Hallo Ihr lieben hab da mal ne frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Unsere Tochter geht ab August in den Kindergarten, nun habe ich einen Bescheid der Stadt bekommen, dass ich monatlich 35 Euro selbst tragen muss.
Jetzt die Frage: Ich bin Alleinverdiener, meine Frau ist zuhause bei unseren Jüngsten und hat kein Einkommen.
Kann ich diese 35 Euro bei der Steuer geltend machen?
Ich weiß, dass das geht wenn beide Elternteile arbeiten gehn. Aber wie sieht das in unserem Falle aus?
Schon mal danke für eure antworten.
Kindergartenkosten absetzen
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Beitrag von lebensretter - 22.07.11 - 20:02 Uhr
Beitrag von emmy06 - 22.07.11 - 20:06 Uhr
Nein, nur wenn beide arbeiten - so zumindest mein Wissensstand.
LG
Beitrag von traumkinder - 22.07.11 - 20:07 Uhr
auf jeden fall mit angeben!! in wie weit sie die dann mit einbeziehen wirst du ja sehen
Beitrag von lebensretter - 22.07.11 - 20:28 Uhr
Danke schonmal,
ich denke ich werde das so machen wie immer. Alles mögliche angeben. Das Finazamt sucht schon raus was absetztbar ist.
Beitrag von traumkinder - 22.07.11 - 20:40 Uhr
richtig!!
Beitrag von madlen2252 - 22.07.11 - 20:49 Uhr
Ja das wird als Sonderausgaben anerkannt.....
Beitrag von susannea - 22.07.11 - 20:50 Uhr
Wie alt ist das Kind? es reicht, wenn sie zwischen 3 und 6 ist, damit du es absetzen kannst unabhängig von der Erwerbstätigkeit.
Beitrag von sandy_1 - 22.07.11 - 21:12 Uhr
Ja genau, so weiß ich das auch.
Wenn das Kind zwischen 3 und 6Jahre ist, dann kann man das genauso zu 2/3 absetzen wenn auch nur ein Elternteil arbeitet.
Lg, Sandra
Beitrag von nicosmama2009 - 22.07.11 - 21:23 Uhr
35 euro....
is ja ein traum.
ich zahl 145...
Beitrag von maryam1410 - 23.07.11 - 07:35 Uhr
145 ist ja auch ein traum - ich zahl 300 :(
Beitrag von lebensretter - 23.07.11 - 09:00 Uhr
ich verdiene ja auch nur 27 k im jahr.
Beitrag von kati543 - 22.07.11 - 21:38 Uhr
Generell kannst du bei der Steuer nur die reine Kiga-gebühr OHNE Essen- und Tee-/Bastelgeld geltend machen.
Ansonsten ist es so, wie hier schon gesagt wurde. Es ist vom Alter des Kindes abhängig, wie es berücksichtigt werden kann. Wenn das Kind zwischen 3 und 6 Jahre ist, wird es immer zu 2/3 berücksichtigt, egal ob der Ehepartner verdient, oder nicht. Wenn das Kind älter (z.B. durch ein zusätzliches Kigajahr oder Vorschule) oder jünger ist, muß nachgewiesen werden, dass beide Elternteile sich nicht um die Betreuung kümmern konnten. Ein einfacher 400€-Job reicht da schon aus. Eine (anerkannte, nachgewiesene) Behinderung oder Erkrankung ist auch ein Grund.
Von daher: Reinschreiben kannst du es auf alle Fälle. Aber das FA wird es dir streichen, solange deine Frau nicht arbeitet oder dein Kind das 3. LJ noch nicht vollendet hat.
Beitrag von lilaluise - 22.07.11 - 21:46 Uhr
Nein, nur wenn beide arbeiten gehen oder man alleinerziehend ist geht das!
Beitrag von myimmortal1977 - 22.07.11 - 23:25 Uhr
Ne, das ist leider nicht korrekt. Sobald ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, kann man es auch bei der Steuer ansetzen, wenn ein Partner zu hause ist.
Anders ist es, wenn vorher schon Betreuung (ggf. Krippe) benötigt wird. Da darf man es nur ansetzen, wenn beide berufstätig sind oder ein Partner einen Schwerbehindertenausweis hat und zu hause ist.
LG Janette
Beitrag von emmy06 - 23.07.11 - 07:16 Uhr
Das ältere Kind ist hier aber gerade 2 laut VK
- daher auch meine oben gegebene Antwort ....
LG
Beitrag von susannea - 23.07.11 - 08:23 Uhr
Es ist momentan 2, wer sagt dir aber, dass es nciht beim Kindergartenbeginn im August 3 ist?
Da dort leider kein genaues Geburtsdatum steht ist das ja nicht nachzuvollziehen, deswegen ist eine generelle Antwort nicht wirklich möglich oder hilfreich.
Beitrag von lebensretter - 23.07.11 - 09:02 Uhr
Also sie geht ab ende August in den KG. Noch ist sie zwei. Wird aber mitte August 3.
Beitrag von susannea - 23.07.11 - 10:06 Uhr
Da sie dann ja 3 ist, ist es absetzbar!
Beitrag von lebensretter - 23.07.11 - 21:42 Uhr
Prima vielen dank, jetzt weiß ich bescheid.
