Huhu alle miteinander
hab da mal ne frage?
ab wann kann ich den antrag auf mehrbedarf stellen?
und ist das unabhänig von der badarfsgemeinschaft?
also dass das geld dann durch die bg nicht gekürzt wird?
Vielen dank schon im vorraus
antrag auf mehrbedarf für schwangere!
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Beitrag von schleiferella - 20.07.11 - 13:46 Uhr
Beitrag von nebula - 20.07.11 - 14:20 Uhr
Hi,
wenn du deinen Mutterpass hast, legst du den beim Jobcenter vor und kriegst deinen Mehrbedarf.
Mehrbedarf sagt schon aus, dass du mehr bedarf hast und wird somit nicht von anderen BG-Mitgliedern abgezogen sondern bekommst du mehr.
MFG
Beitrag von sternchen1208 - 20.07.11 - 14:20 Uhr
du kannst ab sofort antrag auf mehrbedarf stellen.
Einfach nachfragen und dann antrag ausfüllen.
Beitrag von windsbraut69 - 20.07.11 - 15:44 Uhr
Was meinst Du denn mit der BG?
Wenn Dein Partner der andere Part der BG ist, ist er doch ohnehin jetzt unterhaltspflichtig Dir gegenüber.
Dann wird das natürlich gegengerechnet.
Beitrag von schleiferella - 20.07.11 - 17:33 Uhr
Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt 
Ich lebe mit meiner mutter in der Berdarfsgemeinschaft! Mein Freund wohnt bei seinen Ellis!
Beitrag von woodgo - 20.07.11 - 15:56 Uhr
Du hast doch einen Partner, oder was ist das in der VK?
Hat der auch keine Arbeit und kein Geld?
Leute,
Beitrag von schleiferella - 20.07.11 - 17:53 Uhr
Ich sagte doch
ich habe mich falsch ausgedrückt
Ich wohne mit meiner mam in der BG
Beitrag von windsbraut69 - 21.07.11 - 10:03 Uhr
Ändert nichts an der (theoretischen) Unterhaltspflicht Deines Freundes.
Beitrag von woodgo - 21.07.11 - 16:14 Uhr
...und das, ohne rot zu werden
Beitrag von king.with.deckchair - 21.07.11 - 22:02 Uhr
Gruselig.
