Kündigung

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von dani11978 - 19.07.11 - 14:10 Uhr

Hallo zusammen,

wenn ich am 15.08. einen neuen Job anfangen will,
muss ich dann meinen alten Job zum 15.08. oder zum 14.08.
kündigen?

danke
gruss
dani

Beitrag von leonie133 - 19.07.11 - 14:18 Uhr

Hallo,

in deinem Vertrag steht die Kündigungsfrist oder wenn nicht, dann wird die gesetzlich vorgesehene Frist angesetzt. Bei Angestellten (sofern du das bist) heißt das, dass du nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende d. Kalendermonats kündigen kannst.

Das könnte also schwierig werden - ob nun zum 14. oder 15.... Du kannst ggf. drauf hoffen dass du noch genug Urlaub abfeiern kannst.

LG

Beitrag von kathi.net - 19.07.11 - 14:23 Uhr

Nach den gesetzlichen Fristen kannst du nur zum 15. oder Ende eines Monats kündigen (Probezeit mal ausgenommen) Und das ganze 4 Wochen vorher.

Also wäre dein letzter Abgabetermin für die Kündigung zum 15. gestern gewesen.

Beitrag von dani11978 - 19.07.11 - 14:45 Uhr

ich habe eine kündigungsfrist von 2 wochen!
noch kann ich mir also aussuchen ob zum 14.
oder 15.

die frist war ja auch nciht meine frage!

Beitrag von kathi.net - 19.07.11 - 14:48 Uhr

Also bist du noch in der Porbezeit? Was steht denn dazu genau im Arbeitsvertrag?

Beitrag von dani11978 - 19.07.11 - 15:03 Uhr

ja genau ich bin in der probezeit
und habe eine

"kündigungsfrist von 2 wochen"

es geht mir doch nur darum, dass wenn ich am 15.08. einen neuen job anfange und den alten zum 15.08. kündigen würde, dann hätte ich ja am 15.08. zwei jobs! also müsste ich doch zum 14.08. kündigen! oder?

Beitrag von kathi.net - 19.07.11 - 15:07 Uhr

Und warum schreibst du diese wichtige Info nicht in den Ausgangspost?#aerger

Dann gilt gesetzlich nämlich - wenn Probezeit vereinbart - zwei Wochen. Egal, ob zu 1., 12. oder 25.

Beitrag von miau2 - 19.07.11 - 15:31 Uhr

Hi,
um mal - mit der Info "Probezeit" deine frage zu beantworten: Du kündigst zum letzten Tag des alten Beschäftigungsverhältnisses.

Genau wie sonst auch (z.B. kündigt man ja auch eine wohnung nicht zum 1.1., sondern zum 31.12., und einen Arbeitsvertrag außerhalb der Probzeit auch nicht zum 1.4, sondern zum 31.3.).

der 14. wäre also richtig, ansonsten hättest du - wie schon vermutet - am 15.8. zwei Jobs.

Viele Grüße
Miau2