Straßenverkehrsamt vorsorglich verklagen ?

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Beitrag von betty38 - 21.07.11 - 19:52 Uhr

Hallo zusammen,

ich weiß gar nicht, ob das hierher gehört, aber vielleicht kennt das jemand.

Wir wohnen eher in einer relativ kleinen Ortschaft (1400 EW), aber direkt an einer stark befahrenen Straße (Hauptstraße). Diese ist ziemlich marode - viele Schlaglöcher, hier und da mal ausgebessert, aber sehr holprig.

Dadurch, dass die Straße über lange Strecke gerade läuft und es zum Ort hin bergab geht, wird dort häufig regelrecht durchgebrettert, vor allem aber sind sehr viele Baufirmen mit Schwerlastverkehr in der näheren Umgebung.
Im Sommer können wir die Fenster zur Straße hin nicht öffnen, der Lärm ist zu hoch außerdem wackelt das gesamte Haus. Den Nachbarn geht es genauso.

Selten fährt ein Auto/LKW 50. Ich habe große Angst um meine Kinder.

Die weitere Befürchtung: wenn die Straße in nächster Zeit neu gemacht wird, werden sicherlich enorme Kosten auf die Anwohner zukommen. Ich habe gehört, dass man vorgreifen kann, wenn man vorweisen kann, dass nichts an der Straße gemacht wurde. Ist das so ? Ich sehe nicht ein, dass ich durch die Schäden der schweren LKW die Kosten tragen soll.

Kann ich ein Straßenverkehrsamt überhaupt anzeigen/verklagen ? So etwas übernimmt ja sicher auch keine Rechtschutzversicherung ?

Beitrag von kati543 - 21.07.11 - 21:56 Uhr

Also ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber soweit ich das bisher verstanden habe, sind die Kosten, an denen du dich beteiligst, wenn deine Straße saniert wird, immer die Kosten für den Gehweg.
Allerdings kannst du sehr wohl deine gemeinde mal darauf hinweisen, dass dort so schnell gefehren wird, dass mal ein Ordnungshüter seine Meßtechnik auspackt und/oder die Gemeinde ein paar geschwindigkeitssenkende Maßnahmen einleitet.

Beitrag von zwillinge2005 - 22.07.11 - 09:12 Uhr

Hallo,

das Strassenverkehrsamt hat aber nichts mit den Strassen zu tun. Wenn dann die Stadt und da das Bauamt.

LG, Andrea

Beitrag von anja1968bonn - 22.07.11 - 12:32 Uhr

Soweit ich weiß, stimmt das so nicht, bei uns in der Straße gibt es öfter Ausbesserungsarbeiten wegen Frostschäden, auch Gehwegschäden (durch Wurzeln der Straßenbäumewurden bei uns in den letzten Jahren regelmäßig beseitigt - gezahlt hat da keiner.

Beteiligen mussten sich allerdings alle Hausbesitzer an den Kosten für einen Kanalsanierung (obwohl die in unserem Fall sogar ein Jahr vor unserem Einzug stattgefunden hatte) - sowie man ja auch an Erschließungskosten beteiligt wird, wenn eine Straße vorher noch gar nicht da ist.

LG

Anja

Beitrag von zubbeline - 22.07.11 - 14:57 Uhr

Du kannst ja mal beim Straßenverkhrsamt anrufen und denen mit einer Klage drohen.....mit ziemlicher Sicherheit wirst Du damit dort für allgemeine Erheiterung sorgen.;-)

Erstmal solltest Du wissen, was für eine Straße es überhaupt ist. Wenn Du weißt, ob es eine Landstraße, eine Bundesstraße oder Kreisstraße oder auch einfach nur eine Straße der Gemeinde ist, dann bist Du ja schonmal ein Stück weiter und kannst Dir überlegen, wer überhaupt dein Ansprechpartner ist.

Beitrag von betty38 - 25.07.11 - 08:52 Uhr

Nunja, das ist doch schön, wenn ich ein bisschen frischen Wind in den grauen Arbeitsalltag bringen kann - ich bin ein hurmorvoller Mensch.

Es ist eine Kreisstraßes und ich hatte schon Kontakt mit Gemeinde und Ortsvorsteher, die mich allesamt an das SVA verwiesen haben...

Beitrag von ujn1 - 22.07.11 - 15:30 Uhr

Hallo,

zunächst mal kann man in Deutschland so ziemlich gegen alles und jeden klagen, mir ist aber aus Deinem Beitrag nicht ganz klar, wogegen Du Dich primär wenden willst.

Einmal beklagst Du die Schäden an der Straße. Hier ist Dein Ansprechpartner der zuständige Baulastträger. Wer das ist (Bund, Land, Kreis, Gemeinde), hängt von der Straßenwidmung ab.

Zum zweiten beklagst Du, dass die momentane Situation gefährlich ist. Das heißt, Dir sind die getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnungen wie z.B. (fehlende) Geschwindigkeitsbeschränkungen oder fehlende Warnungen vor den Schäden in der Straße ein Dorn im Auge. Dafür ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Das kann die Gemeinde sein oder bei überörtlichen Straßen der Landkreis.

Zum Dritten beklagst Du die Belästigungen durch Lärm und andere Emissionen der LKW. Auch das kann ein Angriffspunkt sein, nicht zuletzt verdanken wir die ganzen Umweltzonen einer Klage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Wichtig sind hier bei Dir der 5. Teil BImSchG, Verbesserung der Luftqualität, und der 6. Teil, Lärmschutz. Zuständig ist hier die Gemeinde.

In allen Fällen ist der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht eröffnet.

Bezüglich Deiner Befürchtung, für die Schäden an der Straße als Anlieger aufkommen zu müssen: Bei der Beteiligung wird unterschieden, ob es sich um eine überörtliche Verbindungsstraße oder eine Straße mit reinem Anliegerverkehr handelt. Je höher der Anteil des Fremdverkehrs, desto geringer ist der Anteil der Anlieger am umlagefähigen Aufwand. Und außerdem ist nicht jeder Aufwand umlagefähig. Wie hoch die Prozentzahl bei Euch wäre, ist spekulativ.

LG

Beitrag von betty38 - 25.07.11 - 09:17 Uhr

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das klingt ja schon einmal vielversprechend. Vor allem der Punkt der Angriffsfläche einer Belästigung durch Lärm und andere Emissionen, ich denke, da haben wir hier gute Karten...

Primär ist das auch mein größtes Ärgerniss und würde quasi auch die Sicherheit im Straßenverkehr automatisch erhöhen.

Dadurch, dass es eine Kreisstraße mit hohem Anteil an Fremdverkehr ist, hätten wir sicher nur "geringe" Kosten zu befürchten, aber auch die können natürlich recht hoch sein, wie es im Falle eines Bewohners in der gleichen Ortschaft sein, die (Kreis-)Straße wurde in den den letzten Jahren erneuert und er hatte einen Kostenbeitrag von 10.000 Euro zu leisten.

Ich hatte in einem ADAC Beitrag gelesen, dass durch Nachweis einer nicht regelmäßigen Instandsetzung der Straße durch die entsprechende Behörde, eine Kostenminderung möglich sei.

LG