nach elternzeit gekündigt - urlaubsanspruch

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Beitrag von de.sindy - 21.07.11 - 19:44 Uhr

hallo,

ich versuche euch mal meine situation zu erklären und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

ich war bis 03.06.2011 in elternzeit, habe danach meinen resturlaub von 2010 nehmen "müssen", der ging bis 12.7. seit dem 13.7. gehe ich nun wieder arbeiten. heute habe ich gekündigt zum 31.8. nun sagte man mir, ich bekomme nur für 3 monate anteilig urlaub, was 5 tage wären.
gilt denn die elternzeit nicht als angestellte zeit im betrieb?
weil dann müsste ich ja meinen normalen restjahresurlaub haben, oder?

Hoffentlich kann mir jemand helfen.

Danke, Sindy

Beitrag von susannea - 21.07.11 - 20:43 Uhr

Du hast midnestens Anspruch auf 3Moante Urlaub, denn für volle Monate in Elternzeit darf gekürzt werden.

Aber dir steht meines Wissens nach derrestliche Jahresurlaub zu, wenn du keine neue Stelle hast in dem Jahr. Denn du bist über den 1.7. hinaus beschäftigt gewesen.

Beitrag von ujn1 - 21.07.11 - 23:23 Uhr

Hallo Sindy,

das ganze steht etwas verklausuliert in §17(1) BEEG:
"Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen."
Mit anderen Worten: Für volle Monate in Elternzeit (bei Dir Januar - Mai) gibts keinen Urlaub.

Darüber hinaus steht Dir, da Du im 2. Halbjahr kündigst, nach Bundesurlaubsgesetz der volle (Mindest)jahresurlaub zu, gekürzt um die 5 Monate Elternzeit, d.h. für 7 Monate = 12 Tage Urlaub.

Allerdings hast Du dann bei Deinem neuen Arbeitgeber keinen Anspruch mehr auf Urlaub für die Zeit von September bis Dezember (§ 6 Bundesurlaubsgesetz, Ausschluss von Doppelansprüchen).

Das heißt, Du kannst entweder jetzt die 5 Tage Urlaub nehmen, dann erwächst Dir für die Monate September - Dezember beim neuen AG ein Teilanspruch auf 7 Tage Urlaub. Oder Du kannst die vollen 12 Tage jetzt nehmen, dann ist für den Rest des Jahres aber auch alles weg.

LG

Beitrag von fbl772 - 22.07.11 - 14:18 Uhr

Hallo Sindy,

wenn du in der Elternzeit nicht gearbeitet hast, dann steht dir für die Zeit natürlich auch kein Urlaub zu.

VG
B