Guten Abend 
ich werde nächsten Monat mit meinem Studium fertig, bekomme also beim Elterngeld ab Oktober nur den Mindestsatz von 300 Euro.
Ich habe heute das Angebot bekommen, ab sofort für 165 Euro zu arbeiten (nach der Geburt auch von zu Hause aus mgl.; wenige Stunden in der Woche)
Nun habe ich mal gegoogelt und gelesen, dass der Zuverdienst 1:1 wieder abgezogen wird. Ist das auch bei dem Mindestsatz der Fall? Denn dann würde es ja keinen Sinn machen, den Job anzunehmen.

Ich rufe morgen natürlich auch direkt bei der Elterngeldstelle an, aber es treibt mich natürlich jetzt um und vielleicht weiß ja hier jemand schon etwas genaueres dazu.
Liebe Grüße
Eva mit Bauchmaus (29.SSW)
Mindestsatz Elterngeld und 165 Euro-Job
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Beitrag von eve_chris - 20.07.11 - 20:53 Uhr
Beitrag von susannea - 20.07.11 - 20:56 Uhr
Der Mindestsatz von 300 Euro bleibt dir immer.
Beitrag von eve_chris - 20.07.11 - 20:58 Uhr
Also könnte ich die 165 dazuverdienen und hätte dann 465 zur Verfügung? Oder ziehen sie das ab und ich lande wieder bei 300?
Beitrag von susannea - 20.07.11 - 21:20 Uhr
Wenn du nur 300 Euro Elterngeld bekommst kannst du dazuverdienen, was und wieviel du willst solange du nicht mehr als 30h/Woche arbeitest.
