hallo zusammen!
ich arbeite seit 10 jahren im selben unternehmen. anfangs vollzeit, später teilzeit vormittags 4 std.
dann habe ich ein kind bekommen. nach 1 jahr zurück, damals gabs schon leute die meinten ich solle nachmittags zur arbeit kommen. geht ja aber nicht, wenn das kind vormittags im kindi ist. also konnte ich weiterhin vormittags zwischen 9 und 15 uhr arbeiten.
so nun ist meine elternzeit bald um, meine vertretung, ein mann (1 kind, frau in elternzeit) kommt zur "spätschicht" (12-16 oder 17 uhr).
nun wollen sie, dass wenn ich zurück komme, bis 16 uhr arbeite. der kiga macht um 16 uhr zu und ich habe mind 1/2 std. fahrzeit.
also zum einen bin ich nicht die einzige mutter, die nach der elternzeit gerne wieder vormittags arbeiten möchte und kann.
zum zweiten, geht das rechtlich überhaupt? was habe ich für chancen früher zu arbeiten.
vielleicht sollte ich noch dazu sagen, wir sind 2 kolleginnen mit den selben aufgaben. sie hat ein kind (11 jahre), ich 2 (2 und 5 jahre). meine kollegin kann laut ihrer aussage ihr kind nachmittags nicht 1-2 stunden alleine zu hause lassen...
können arbeitszeiten nach elternzeit einfach geändert werden
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Beitrag von milimi123 - 21.07.11 - 13:26 Uhr
Beitrag von ploetschi - 21.07.11 - 13:35 Uhr
Hi,
das kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Sind dort die Stunden (also Uhrzeitmäßig) festgeschrieben? Oder steht dort nur die wöchtentliche / monatliche Arbeitszeit?
LG
ploteschi
Beitrag von milimi123 - 21.07.11 - 13:58 Uhr
ich habe keinen arbeitsvertrag (schriftlich), bin aber trotzdem fest angestellt, es gelten also die gesetzlichen bestimmungen.
also es gibt zumindest nichts schriftliches über die arbeitszeit von / bis...
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 14:06 Uhr
Wenn mündlich fst dies zeiten vereinbart waren, dann ist dies ein mündlicher Vertrag und auch der müsste dann mit Änderungskündigung meiner Meinugn nach geändert werden. Allerdgins musst du es im Zeifelsfall nachweisen, dass die zeiten so vereinbart waren.
HAst du Mails, Briefe usw. wo so etwas drinsteht?
Beitrag von milimi123 - 21.07.11 - 14:39 Uhr
nein leider nicht. nur meine kollegin, die ja auch vormittags arbeitet und im prinzip denselben mündlichen vertrag hat.
Beitrag von kati543 - 21.07.11 - 15:35 Uhr
Kannst du nachweisen, dass du früher um die selbe Zeit gearbeitet hast?
Beitrag von seikon - 21.07.11 - 15:26 Uhr
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts geregelt ist bezüglich der Arbeitszeiten, dann kann dein Arbeitgeber dich generell zu jeder Zeit (innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten) einsetzen. Wenn sie dich also nachmittags brauchen, dann musst du auch nachmittags arbeiten.
Sollte es mündliche Absprachen gegeben haben, oder gar mündliche Verträge, die dir eine Arbeitszeit vormittags zusichern, dann müsstest du dies halt gerichtsfest beweisen können.
Ich denke es sieht eher schlecht für dich aus, eine Vormittagsschicht einzufordern.
Du solltest zusehen, dass du einen schriftlichen Vertrag bekommst, bzw. dass das mit den Arbeitszeiten schriftlich festgehalten wird.
