Hallo vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen , ich habe einen doppelt befristeten arbeitsvertrag der einmal bis ablauf der probezeit und dann noch ein weiters halbes jahr befriestet ist, jetzt ußte ich leider schon vor ablauf der probezeit sagen das ich schwanger bin heißt das das ich nach der probezeit raus bin oder läuft das vielleicht auch über muschutzgesetz?, da es ja nur ein vertrag ist?
wäre schon wenn ihr mir weiter helfen könntet
doppelt befristeter
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Beitrag von sunny-06 - 20.07.11 - 21:33 Uhr
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 00:08 Uhr
Wieso musstest du denn sagen, dass du schwanger bist?!?
UNd wenn du uns nicht genau sagen kannst, was im Vertrag steht, dann wird dir das auch keiner sagen können.
Beitrag von windsbraut69 - 21.07.11 - 07:46 Uhr
Das kommt ganz darauf an, was genau im Vertrag steht.
Beitrag von ujn1 - 21.07.11 - 08:52 Uhr
Hallo Sunny,
eine wie von Dir geschilderte Konstruktion mit doppelter Befristung wäre mir aus der Praxis nicht bekannt. Üblich ist es dagegen, dass in einem befristeteten Vertrag auch eine Probezeit vereinbart ist.
Der Unterschied liegt darin, dass bei einer Befristung i.d.R. eine Willensbekundung nötig ist, um den Vertrag fortzuführen (kann auch umgekehrt geregelt werden, ist aber unüblich), während oder am Ende der Probezeit jedoch eine Willensbekundung nötig ist, um den Vertrag zu beenden.
Im Übrigen zwingt nichts den AG, den befristeten Vertrag einer Schwangeren nicht zu verlängern oder nach der Probezeit zu kündigen, wenn er ansonsten zufrieden ist. D.h. automatisch bist Du Deinen Job nicht los. Es ist aber leider durchaus üblich, dass solche Arbeitsverhältnisse vom AG möglichst schnell beendet werden.
Wenn Dein AG jetzt Dich nicht während oder zum Ende der Probezeit kündigt, kann er ordnungsgemäß während der Restlaufzeit des Vertrages nicht mehr kündigen. Gegen das Auslaufen Deines befristeten Vertrages hilft Dir allerdings kein Mutterschutz. Es besteht hier kein schutzwürdiges Interesse der Schwangeren, da keine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern vorliegt.
LG
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 09:49 Uhr
Wenn Dein AG jetzt Dich nicht während oder zum Ende der Probezeit kündigt, kann er ordnungsgemäß während der Restlaufzeit des Vertrages nicht mehr kündigen.
Er kann auch während oder zum Ende der Probezeit den Vertrag nicht kündigen. NUr wenn er ausläuft und man ihn verlängern müsste, kann er dies unterlassen ;)
Beitrag von ujn1 - 21.07.11 - 16:35 Uhr
korrekt
Also hätte die Tatsache dass die TE ihrem Arbeitgeber gesagt hat, dass sie schwanger ist, doch was Gutes. Auch wenn es das Auslaufen des befristeten Vertrages wahrscheinlich nicht verhindern wird.
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 18:09 Uhr
Wieso hätte die Tatsache das sie es gesagt hat etwas Gutes? Sie hat genauso Kündigugsschutz wie wenn sie es erst nach einer evtl. Kündigung sagt.
Und eine Verlängerung ohne Beaknntgabe ist nun mal leider in der heutigen Gesellschaft wahrscheinlicher!
