen, wir können uns das ja auch nicht gefallen lassen, aber wenn er dann rausfliegt.



MfG knuddel86

Beitrag von johanna1972 - 19.07.11 - 13:13 Uhr

Was hat denn die BG mit dem Gehalt von Deinem Mann zu tun? Die BG zahlt doch nur bei Arbeitsunfall und deren Folgen soweit ich informiert bin.

Beitrag von knuddel86 - 19.07.11 - 13:22 Uhr

Es war ein Arbeitsunfall, wir haben Landwirtschaft.

Beitrag von windsbraut69 - 19.07.11 - 13:23 Uhr

Dann muß er meines Wissens auch nicht zahlen.

Gruß,


W

Beitrag von kathi.net - 19.07.11 - 13:22 Uhr

Was hat die BG mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu tun? Wenn überhaupt wäre die Krankenkasse zuständig.

Beitrag von jogiyoda - 19.07.11 - 13:35 Uhr

nach Arbeitsunfällen zahlt die BG und nicht die KK

Beitrag von kathi.net - 19.07.11 - 14:17 Uhr

Das sollte sie dann in ihrem Ausgangspost aber auch erwähnen!

Beitrag von windsbraut69 - 19.07.11 - 13:49 Uhr

Aber doch nicht vor Ablauf der ersten 6 Wochen!

Beitrag von kathi.net - 19.07.11 - 14:20 Uhr

Was gibts denn dann, wenn nicht Lohnfortzahlung?

Beitrag von windsbraut69 - 19.07.11 - 14:31 Uhr

Schon Lohnfortzahlung normalerweise aber durch den AG.
In diesem Fall kann ich mir aber vorstellen, dass er tatsächlich nicht zahlen muß, da der Arbeitsunfall auf dem eigenen Bauernhof passiert ist.

Gruß,

W

Beitrag von kathi.net - 19.07.11 - 14:37 Uhr

#schwitz
Puh und ich dachte schon, ich bin jetzt völlig falsch informiert.

Beitrag von manavgat - 19.07.11 - 16:31 Uhr

Ich glaube, wir haben nicht alle Informationen.


Ist es ein Arbeitsunfall, der auf der Arbeitstelle des Chefs passiert ist?


oder war es ein Arbeitsunfall der bei Eurer nebenberuflichen Landwirtschaft passiert ist?

Ist es letzteres, dann ist der Chef im Recht.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nobility - 19.07.11 - 17:34 Uhr

Hallo,

hier ist die Rede von Arbeitgeber und danach von selbständiger Landwirtschaft.

Weiter ist die Rede von " Krankschreibung abgegeben " . Danach ist die Rede von der BG.

Ziemlich durcheiander. Es wäre vorteilhafter erst zu sortieren und dann Fragen zu stellen. Denn dann könnten sich andere "User" Gegenfragen ersparen.

Bei einer AU Meldung kommt es darauf an, ob der AG entsprechend dem Lohnfortzahlungsgesetz umgehend in Kenntnis gesetzt wurde.

Bei der BG kommt es darauf an, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, dieser unverzüglich der BG mitgeteilt wurde und der gemeldete Arbeitsunfall als solcher von der BG anerkannt wurde.

Bevor also nach Geld geschrien wird, sollte geprüft werden, ob und welche Rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Erst danach kann man nach Geld schreien. Also immer der Reihe nach, bitte schön !

MfG
Nobility