Hallo,
hab da mal ne Frage. Im Januar erwarten wir unser 2. Kind!
Unser Erstgeborener ist dann 21 Monate. Also war pünktlich zum 1. Geburtstag wieder schwanger 
Vor der Geburt von Nr 1 war ich natürlich Vollzeit berufstätig!(befristeter Vertrag der während Mutterschutz ausgelaufen ist)
Nach Nr 1 Hausfrau weil Nr 2 ja geplant war. Also ohne Einkommen. Auch kein Arbeitlosengeld oder so weil ich das nicht wollte.
Wie wird jetzt das nächste Elterngeld berechnet?
Anhand des letzten Gehaltes oder ist das der mindestsatz von 300€?
Wäre schön wenn sich da jemand mit auskennt.
Lg
lilibo
Elterngeldberechnung 2. Kind
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Beitrag von lilibo - 21.07.11 - 15:42 Uhr
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 15:44 Uhr
Anhand des Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt! Monate mit Eltenrgeld werden dabei außen vor gelassen!
Die Entschiedung ohne ALGI auszukommen war sicherlich ein herber Verlust und kostet euch nun selbst beim Elterngeld noch einiges!
Somit wird es nicht sehr viele Moante mit EiNkommen geben!
Beitrag von kati543 - 21.07.11 - 15:51 Uhr
"Die Entschiedung ohne ALGI auszukommen war sicherlich ein herber Verlust und kostet euch nun selbst beim Elterngeld noch einiges! "
Wieso? Die Monate mit ALG1 gehen mit 0€ in die Berechnung beim Elterngeld ein. Kostet also nichts. Und wenn man sich so entscheidet, dann wahrscheinlich, weil man es sich leisten kann und absichtlich nicht vermittelt werden möchte. Einen Betreuungsplatz zu finden, ist ja auch nicht immer so leicht.
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 15:53 Uhr
Doch, kostet dich beim Elterngeld die zwei Monate, die du sonst weniger hast durch das Mutterschaftsgeld.
Und oft braucht man für Teilzeitarbeiten ja keinen wirklichen Betreungsplatz und der hätte für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ja schon gereicht oder ein 400 Euro-Job!
Beitrag von lilibo - 21.07.11 - 15:55 Uhr
Ich wollte aber nicht vermittelt werden. Auch nicht in einen 400€ Job
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 15:56 Uhr
Dann hast du damit eben noch einen weiteren Verlust beim Elterngeld gemacht! Das ist ja in Ordnugn, hat euch aber trotzdem Geld gekostet!
Beitrag von lilibo - 21.07.11 - 16:00 Uhr
Ok Danke
Beitrag von lilibo - 21.07.11 - 15:53 Uhr
Ja den Entschluss haben wir gefasst weil ich nicht drauf stehe den Staat zu bescheissen. Das machen schon andere genug.
Ich stand dem Arbeitsmarkt ja nunmal nicht zur Verfügung.
300€ sind ja ok. Würden auch ohne hin kommen aber muss man ja nunmal nicht 
Danke für deine schnelle Antwort
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 15:55 Uhr
Wieso bescheissen, du hättest natürlich eine gewisse Anzahl Stunden zur Verfügung stehen müssen, das du dies nicht woltlest, kostet euch eben höheres Elterngeld.
Wenn ihrs nicht nötig habt, dann verstehe ich deine Frage eh nicht, denn das du 300 Euro mindestens bekommst, das solltst du ja wohl gewußt haben!
Beitrag von lilibo - 21.07.11 - 15:59 Uhr
Ich wollte auch keine gewisse Anzahl zur Verfügung stehen.
Ich finde es nicht schlimm mal nachzufragen. Steht einem schließlich zu. Da kann man doch auch mal fragen wieviel genau.
Wusste nicht das es so negativ aufstossen kann wenn man nicht direkt zum Amt rennt. Wir sind nunmal nicht bedürftig. Kommt vielleicht irgendwann mal aber dann geh ich auch zum Amt.
Bis dahin bleib ich bis zum 2. Lebensjahr meiner beiden Kinder zuhause und geh danach einfach wie jeder andere wieder arbeiten
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 16:08 Uhr
Aber damit bist du doch nun nicht schlauer als vorher.
Wie gesagt, wenn du nun von 300 Euro ausgehst, ist das doch das, was du vorher schon wußtest.
Beitrag von lilibo - 21.07.11 - 16:17 Uhr
Ich wusste es nicht. Ich habe vermutet das es die 300€ sind.
