Hallo Ihr Lieben,
bin gerade etwas Ratlos - vill. könnt ihr mir auf die Srünge helfen.
wir haben im Januar ein Hausgekauft - Kaufpreiszahlung und Übergabe war Ende Februar - Grundbucheintragung Mitte Mai.
Jetzt schickt mir unsere "geliebte" Verkäuferin einen "lieben Brief", in dem sie uns auffordert ihr die Grundsteuer für das Jahr 2011 zu erstatten - welche sie bereits bezahlt hat.
Ich meine mich zu erinnern, dass beim Notar darüber gesprochen wurde und sie gesagt hatte, dass die Grundst. bereits bezahlt ist.
Ihrem Schreiben liegt ein Schreiben der Gemeinde bei in dem Quartalsmäßige Zahlungen zu leisten sind.
Im Notarvertrag habe ich das gefunden "... Die Besitzübergabe erfolgt mit vollst. Kaufpreiszahlung. Mit dieser gehen auch Nutzen und Lasten - insbesondere auch die Verkehrssicherungspflicht, Verbrauchskosten sowie private und öffentliche Lasten und die Gefahr .... des Vertragsgegenstands auf den Erwerber über. ..."
Von der Gemeinde habe ich die Auskunft bekommen, dass wir erst ab Jan. 2012 zu zahlen hätten.
Was ist nun richtig ???? Muss ich schon für 2011 (ab Übergabe) Steuer bezahlen - oder erst ab 2012 ???
Danke Euch
LG ANNI
Grundsteuer - Hauskauf - im März ...
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Beitrag von oomausioo - 21.07.11 - 19:21 Uhr
Beitrag von sohnemann_max - 21.07.11 - 19:26 Uhr
Hi,
klar sagt Dir die Gemeinde, dass Du erst für 2012 bezahlen musst - für 2011 hat es ja die nette Verkäuferin bereits getan.
Übergabe war Mitte Februar richtig?! Von da ab seit Ihr ganz alleine verantwortlich.
Auch wenn die Dame es bereits bezahlt hat, kann sie es Euch durchaus auch aufs Auge drücken. Euer Hause, Eure Abgaben. Würdest Du Grundsteuer zahlen für etwas, was Dir gar nicht mehr gehört?! Sicherlich nicht.
Wir haben es genauso gemacht. Wir haben letztes Jahr im September Übergabe gehabt, die Grundsteuer war schon bezahlt. Habe auch den neuen Käufer anschließen angerufen und ihm die Sachlage geschildert. Er hat sofort überwiesen auf mein Konto.
LG
Caro
Beitrag von oomausioo - 21.07.11 - 19:35 Uhr
... ich meine, sie hätte das ja gleich sagen können - beim Notar - und nicht jetzt - nach 5 Monaten - mit einem "netten" Briefchen Geld einfordern ... -
LG
Beitrag von wasteline - 21.07.11 - 19:52 Uhr
Wenn man ein Haus kauft, dann sollte man sich schlau machen, welche Kosten zu tragen sind, dann hättest Du nämlich gewusst, dass die Verkäuferin die Grundsteuer einfordern kann und wird.
Beitrag von dijana2 - 21.07.11 - 19:49 Uhr
Natürlich mußt du die Steuer für das Grundstück ab dem Datum der Grundstückübergabe bezahlen.
Ist doch wohl selbstverständlich, oder warum soll die Verkäuferin dafür aufkommen.?
Und es werden noch so einige Kosten auf dich zukommen.
Gruß 
Beitrag von tigerbaby1976 - 21.07.11 - 20:07 Uhr
hallo,
Schuldner der Gundsteuer bleibt im Jahr des Eigentumsübergangs der Verkäufer. Erst ab nächstem Jahr ist es der Käufer.
Ob interne Vereinbarungen getroffen werden können weiss ich nicht.
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:13 Uhr
Hallo
Falsch. Wir haben unser Haus im Februar gekauft und mussten ab da Grundsteuer zahlen. Der Vorbesitzer musste nur den Januar zahlen.
Wir wohnen ja hier, wirso soll der Ex-Eigentümer die Grundsteuer zahlen( dazu zählt hier Müllabfuhr, Strassenreingung und Abwasser)
Bianca
Beitrag von tigerbaby1976 - 21.07.11 - 20:18 Uhr
weil das so auf der Homepage Deiner Stadt steht
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:28 Uhr
Komisch, das die Stadt das baer net weiss.
Wir zahlen an die Stadt, die haben UNS den Bescheid geschickt.
