Eine Bekannte von mir ist schwanger. Sie verdient sehr gut und wird im Elterngeld problemlos den Maximalbetrag ausschöpfen.
Sie hat mir jetzt erzählt, sie will sehr kurz nach der Geburt offiziell wieder auf 30 Std. Basis (4 Tage die Woche) arbeiten gehen.
Das Elterngeld will sie auf 2 Jahre aufteilen lassen. Laut ihrer Aussage hat sie dann im ersten Jahr gar nichts davon, weil es zu 100% angerechnet wird, kann es aber im zweiten Jahr, ja immerhin 900€ im Monat, on-top (mit Steuerabzügen, klar) einstreichen.
Stimmt das wirklich so??
Kann mir kaum vorstellen, dass der Staat bei Gutverdienern (ihr Mann ist auch nicht arm) im zweiten Jahr wirklich mal einfach so Geld dazu gibt, zumal sie selbst mit einer 30 Std. Stelle wirklich gut leben kann.
Nichts gegen meine Freundin, sie findet das Modell auch verrückt, sagt aber, sie nimmt natürlich mit, was man ihr anbietet.
Sagt mir nur mal, ob ich / sie das so richtig verstanden hat...
Elterngeld, 2tes Jahr - kann das sein??
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Beitrag von african_woman - 21.07.11 - 11:31 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 21.07.11 - 11:38 Uhr
Sie hat das falsch verstanden.
Wenn sie im ersten Jahr arbeitet, senkt sie ihren grundsätzlichen Anspruch an Elterngeld, das aus der Differenz zwischen vorherigem und aktuellen Einkommen errechnet wird.
Dieses Elterngeld wird dann gesplittet doppelt so lange ausgezahlt und im zweiten Jahr wird nichts mehr angerechnet.
Gruß,
W
Beitrag von miau2 - 21.07.11 - 11:43 Uhr
Hi,
die Rechnung deiner Freundin geht so nicht auf. Eigentlich sollte sie mit dem Einkommen da auch selbst drauf kommen.
Das Gehalt wird im 1. Jahr komplett angerechnet.
Sie erhält dann als Elterngeld die Differenz zwischen ihrem vorherigen GEhalt und dem, was sie mit ihrer Arbeit in Teilzeit verdient, bzw. natürlich nur die 65/67% davon. Gar nichts stimmt nicht - denn sie hat ja vermutlich vor der Geburt ein höheres Einkommen gehabt.
Also mal als einfaches Beispiel: wenn ihr Durchschnittsgehalt vor der Geburt 6000 Euro war und es danach 4000 ist mit Teilzeit, dann erhält sie nur für die Differenz von 2000 Euro Elterngeld.
Und wenn sie es splittet eben die Hälfte pro Monat.
Sie erhält auch dann, wenn im zweiten Jahr alles anrechnungsfrei ist (soweit auch richtig) nicht das "volle" Elterngeld, denn für die Berechnung ist nun mal alleine das erste Jahr und der Umfang, in dem das Einkommen wegfällt relevant.
Keine Sorge, unser Staat trifft zwar nicht immer nachvollziehbare Entscheidungen, aber SO dämlich sind die dann doch nicht
.
Und da kann sie auch von alleine drauf kommen, schließlich ist das Elterngeld eine Lohnersatzleistung - und ersetzt wird natürlich nur der Lohn (anteilig), der auch weg fällt.
Das Splitten bedeutet nichts anderes als das jeder Monat Elterngeldanspruch durch zwei genommen wird. Und wenn der Elterngeldanspruch entsprechend niedrig ist, weil zwischen ihrem alten und ihrem neuen Einkommen eine entsprechend niedrige Differenz liegt, dann sind natürlich auch die gesplitteten Beträge entsprechend niedrig.
Wenn sie natürlich sooooo ein Spitzenverdiener ist, dass das anhand der Lohndifferenz berechnete EG noch den Höchstsatz bedeutet stimmt ihre Rechnung natürlich wieder.
Das Elterngeld macht ansonsten übrigens keinen Unterschied, ob man mit "Teilzeit in Elternzeit" und dem Partnereinkommen gut leben kann oder nicht. Ansprüche hat jeder, egal, wie viel oder wenig er vorher verdient hat oder sein Partner verdient (und wer gleich wieder auf ALGII-Empfänger anspringt: auch die haben Anspruch auf Elterngeld. Nur wird es angerechnet - nüchtern betrachtet auch durchaus logisch). Diese Diskussion (und weitestgehend kann man die als "Neiddebatte" bezeichnen") wurde hier aber schon kilometerlang ausdiskutiert.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von ujn1 - 21.07.11 - 12:02 Uhr
Hallo Miau,
Du schreibst:
*************
Also mal als einfaches Beispiel: wenn ihr Durchschnittsgehalt vor der Geburt 6000 Euro war und es danach 4000 ist mit Teilzeit, dann erhält sie nur für die Differenz von 2000 Euro Elterngeld.
************
Das ist so nicht richtig. Die Richtlinien zum BEEG sagen dazu:
Als durchschnittlich erzieltes monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt wird maximal ein Einkommen von 2.700 Euro berücksichtigt. Lag das Einkommen vor der Geburt darüber, wird der Differenzbetrag also nur zwischen dem Einkommen nach der Geburt und 2.700 Euro gebildet.
