Jobcenter und Kostenübernahme

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Beitrag von kashmir - 20.07.11 - 11:11 Uhr

Hallo,

ich erreiche meine Sachbearbeiterin telefonisch nicht und frage erstmal hier nach bevor ich etwas schriftliches aufsetze.
Ich absolviere gerade eine Umschulung und habe im nächsten Frühjahr meine Abschlussprüfung.

Es gibt sehr gute Fachlektüre, die auf die Abschlussprüfung vorbereitet, jedoch sind diese Bücher auch sehr teuer.

Meint ihr ich hätte Erfolg auf Übernahme der Kosten, wenn ich einen Antrag auf Bezahlung der Bücher beim Jobcenter stelle?

Es würde sich um ca 80€ dabei handeln.

LG
Kashmir

Beitrag von nobility - 20.07.11 - 12:42 Uhr

Lerne deinen Stoff gut, dann brauchst du keine Prüfungsaufklärung ( Bücher für 80 € ? ) . Wieso sollte das JobCenter deine Trägheit unterstützen ?

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.11 - 20:01 Uhr

Dummes Geschwätz!

Beitrag von woodgo - 20.07.11 - 12:48 Uhr

#rofl

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.11 - 20:01 Uhr

Was ist so witzig?!

Beitrag von ninnifee2000 - 20.07.11 - 13:24 Uhr

Ich glaube, das bringt nichts.

Wenn du aber verheiratet bist und du machst mit deinem Mann zusammen eine Steuererklärung, dann kannst du die Bücher dort absetzen sowie alle anderen Kosten im Zuge der Weiterbildung.

Beitrag von sassi31 - 20.07.11 - 14:21 Uhr

Das kann man auch absetzen, wenn man unverheiratet ist. Wichtig ist, dass man Steuern zahlt.

Beitrag von kashmir - 21.07.11 - 10:48 Uhr

Ich zahle aber zur Zeit keine Steuern, ich lebe davon!

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.11 - 20:01 Uhr

Geblubber.

Beitrag von king.with.deckchair - 20.07.11 - 20:04 Uhr

Guckst Du:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__80.html

"Lehrgangskosten sind Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel"

Wenn der Träger bescheinigt, dass die Bücher erforderlich sind um einen erfolgreichen Abschluss zu erlangen, werden die Kosten in aller Regel übernommen.

LG und weiterhin viel Erfolg
Ch.

Beitrag von kashmir - 21.07.11 - 10:46 Uhr

Hallo,
ich bin erst jetzt dazu gekommen das hier zu lesen.

Bedanken werde ich mich nur bei Kingwithdeckchair#herzlichen dank für deine nette Antwort!

An alle anderen:
Ihr unterstellt mir Trägheit, Faulheit?

Das was ICH alleinerziehend am Tag leiste, dass sollt IHR erstmal nachmachen.

Leider habe ich keinen Mann der die Groschen heimträgt, und leider hatte ich bevor ich schwanger wurde keine abgeschlossene Ausbildung.

Ich hätte mich ruhig noch 1 Jahr auf meinem faulen Arsch ausruhen können und weiterhin ALG2 beziehen können OHNE was zu tun, das Geld wäre auch so jeden letzten Werktag des Monats ohne irgendwelche Maßnahmen seitens Jobcenter auf meinem Konto gewesen.

Aber nein, ich habe mich bemüht eine Ausbildung anzufangen, ist doch schön oder?

By the way, der Steuerzahler hat mir so meine berufliche Zukunft finanziert, alles zusammen kostet die Umschulung ca 20.000€(mit Fahrtkostenerstattung, Kindebetreungskosten usw).
Dann machen die läpperlichen 80€ doch auch nichts mehr aus.
Ich habe mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert, eine sehr nette Dame.
Sie sagte mir auch dass es vom Träger anerkannte Bücher sein müssten, aber sie ruhig mal ein Auge zudrückt, weil ich bis jetzt nie negativ aufgefallen bin.

Sie will nur die Quittungen der Bücher sehen, um sicherzustellen dass ich mir auch Bücher gekauft habe.

Also DANKE für eure Antworten, ich freu mich gerade tierisch, am meisten darüber dass eure Geschwätz mal so gar nichts mit der Realität zu tun hatte.

Beitrag von kashmir - 21.07.11 - 10:56 Uhr

nochwas, ich bekam gerade Post: meine Betriebskostennachzahlung i.H.v. 199,96 wird voll von dem Jobcenter übernommen!

:D
und ich dachte schon ich müsste eine Ratenzahlung mit meinem Vermieter vereinbaren.
Sehr schön, dann kann ich ja die eingeplanten 50€ Raten dafür ausgeben mir endlich mal so schöne künstliche Fingernägel machen zu lassen und eine Nacht ausgiebig feiern zu gehen!

Beitrag von king.with.deckchair - 21.07.11 - 20:06 Uhr

Vergiss die Fußnägel nicht!

;-)