Auskunft an die Arge

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Beitrag von silk.stockings - 19.07.11 - 22:57 Uhr

Kurz der Fall : Frau mit Kind, unverheiratet, geteiltes Sorgerecht, lebt alleine, bekommt bezuschussendes Alg2.

Unterhalt wird vom Kindsvater freiwillig und ohne Gerichtsbeschluss gezahlt.

Nun will die ARGE plötzlich sein Einkommen wissen. Und auch andere, private Angaben.

Ich sage- das dürfen die gar nicht.

Meine Freundin sagt - die dürfen alles, ansonsten würden sie ihr das ALG2 kürzen können.

Das kann ich gar nicht glauben.

Beitrag von susannea - 19.07.11 - 23:06 Uhr

Die Arge tut immer so als ob sie alles dürfen, ist saber nicht so. Warum sollte der Kindsvater ihnen Auskünfte geben?

Beitrag von mum2010 - 19.07.11 - 23:20 Uhr

Hallo, das dürfen sie leider. Sie werden Einsicht haben wollen um zu prüfen ob er hr gegenüber auch zu Unterhalt verpflichtet ist. (die ersten drei Jahre) Das würde dann 100% angerechnet und die Arge hat "gespart".

Beitrag von silk.stockings - 20.07.11 - 09:18 Uhr

Das Kind wird acht oder neun ...

Beitrag von hedda.gabler - 19.07.11 - 23:43 Uhr

Hallo.

Der Unterhaltsanspruch der Kindsmutter ist automatisch auf die ARGE übergegangen ... und ja, genau deswegen darf diese überprüfen, ob der Kindsvater der Kindsmutter gegenüber leistungsfähig ist, da Unterhaltszahlungen immer vorgehen. Wenn das Kind auch Leistungen von der ARGE bekommt (inzwischen können ja viele Kinder über Unterhalt, Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuß ihren Bedarf selbst decken und sind dann kein Mitglied der BG mehr), kann natürlich zudem überprüft werden, ob die Unterhaltszahlungen für das Kind in korrekter Höhe geleistet werden.

LG

Beitrag von supermutti8 - 20.07.11 - 00:06 Uhr

soweit richtig - die dürfen Auskunft fordern ...nur nicht bei der KM sondern beim Vater bzw. Ex-Mann selber :-) bzw. sie können die KM auffordern übers Jugendamt einen Unterhaltsbeschluß zu machen (mit Stempel usw.) ..da prüft ja dann das JA ob auch das gezahlt wird was gezahlt werden muss/müsste ...aber NICHT so: KM muss Auskunft geben über private und persönliche Dinge des ehem. Mannes und KV -sondern er selber.

Beitrag von hedda.gabler - 20.07.11 - 00:15 Uhr

Hallo.

Ich konnte jetzt beim Eingangsbeitrag nicht herauslesen, bei wem die ARGE explizit diese Auskünfte angefordert hat.

Die Kindsmutter muss aber nachweisen, dass sie sich um die Unterhaltszahlungen in korrekter Höhe kümmert (in einem der Antragsbögen gibt es dazu einen Bereich, der zu beantworten ist) ... und da muss sie eintragen, dass sich entweder das JA oder ein Anwalt darum kümmert. Oder eben eintragen, dass der Unterhaltsanspruch nicht auf sie zurückübertragen wurde und sich eben die ARGE selbst darum kümmert.

LG

Beitrag von supermutti8 - 20.07.11 - 00:27 Uhr

drum schrieb ich: vom KV klar JA -von KM NEIN -denn: er muss ihr (seiner EX und Mutter seines Kindes) keine persönliche Auskunft geben ...muss es aber Behörden gegenüber auf Aufforderung tun z.Bsp. JA will Askunft über Einkommen etc. ..dann muss er es dem JA sagen,aber nicht der KM

so bei meiner Tochter und ihrem Vater ...die Arge wollte auch von mir bzw. von ihr das SIE/ICH die Auskünfte einholen und das Gericht sagte (Auskunft) -NEIN,er muss an uns nicht auskunft geben -aber an Ämter/Gerichte etc.

Beitrag von silk.stockings - 20.07.11 - 09:18 Uhr

Ah, okay, das kann ich nachvollziehen.

Beitrag von silbermond65 - 20.07.11 - 07:24 Uhr

Sie dürfen nicht alles ,aber das dürfen sie wohl.
Die beiden scheinen sich unterinander ohne JA und Anwalt über den Unterhalt geeinigt zu haben.
Die ARGE wird eben überprüfen wollen,ob er seinem Verdienst entsprechend eventuell mehr zahlen muß oder nicht.

Beitrag von mel1983 - 20.07.11 - 12:04 Uhr

Hallo,

bei mir war es auch so.

Mein Ex wurde zum Amt bestellt (ARGE) um sich dort "nackig" zu machen. Er hat sich (verständlicherweise) mit Händen und Füßen gewehrt - er meinte, die Berechnung des Jugendamtes wird doch wohl reichen.

Er war sogar bei einer Anwältin:

Kurzum - der (mein) Unterhaltsanspruch für unser Kind an ihn ging auf das Arbeitsamt über - ich hatte kein Recht mehr an dem Unterhalt!

Mittlerweile ist meine Tochter in keiner Bedarfsgemeinschaft mehr und ich habe bezgl. des Unterhaltes wieder selbst das "Sagen".

War schon kein tolles Gefühl, dass man jedes Fitzelchen aus der Hand genommen bekam.

Grüße

Beitrag von manavgat - 20.07.11 - 13:15 Uhr

Da gibt es - imho - keine Rechtsgrundlage.

Gruß

Manavgat