Beitrag von tigerbaby1976 - 21.07.11 - 20:38 Uhr
Was heipt das: Komisch, das die Stadt das baer net weiss.
Auf der Homepage steht eindeutig, dass der Voreigentümer für das ganze Jahr Schuldner bleibt.
Hast Du da nachgelesen?
Und so kenne ich das auch nur. Aber mir solls egal sein. Habe das Grundsteuergesetz durchgelesen und würde mich der Meinung der Stadt anschließen.
Wie gesagt, ob es interne abänderungsmöglichkeiten gibt weiß ich nicht.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:40 Uhr
Hallo
Ja, habe ich.
Wenn dem so sei, wie du schreibst, wieso hat der zuständige Mitarbeiter uns dann einen neuen Bescheidgeschickt?
Und logisch wäre es auch nicht.
Bianca
Beitrag von tigerbaby1976 - 21.07.11 - 20:44 Uhr
ja, doch.wäre ja Quatsch bereits bezahlte Grundsteuer zurückzuzahlen. Du zahlst am 1.6. für das 3. quartal und am 3.6. ist Eigentumsübergang und steht auch schon im Grundbuch. Da geht doch keine Stadt hin und überweist Dir Geld zurück.
Würde sagen: Wir haben beide Recht. 
Gruss
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:46 Uhr
Hallo
Wir haben für Februar nur einen kleinen Teil bezahlt. Und ab da alle 3 Monate den vollen Satz.
Bianca
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 20:47 Uhr
Wir mussten auch erst am dem nächsten 1.1. bezahlen und so stehts auch im Gesetz.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:52 Uhr
Und wieso haben wir dann den BEscheid mit der Berrechnung von der Stadt bekommen?
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 20:54 Uhr
Das weiß ich leider auch nicht, evtl. weil der Verkäufer behauptet hat, dass ihr bereits am 1.1 Eigentümer ward.
Alles andere ist definitv nicht gesetzeskonform!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:56 Uhr
Komisch. Hausübergabe war am 1.2.2011. So steht es auch im Notarvertrag.
An wenn kann man sich denn wenden?
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 20:57 Uhr
Wenn der Bescheid von der Stadt ist an die Stadt mit dem Hinweis auf die betreffenden Paragraphen (habe ich dir ja unten angehängt) und da Widerspruch gegen einlegen, wenn die Frist dafür nicht schon abgelaufen ist.
Oder habt irh das Grundstück von der Stadt gekauft?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:58 Uhr
Hallo
Nein, das war ein Privatverkauf. Oh man. Das wäre ja echt blöd
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:57 Uhr
Musstet ihr dem Voreigentümer was nachzahlen?
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 20:58 Uhr
Nein, das war nämlich im Vertrag nicht vereinbart, dass wir ihm das nachzahlen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.07.11 - 20:34 Uhr
So, habe mich mal schlau gemacht- Bei Eigentümerwechesel erfolgt die Übertragung der Grundsteuer auf die neuen Eigentümer.
Wir haben ja von der Stadt direkt Post bekommen.
Bianca
Beitrag von susannea - 21.07.11 - 20:51 Uhr
http://www.ebersberg.de/elements/pdfs/Grundsteuer%20Info%20Eigent%C3%BCmerwechsel.pdf
Kannst du es schön nachlesen, dass erst ab dem nächsten Jahr der neue Eigentümer der Schuldner ist.
http://www.samtgemeinde-ilmenau.de/Portaldata/18/Resources/kommunal_dateien/kommunal_dokumente/vordrucke/Grundsteuer_-_Eigentuemerwechsel.pdf
Hiernach kann der Verkäufer dies aber je nach Vertrag zurückholen.
Beitrag von oomausioo - 21.07.11 - 20:19 Uhr
.... womit wir wieder bei NULL angelangt wären ...
wir haben vor 2 Jahren unseren Bauplatz verkauft - da wurde auch darüber gesprochen, dass die Grundsteuer bereits bezahlt war - wir haben es dabei belassen - die Käufer hatten uns ja "genügend2 für den Bauplatz bezahlt 
Denke, ich werde mich morgen beim Notar schlau machen
DANKE euch
Beitrag von wasteline - 21.07.11 - 21:54 Uhr
Wie war das noch mit dem wirtschaftlichen Übergang? Nutzen und Lasten gehen auf den Käufer über. Und dazu gehört für mich auch die Grundsteuer. Wenn nicht rechtlich, dann zumindest moralisch.