Aber jetzt weiß ich es und bin schlauer 
Frage beantwortet 
Dann brauch ich da nicht noch alte Abrechnungen und den ganzen Quatsch einreichen sondern nur den Mindestsatz ankreuzen. Das geht ja schnell
Beitrag von ujn1 - 21.07.11 - 17:21 Uhr
Hallo, nicht so schnell.
Auch susannea hat nie gesagt, dass Du nur den Sockelbetrag bekommst, sondern nur, dass Du weniger Anrechnungsmonate mit Einkommen hast als mit ALGI.
Siehe dazu auch meinen anderen Beitrag.
LG
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 18:07 Uhr
Wenn dein Einkommen bei über 1100 Euro monatlich lag, dann gibts bei 4 Anrechnugnsmonaten aber mehr als den Sockelbetrag. Also würde ich sie wohl doch mit einreichen ;)
Beitrag von lilibo - 21.07.11 - 18:11 Uhr
Ja hatte mehr als 1100€
Danke für eure Hilfe
Beitrag von delfinchen - 21.07.11 - 17:01 Uhr
hallo,
ich hätte gedacht, dass es 300 euro sind.
nur, wenn erstes und zweites kind nicht mehr als 1 jahr auseinander liegen, bekommt man nochmal das volle elterngeld von vor der 1. geburt.
aber ich kann mich auch täuschen.
aber ich finde, es ergibt sinn, denn sonst würde ja alle, die mehr als ein kind wollen, einen 21-monats-abstand wählen - so es dann klappt.
denn 21 monate auseinander ist gut zu bewerkstelligen.
ein unterschied von 12 monaten dagegen stell ich mir sehr stressig vor.
lg,
delfinchen mit den zwillingen
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 18:06 Uhr
Bei 21 Monaten Unterschied und Elternzeit, werden immerhin noch ca. 5 Monate Einkommen berücksichtigt.
Da kann man also je nach EInkommen gut mehr als 300 Euro bekommen!
Beitrag von ujn1 - 21.07.11 - 17:13 Uhr
Hi,
Nach Deiner VK ist ET im Januar. Ich vermute, Du hast bis April Elterngeld bezogen.
Deine 12 Zählmonate berechnen sich dann wie folgt:
Zunächst die 8 Monate Mai - Dezember mit 0 Euro Einkommen. Dazu kommen noch die letzten 4 Monate vor dem Mutterschutz des ersten Kindes.
Dein Elterngeld wird also ca. 1/3 Deines jetzigen Elterngeldes sein.
Wenn also Dein Einkommen vor dem ersten Kind über 900 Euro gelegen hat, lohnt es sich, einen Antrag auf Elterngeld nach dem vorherigen Einkommen zu stellen. Wenn es darunter war, kannst Du Dir den Aufwand sparen.
LG
Beitrag von lilibo - 21.07.11 - 18:13 Uhr
Super
Dankeschön
Beitrag von ichbinstolz - 21.07.11 - 18:29 Uhr
Hallo!
Also bei mir war es leider auch so, dass mein Vertrag während dem Mutterschutz auslief.
Ich habe bis einschließlich Juni letzten Jahren Elterngeld bezogen, wurde im April wieder schwanger und habe dieses Jahr im Januar entbunden.
Ich war auch von Juli- Dezember praktisch ohne Einkommen.
Ich wurde aus dem ganzen Zeug nicht schlauer, dacht damals auch , dass ich nur die 300€ plus den Geschwisterbonus bekomme. Nun da hab ich aber falsch gedacht, die nette Dame am Telefon meinte, dass ich auf keinen Fall nur den Mindestbetrag ankreuzen soll und wir doch einfach in der Elterngeldstelle vorbei kommen sollen.
Gesagt getan. Die Dame holte sich unsere Akte von unserem Sohn raus und füllte den Elterngeldantrag mit uns zusammen aus.Es wurden berechnet : Juli-Dezember mit 0 € und dann wurden die letzten 6 Monate vor Elterngeldbezug mit eigerechnet.Daraus ergab sich dann mein Elterngeld, darauf gibt es noch 75€ Geschwisterbonus.
Ich musste so weder alte Abrechnungen raussuchen noch sonst irgendwas.Ich war der Dame sehr dankbar für ihre hilfe, sie sagte selbst , dass es in manchen Situationen doch sehr schwierig sein kann, da als unwissende Person noch durchzublicken.
LG ichbinstolz mit Sohn 24Monate und Tochter 6 Monate
