Hi ihr,
Hab da mal ne Frage, ich bin schwanger und habe bis September 2012 einen befristeten AV. errechneter ET ist 12.3.12. Also bin ich im September ja nicht mehr im Mutterschutz, sondern in elternzeit. Wie läuft das wenn mein AV aber im September endet? Hab ich dadurch irgendwelche finanzielle Nachteile? Kann ich dann überhaupt 1 Jahr elternzeit nehmen? Oder Erziehungsurlaub oder wie auch immer?
Hatte leider noch keine Zeit ,ich via Internet zu informieren und hoffe das mir hier jemand helfen kann. Danek euch schon mal im voraus!
Lg Sunny
AV Vertrag, befristet/ elternzeit
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Beitrag von sunny0507 - 22.07.11 - 15:34 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 22.07.11 - 15:46 Uhr
Außer, dass Du nach der EZ keinen Arbeitsvertrag mehr hast, gibt es vorerst keine finanziellen Nachteile.
Der AV läuft auch auf alle Fälle aus. Da schützt Dich auch die Elternzeit nicht.
Du bekommst genauso Elterngeld, als wenn Du noch einen gültigen AV hättest.
Du kannst so lange zu hause bleiben, wie Du es Dir finanziell leisten kannst.
Dir alles Gute, Janette
Beitrag von traumkinder - 22.07.11 - 15:50 Uhr
Beitrag von sunny0507 - 22.07.11 - 15:52 Uhr
Das heišt wohl das du myimmortal zustimmst?
:)
Beitrag von traumkinder - 22.07.11 - 15:55 Uhr
richtig!! wollt mir die arbeit sparen es auch so zu schreiben
Beitrag von susannea - 22.07.11 - 18:14 Uhr
Deine Elternzeit endet dann im September, somit endet die beitragsfreie GKV mit Ablauf der Elterngeldauszahlung.
Solltest du also zwei Jahre zuhause bleiben wollen, solltest du das Elterngeld splitten.
Elterngeld läuft unabhngig von der Elternzeit aber natürlich weiter!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.07.11 - 20:56 Uhr
Hallo
Evtlbist du dann nicht mehr krankenversichert. Denn das ist man nur im Elterngeldbezug und darüber hinaus nur, wenn man in einem festen Arbeistverhältnis steht.
Bianca
Beitrag von susannea - 23.07.11 - 08:42 Uhr
Denn das ist man nur im Elterngeldbezug und darüber hinaus nur, wenn man in einem festen Arbeistverhältnis steht.
Falsch, ist inzwischen korrigiert, das ist man während der kompletten Auszahlung, nicht nur im Bezug.
