Hallo!
Ich habe gestern eine Jobzusage bekommen.
Und nun soll ich natürlich auch so früh wie möglich dort anfangen.
Nun habe ich aber eine Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag von 6 Wochen zum Quartalsende. D.h. ich muss spätestens am 19.August meine Kündigung abgegeben haben, um zum 01.10.2011 den neuen Job beginnen zu können. (Steht unter § Probezeit: Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende)
Einige § weiter steht allerdings noch einmal unter Kündigungsfristen:
"Für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die gesetzlichen bestimmungen. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers wirkt auch zu Gunsten des Arbeitgebers."
Ich bin Arzthelferin und arbeite 30Stunden die Woche.
Hab jetzt diesen super Job bekommen und würde gerne zum 1.9.11 dort anfangen. (Keine Arztpraxis)
Die gesetzliche Frist besagt doch "Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines Monats".
Oder liege ich da jetzt falsch???
Kann mir vielleicht von Euch jemand weiterhelfen?
Freiwillig lässt mich meine Chefin nämlich niemals gehen.
Sind nur zu zweit.
Danke schon mal.
LG
Melli
Hilfe bei Kündigungsfrist!!!!!
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Beitrag von melli6381 - 22.07.11 - 14:55 Uhr
Beitrag von sohnemann_max - 22.07.11 - 15:00 Uhr
Hi,
würde sagen 6 Wochen zum Quartalsende.
Frag doch mal beim AG nach, ob Ihr Euch nicht einigen könnt. Es bringt doch beiden nichts, wenn Du z. B. krank machst und eh nicht mehr kommen würdest (um dann eher bei Deinem neuen AG anzufangen) oder nur noch lustlos am Arbeitsplatz rumlungerst.
Bei uns ist es schon möglich, dass ein Aufhebungsvertrag gemacht wird (auch Arztpraxis), so dass die Mädels eher gehen können.
LG
Caro
Beitrag von melli6381 - 22.07.11 - 15:11 Uhr
Danke für deine Antwort.
Ich würde natürlich nie krank machen oder so.
Das wäre nicht fair, und das macht man in meinen Augen auch nicht.
Aber auf einen Aufhebungsvertrag würde Sie sich nicht einlassen.
Da wir unterbesetzt sind. Meine Kollegin wäre dann mit zwei Ärzten alleine. Das schafft sie nicht. Da würde sie wohl auch eher gehen, als sich das anzutun.
Aber vorschlagen werde ich das wohl, dass ich zum 30.8. gehen kann, wenn die Kündigungsfrist 6wo.z. Quartalsende beträgt.
Mehr als sich nicht darauf einlassen kann sie ja nicht.
lg
melli
Beitrag von fbl772 - 22.07.11 - 16:06 Uhr
Hallo Melli,
du kannst nur zum 30. September ordentlich kündigen.
Der von dir weiter aufgeführte § findet nur Anwendung, wenn bspw. die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert wird und diese länger als die vertraglich vereinbarte ist, dass natürlich dann die gesetzliche Kündigungsfrist zählt.
Also wenn der Gesetzgeber die gesetzliche Kündigungsfrist auf bspw. 8 Wochen zum Quartalsende ändert, dann gilt die gesetzliche Regelung.
Wenn du also gegenüber deiner Arbeitgeberin fair sein willst, dann kündigst du nicht erst am letztmöglichen Tag, sondern schnellstmöglich, so dass sie die Chance hat schnell einen Ersatz zu finden und dich dann womöglich eher aus dem Vertrag lässt.
Nichtsdestotrotz kannst du ja auch vereinbaren, dass du deinen Resturlaub am Ende nimmst und kannst im Urlaub dann schon beim neuen Arbeitgeber anfangen.
VG
B
Beitrag von melli6381 - 22.07.11 - 16:29 Uhr
Hallo!
Danke für deine Antwort.
Jetzt bin ich endlich schlauer.
Vielleicht ist sie ja so nett und lässt mich eher raus.Glaub ich zwar nicht, aber fragen kann man ja mal.
Ich bin natürlich so fair und kündige so schnell wie möglich (also Montag).
Hat vielleicht auch für mich Vorteile (oder auch nicht).
Aber Fairness zwischen AG und AN steht für mich an erster Stelle.
Ich gehe da fair und sauber raus (von meiner Seite jedenfalls)
LG
Melli