Bei 4000 € nach der Geburt ist die Einkommensminderung nach BEEG daher 0€, und sie erhält den Sockelbetrag.
LG
Beitrag von miau2 - 21.07.11 - 13:21 Uhr
Gut, danke, beim nächsten mal werde ich mein Beispiel zur Veranschaulichung genauer auswählen
.
Beitrag von kruemel87 - 21.07.11 - 12:50 Uhr
Hallo,
das:
"Ansprüche hat jeder, egal, wie viel oder wenig er vorher verdient hat oder sein Partner verdient "
stimmt seit 01.01.2011 auch nicht mehr, denn wenn das zu versteuernde Einkommen 500.000€ (bei Paaren, sonst 250.000€) beträgt, entfällt der Anspruch auch.
Sorry, mir war heute mal nach klugsch*** zu mute. 
Gruß,
kr.
Beitrag von miau2 - 21.07.11 - 13:20 Uhr
Danke, an diese Ausnahmen hatte ich tatsächlich nicht gedacht.
Beitrag von kruemel87 - 21.07.11 - 13:33 Uhr
Hätte ich sicher auch nicht, wenn ich es nicht erst Anfang der Woche nochmal (als Prüfungsvorbereitung) gelernt hätte - kommt ja eher selten vor.
Beitrag von ujn1 - 21.07.11 - 11:55 Uhr
Hallo,
also, ich weiss jetzt nicht, ob ich Deine Geschichte richtig verstanden habe.
So wie ich die Sache sehe, und falls sie mit ihrer 30h Stelle während der Elternzeit mehr als ca. 2400€ verdient, sollte Deine Freundin den Sockelbetrag von 300€, bei verlängerter Auszahlung entsprechend 150€ für die doppelte Zeit, erhalten.
Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich meines Wissens auch in diesem Fall allein nach der Differenz zwischen dem Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt bzw. Mutterschutz und dem Durchschnitt in den Monaten mit Einkommen während der Bezugszeitraumes. Es ist richtig, dass das Einkommen im zweiten Jahr keinen Einfluss mehr auf das Elterngeld hat, da es außerhalb des Bezugszeitraumes liegt, die Berechnung wird aber einheitlich für die gesamte Bezugsdauer vorgenommen.
Wie das von Dir geschilderte Modell funktionieren soll, ist mir daher nicht klar.
LG
Beitrag von african_woman - 21.07.11 - 12:29 Uhr
Also meine Freundin verdient netto so circa 4300€. Wenn sie auf 30 Std. runter geht, entsprechend weniger, ich tippe jetzt mal 3300€.
Sie hatte halt gedacht, sie splittet das Elterngeld auf 2 Jahre und bekommt im 1ten Jahr nix, aber im zweiten dafür so um die 900€ zusätzlich. Das war offensichtlich falsch gedacht...
Die Differenz ist 1000€ netto, wenn sie davon 67% erhält, also 670€ und das gesplittet, wären das 335€ im Monat, oder?
In dem Fall kann sie auch gleich Vollzeit weiter arbeiten, das bringt ja nix.
Man ist das kompliziert, bin ich froh, dass ich damit nix am Hut habe...
Beitrag von ujn1 - 21.07.11 - 13:03 Uhr
Hi,
wie bereits oben geschrieben ist Deine Berechnung falsch.
Bei der Berechnung des Einkommensverlustes werden maximal 2700 Euro vor der Geburt angesetzt.
Bei 3300 Euro nach der hat man nach BEEG 0 € zu berücksichtigenden Einkommensverlust und erhält damit Elterngeld in Höhe des Sockelbetrages von 300€.
LG
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 13:27 Uhr
Da erst angerechent und dann geteilt wird, wird sie jeweils wohl nur ca. 150 Euro erhalten.
Beitrag von rokkoko - 21.07.11 - 13:38 Uhr
Meiner Meinung nach hat deine Freundin recht. Ich verdiene zwar bei weitem nicht so viel, habe aber mein Elterngeld auch auf 2 Jahre aufgeteilt. Da ist es wirklich so, dass im zweiten Jahr NICHTS angerechnet wird. Die Aufteilung (so erklärte uns der Sachbearbeiter das) wäre nur eine Sache der Auszahlung, also die Berechnung des Elterngeldes wird so erstellt, als ob man nur 1 Jahr beziehen würde und nur im ersten Jahr des Bezugszeitraumes wird irgendetwas angerechnet.
Beitrag von smokefighter - 21.07.11 - 14:32 Uhr
Ihre Freundin möchte aber im ersten Jahr schon wieder 30 Std arbeiten .... daher wird auch die Berechnung des Elterngeldes beeinflusst und damit auch der gesplittete Auszahlungsbetrag...
Wenn du im ersten Jahr nicht gearbeitet hast dann ändert sich im zweiten Jahr nichts an der Auszahlung des gesplitteten Betrages
verdient man im ersten Jahr Geld ändert das die Berechnungsgrundlage des Elterngeldes wie schon in den anderen Beiträgen erklärt
Beitrag von rokkoko - 22.07.11 - 12:37 Uhr
ah, ok, das wusste ich noch nicht.
