Kehre nach EZ nicht zurück, wie läuft das? Kündigen?

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Beitrag von ihmrala - 22.07.11 - 09:35 Uhr

Hallo,

ich hab jetzt noch knapp ein Jahr Elternzeit aber mache mir schon mal so meine Gedanken. Ich war bis zu meiner Mutterschaft in einer Arztpraxis angestellt (also kleiner Betrieb) und da der Arbeitsplatz inzwischen 30 km von meinem Wohnort entfernt ist werde ich dort nicht mehr zurück kehren. Teilzeitarbeit lohnt sich bei der Wegstrecke nicht.

Wie wird denn das nun ablaufen? Muss ich meinem AG einfach Bescheid geben das ich nicht komme (und wann muss das sein)? Muss ich dann kündigen? Oder gibt es einen Aufhebungsvertrag?

Ich werde danach auch nicht gleich arbeiten müssen da es finanziell gut aussieht (momentan jedenfalls), möchte aber schon irgendwann mal wieder anfangen. Aber vielleicht erst so in zwei bis drei Jahren.

Danke mal fürs lesen, ich freue mich über Antworten!

Gruss, I.

Beitrag von susannea - 22.07.11 - 10:00 Uhr

Wenn du nicht mehr wieder kommen willst, musst du 3 Moante vor Ablauf der Elternezit kündigen.

Damit du keine KK zahlen musst (wobei evtl. Familienversicherung geht) wenn du zu Hause bist, würde ich die vollen drei Jahre Elternzeit aber vorher ausnützen und erst dann kündigen.

Beitrag von traumkinder - 22.07.11 - 12:44 Uhr

#pro

Beitrag von ujn1 - 22.07.11 - 11:24 Uhr

Hallo,

schau einfach mal in Deinen Arbeitsvertag.
Wenn da nichts anderes drinsteht, gelten unverändet die Regeln des § 622 BGB, d.h. vier Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Letzten des Monats. Dieses Kündigungsrecht kannst Du jederzeit, auch während der Elternzeit, ausüben.

Zusätzlich gibt es für das Ende der Elternzeit noch das von susannea angesprochene Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten nach § 19 BEEG. Damit kann man dann genau zum Tag des Elternzeitendes kündigen, auch wenn das nicht der 15. oder Monatsletzte ist.

Ich würde Dir ebenfalls empfehlen, von der Möglichkeit der Kündigung nach § 19 BEEG Gebrauch zu machen, d.h. erst zum Ende der Elternzeit.

Worauf Du noch achten solltest: Nach § 17 (3) BEEG muss Dir Dein Arbeitgeber, wenn der Vertrag nach der Elternzeit nicht fortgesetzt wird und Du vor der Elternzeit noch ein Urlaubsguthaben hattest, diese Urlaubstage abgelten. Das wird vom Arbeitgeber gerne mal "vergessen".

LG

Beitrag von schnettili74 - 23.07.11 - 22:05 Uhr

Ich kehre auch nach der Elternzeit nicht in meinen alten Job zurück, da wir wegen der dienstlichen Versetzung meines Mannes in eine andere Stadt gezogen sind. Nun liegen 700 km zwischen meinem Wohn- und Arbeitsort. Ich habe meinen AG informiert, dass ich nicht wieder komme. Wir haben einen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit geschlossen und ich bekomme meine restlichen Urlaubstage zum Ende der Elternzeit auch ausgezahlt.
Ich finde einen Aufhebungsvertrag besser, als einfach zu kündigen. Ist auch dem AG gegenüber fairer. Der weiß, woran er ist und kann sich nun schon nach Ersatz umsehen. Und man weiß ja nie... Man sieht sich immer zweimal im Leben.

Ich würde auch nur kündigen oder den Vertrag aufheben, wenn ich mir ganz sicher bin, dass ich nicht (aus finanziellen Gründen) erstmal doch wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren muss.

Alles Gute und einen schönen Abend
LG schnettili74 mit #babyHelena 7 Monate

Beitrag von ihmrala - 23.07.11 - 22:41 Uhr

Danke für eure Antworten, nun weiss ich Bescheid wie das läuft. Im Okt. muss ich eh in die Stadt in der mein Arbeitsplatz liegt da schau ich dann mal vorbei und informier meinen Chef schon mal vorab.

LG I.