Muss ich die Elternzeit bei meiner Chefin beantragen? Oder klärt sich das von alleine?
Elternzeit
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Beitrag von katrin1989 - 22.07.11 - 18:43 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 22.07.11 - 18:50 Uhr
Gegenfrage: Was sollte sich denn Deiner Meinung nach von allein in Bezug auf die Elternzeit klären?
Beitrag von cjuma - 22.07.11 - 19:26 Uhr
von alleine klärt sich nur der Mutterschutz, 8 Wochen nach der Geburt müsstest du also wieder arbeiten.
Außer du reichst Elternzeit (rechtzeitig!) ein.
Beitrag von susannea - 22.07.11 - 20:52 Uhr
Du musst bis eine Woche nach der Geburt Elternzeit anmelden.
Beitrag von ujn1 - 23.07.11 - 00:18 Uhr
Gesetzliche Frist sind 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Also 1 Woche nach Geburt bei termingerecht geborenen Einlingen, wie schon oben geschrieben, oder entsprechend 5 Wochen nach Geburt bei Frühgeburten oder Mehrlingen.
Das BEEG enthält aber, solltest Du die Frist um ein paar Tage versäumt haben, noch einen Weichmacher: "Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich."
"Dringende Gründe" und "angemessen" sind natürlich interpretationsbedürftig, ein Fristversäumnis von einer Woche sollte sich bei geschickter Argumentation aber durchaus wegdiskutieren lassen.
LG
