Hoffentlich hat hier jemand ein bisschen Ahnung.
Das Problem ist: Mein Partner ist einen Monat ganz zu Hause geblieben und wird ab November Elternteilzeit machen.
Eigentlich habe ich ausgerechnet, dass er für den Monat ganz zu Hause 1123 Euro Elterngeld bekommen müsste, ab November dann 216 Euro.
Nur hat die Elterngeldstelle das jetzt auf alle Monate umgelegt, so dass er jeden Monat 359 Euro bewilligt bekommen hat.
In dem einen Monat, in dem er ganz zu Hause war, reicht das nicht einmal für die Miete. Dafür hätte er dann ab November mit Elterngeld mehr Einkommen als würde er voll arbeiten.
Ist das richtig so?
Elterngeldproblem
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Beitrag von sannimausi - 20.07.11 - 07:03 Uhr
Beitrag von susannea - 20.07.11 - 08:18 Uhr
Nein, das ist nicht richtig, wenn er einen ganzen Lebensmoant zuhause geblieben ist.
DArauf ist eben zu achten, dass Elternzeit in Lebensmoanten nciht in Kalendermoanten genommen werden sollte.
Hat er dies nicht getan, ist dies korrekt!
Beitrag von sannimausi - 20.07.11 - 09:15 Uhr
Ja, leider haben wir das falsch gemacht.
Aber dass er dann trotzdem in dem einen MOnat einen Verdienstausfall von über 1000 Euro hatte und später wesentlich weniger wird nicht berücksichtigt? Das ist ja echt dümmlich geregelt.
Immerhin betrifft es nur den zweiten Lebensmonat und dann geht er erst wieder im November in Elternzeit (da dann mit der Teilzeitarbeit).
Beitrag von susannea - 20.07.11 - 09:56 Uhr
Nein, das ist überhaupt nicht dumm geregelt, sondern sehr intelligent, denn es wird aus allesn MOnaten mit Verdienstausfall ein Mittelwert gebildet, somit bekommt er ja in den anderne Lebensmoanten mehr.
Ganz ehrlich verstehe ich nciht, wie man sich zwar über die angebliche Höhe informieren kann, wenn man das Prinzip noch gar nicht verstanden hat.
Du hast dich einfach schlecht informiert und bist dann ehrlich gesagt selber Schuld. Man klärt so etwas doch nciht erst, wenn es zu spät ist, sondern muss bei finanziellen Dingen sicher vorher alles regeln!
Beitrag von ujn1 - 20.07.11 - 10:15 Uhr
Hallo sannimausi,
die Richtlinien zum Elterngeld sagen zu Deinem Fall:
**************
"2.0.2.2 Einkommensermittlung nach der Geburt
Für die Einkommensermittlung nach der Geburt sind immer die einzelnen Lebensmonate des Kindes maßgeblich, für die Elterngeld beantragt wird. Dabei ist es gleichgültig, ob die Monate aufeinander folgend in Anspruch genommen werden oder nicht. Unterschieden wird innerhalb des als Einheit begriffenen Bezugszeitraums ausschließlich zwischen
− Lebensmonaten ohne Erwerbseinkommen - hier berechnet sich das Elterngeld nach § 2 Abs. 1 nur auf Grundlage des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommens – und
− Lebensmonaten mit Erwerbseinkommen - hier berechnet sich das Elterngeld nach § 2 Abs. 3 unter zusätzlicher Berücksichtigung des in diesen Monaten durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommens.
Jeder dieser beiden Zeiträume bildet für sich genommen erneut eine Einheit."
***************
D.h. alle Lebensmonate Eures Kindes, in denen Dein Mann auch nur einen Tag gearbeitet hat, werden zu einer Einheit zusammengefaßt, und dafür einheitlich ein Monatsbetrag festgelegt. Insofern war das Vorgehen der Elterngeldstelle in Eurem Fall nach den Richtlinien korrekt, falls es keinen Lebensmonat gab, in dem Dein Mann komplett zuhause war.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 20.07.11 - 10:43 Uhr
Warum ist das dümmlich geregelt?
Ihr hättet Euch einfach nur vorab komplett informieren müssen und nicht nur das zu erwartende Elterngeld errechnen.
Gruß,
W
