Hallo zusammen,
ich lebe seit ca. 6 Monaten nun ohne ALG II. Ich finanziere meine Tochter und mich durch meine Arbeit, Kindergeld und etwas Wohngeld. Eigentlich hätte ich noch einen geringen Anspruch auf ALG II (20€ ca.), was mir aber dann zu "doof" war wegen dem wenigen Geld einen Antrag zu stellen. Nun bin ich schwanger.
Kann ich nun einfach wieder einen neuen Antrag stellen unter Angabe der Schwangerschaft? Wird mir das gewährt??
LG
Nur noch geringfügig Anspruch auf ALG II, Antrag stellen (schwanger?)
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Beitrag von modern.art - 20.07.11 - 17:09 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 20.07.11 - 17:16 Uhr
Wenn Du Wohngeld bekommst (oder betrifft das Deine Tochter?), kannst Du doch keinen Anspruch auf ALGII haben?
Wenn sich aber wg. Anspruch auf Mehrbedarf die Verhältnisse geändert haben, kannst Du natürlich wieder einen Antrag stellen.
Allerdings entsteht jetzt ja auch ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater...
Gruß,
W
Beitrag von modern.art - 20.07.11 - 17:19 Uhr
Hallo!
Danke für deine Antwort. Auf dem Wohngeldbescheid steht, dass die Leistungen für uns beide gelten... Ich habe ursprünglich aber nur Wohngeld beantragt, weil mir mein Sachbearbeiter beim Jobcenter damals sagte, dass ich das "muss" für mein Kind. Daraufhin hatte ich dann nur noch den geringen Anspruch auf ALG II und hatte es gelassen.
Fällt dann das Wohngeld für sie wieder weg?
Besteht der Unterhaltsanspruch nicht erst ab Geburt?
Beitrag von silbermond65 - 20.07.11 - 18:41 Uhr
Fällt dann das Wohngeld für sie wieder weg?
Wenn deine Tochter mit Kindergeld und Unterhalt ihren Bedarf deckt ,bekommt sie weiter Wohngeld ,auch wenn du wieder ALG 2 bekommst.
Besteht der Unterhaltsanspruch nicht erst ab Geburt?
Wenn ich das richtig verstanden habe,steht dir der Unterhalt für dich dann schon ab Mutterschutz zu.
Beitrag von hedda.gabler - 20.07.11 - 19:06 Uhr
Hallo.
Stell ruhig den Antrag, zumal bei Dir jetzt auch der Schwangerenmehrbedarf dazu kommt.
Beim Antrag musst Du ja eh den Wohngeldbescheid beifügen.
Die Konstellation, dass das Kind über Wohngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuß und Kindergeld seinen Bedarf decken kann, die Mutter aber dennoch, wenn auch einen geringen, Alg II Anspruch hat, ist nicht unüblich. Übersteigt das Einkommen des Kindes den Bedarf des Kindes, wird unverbrauchtes Kindergeld wieder bei Dir beim Alg II angerechnet. Das Kind ist aber trotzdem kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr.
Ich würde an Deiner Stelle den Antrag auch deswegen stellen, da es in vielen Städten auch Vergünstigungen für Alg II Empfänger, auch wenn dieses nur ergänzend ist, gibt (z. B. Aktiv-Pass und ähnliches).
Denk auch daran für Dein Kind das Bildungspaket in Anspruch zu nehmen, das gilt auch für Kinder, die Wohngeld bekommen.
Ab dem Mutterschutz wird dann allerdings die ARGE auch an den werdenden Kindsvater herantreten, da dieser nicht nur für das neue Kind, sondern auch für Dich zum Unterhalt verpflichtet ist.
Wenn Du noch Fragen hast, gerne.
LG
Beitrag von manavgat - 21.07.11 - 11:11 Uhr
Stell den Antrag.
Es gibt Mehrbedarf für Schwangere und später, solltest Du AE sein auch dafür.
Außerdem hast Du dann Zugang zu Stadtpass (gibt es leider nicht überall), Befreiung GEZ, Zugang zur Tafel, zum Sozialkaufhaus/Kleiderbörse der gemeinützigen Vereine, Bildungspaket für Deine Tochter!!!!
Gruß
Manavgat
