Hallo ihr lieben Männer
Mein Mann hat ein Kind für das wir auch regelmäßig Unterhalt zahlen. Das Verhältnis ist toll und es ist alles so wie es sein soll..
Jetzt meine Frage. Wie lange müssen wir denn bezahlen?
Bis er 18 ist? Bis er die Ausbildung gemacht hat? Bis er 27 ist?
Jeder sagt was anderes..
Vllt könnt ihr mir ja helfen.. Wollte erst mal euch fragen und nicht direkt beim Jugendamt anrufen..
Wäre toll wenn ihr mit weiter helfen könnt..
Lg
Wie lange für das uneheliche Kind zahlen?
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Beitrag von sternchen-83 - 22.07.11 - 21:55 Uhr
Beitrag von backtoblack - 22.07.11 - 22:41 Uhr
bis die erste ausbildung nach der schule beendet ist, soweit ich informiert bin.
ergo: wirds ein bäcker, kürzer. wirds ein endlos student, der x mal die prüfungen versemmelt, länger.
Beitrag von falkster - 22.07.11 - 23:19 Uhr
beim Endlos-Studenten wäre dann allerdings mit 27 auch Schluss mit der Unterhaltspflicht...
Beitrag von parzifal - 23.07.11 - 05:34 Uhr
Ab 18 sind beide Elternteile Barunterhaltsverpflichtet. Dann geht es nach Leistungsfähigkeit beider Elternteile.
Regelmäßig wird Unterhalt für die erste Ausbildung geschuldet. Gegebenfalls einschließlich Studium wenn dies aufeinander aufbaut (z.B. Banklehre und BWL-Studium)
Beitrag von manavgat - 23.07.11 - 13:07 Uhr
Bis 18, allerdings werden eigene Einkünfte sofern es welche gibt, angerechnet (z. B. Lehrlingsgehalt).
Danach sind beide Elternteile gemäß ihrer Leistungsfähigkeit barunterhaltspflichtig.
Wenn das Kind studiert, z. B. sowas lang dauerndes wie Jura, keinen Nebenjob hat und die Mutter auch nix hat, dann kann es sein, dass es bis 27 dauert.
Gruß
Manavgat
Beitrag von claudia_1984 - 23.07.11 - 13:34 Uhr
hi
also dein mann MUSS bis das Kind 18.Jahre ist unterhalt zahlen,
beginnt das kind eine Ausbildung dann auch (wird aber neu berechnet, weil kind ja auch einkommenhat)
bei schulicher ausbildung/studium bin ich mir nicht sicher, aber denke fast do lange wioe auch kindergeld das kind bekommrt und in dem fall bis 27 jahre
erkundigt euch einfach mal beim anwalt für familienrecht der kann euch besser weiter helfen, sobald das kind 18 ist, ist das jugendamt nicht mehr zuständig.
Mein Vater hat meiner Schwester bis vor 1 jahr monatlich 100€ unterhalt überwiesen und das freiwillig (wäre eigenltich weniger gewesen) achso meine schwester ist da 20 gewesen
lg claudia
