Guten Abend,
mein AG macht mir schwirigkeiten nach der elternzeit wiederzukommen. frage mich deshalb, ob er mich versetzen kann. es ist eine partnerschaft mit mehrern büros, habe ein vertrag mit der partnerschaft in A abgeschlossen kann mein AG mich trotzdem nach Y versetzen?
weiss jemand rat?
vielen dank
Versetzung möglich?
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Beitrag von sabuscha - 22.07.11 - 22:30 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 22.07.11 - 23:34 Uhr
Du musst dafür in Deinen Arbeitsvertrag schauen. Wenn dort ein Standort explizit für Deinen Einsatzort eingetragen ist, z. B. Frau XYZ wird für den Standort Hannover eingestellt (ich meine damit nicht den Briefkopf Deiner Firma, der ist wurscht, es muss explizit im Wortlaut irgendwo drin stehen), dann darf er Dich nicht versetzen.
Ansonsten kann er Dich, wenn zu gleichen Bedingungen, UNTERNEHMENSWEIT (wenn es von der Rechtsform her zu Eurem Hauptsitz/Mutterkonzern gehört!!! Es darf keine Fremdfirma sein, es muss eine Tochtergesellschaft sein und rechtlich zum Unternehmen gehören, darf sich aber durchaus mit branchenfremden Inhalten beschäftigen) bis ans andere Ende der Welt versetzen.
Ein Arbeitnehmer ist, wenn nicht explizit vertraglich geregelt, mit keinem Gesetz der Welt an einen Standort gebunden und hat so gut wie 0.00 Handhabe, sich gegen eine Versetzung zu wehren, wenn der AG ihm einen (gleichwertigen) Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Noch besser hat es der Arbeitgeber, wenn irgendwo im Vertrag steht, Frau XYZ kann im gesamten Unternehmen mit ähnlichen Aufgaben betraut werden.... Dann ist der AG auf der ganz rechtssicheren Seite.
Wenn was kommt, auf alle Fälle vom Fachanwalt nochmal prüfen lassen.
LG Janette
Beitrag von parzifal - 23.07.11 - 05:07 Uhr
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ist dort etwas bezüglich Arbeitsort geregelt?
Ohne Regelung gilt zumindest, dass
"....der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Ermessens berücksichtigen muss, dass eine Versetzung nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht. Das folgt aus dem Grundrechtsschutz des Artikel 6 GG sowie aus Europäischem Gemeinschaftsrecht.
Hier können also viele soziale Gesichtspunkte vorprozessual und prozessual geltend gemacht werden. Darauf muss dann der Arbeitgeber reagieren. Der für die Billigkeit (Leistungsbestimmung) der Versetzungsmaßnahme darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber hat eine Substantiierungspflicht, dass die Versetzung notwendig ist. Kommt er der nicht nach, ist davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Versetzungsmaßnahme bzw. zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ein vergleichbarer Mitarbeiter vorhanden ist, der anstelle des betroffenen Mitarbeiters hätte wechseln können. ..."
Beitrag von sabuscha - 23.07.11 - 20:50 Uhr
hallo und danke erstmal für deine antwort.
in meinem arbeitsvertrag steht leider kein fester arbeitsplatz, nur das ich diesen mit der partnerschaft in A abgeschlossen habe. das problem ist folgende: meine elternzeit endet bald, der AG meint das die geschäfte schlecht laufen und ich soll weg. die parnerschaft hat verschidene praxen in unterschidlichen städten. jetzt frage ich mich ob ich auf grund von "partneschaft" in eine der anderen praxen verstezt werden könnte.
Beitrag von susannea - 23.07.11 - 08:40 Uhr
Wenn du einen Vertrag mit A hast, dann kann er dich nicht nach Y versetzen.
Wenn du allerdings einen Vertrag mit der kompletten Partnerschaft hast und dort keine Orte bei genannt sind, dann geht das problemlos.
Beitrag von parzifal - 23.07.11 - 17:07 Uhr
"problemlos"?
Was ist. wenn man 10 Jahre in A arbeitet, Familie und Haus in A hat und der AG "problemlos" auch einen anderen nach X schicken könnte?
Ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen sind solche Aussagen gewagt.
Beitrag von susannea - 23.07.11 - 17:36 Uhr
Rein rechtlich kann er sie dort arbeiten lassen, denn er schickt ja nicht, wenn sie keinen festen Arbeitsplatz hat!
Wielange sie wo gearbeitet hat ist dabei nicht interessant.
Beitrag von parzifal - 23.07.11 - 21:16 Uhr
"denn er schickt ja nicht, wenn sie keinen festen Arbeitsplatz hat! "
Ist es möglich dies nichmal verständlicher und ausführlicher zu formulieren und meinen Beispielsfall zu berücksichtigen?
Beitrag von parzifal - 24.07.11 - 18:35 Uhr
Es sollte "nicht nochmal verständlicher" formulieren heißen.
Beitrag von sabuscha - 23.07.11 - 20:56 Uhr
ich habe einen vertrag mit der gesamten partnerschaft aber in A, ein fester arbeitsort steht da aber leider nicht drin. kann ich was gegen die versetzung machen? ich bin auf bus und bahn angewiesen, bis zur nächsten kanzlei bin ich dann 2-3 stunden in eine richtung unterwegs!!
Beitrag von susannea - 23.07.11 - 21:42 Uhr
Wenn du mit der kompletten PArtnerschaft (also aus beiden Orten den hast) und kein genauer Arbeitsort genannt ist, dann siehts meiner Meinung nach schlecht aus. Dann war ja klar, dass ein Einsatz auch dort möglich ist. HAst du nur in A einen Vertrag, dann ist das anders!
Beitrag von sabuscha - 23.07.11 - 22:31 Uhr
na ja klar ist es für mich nicht gewesen.
1. es sind 5 verschidene orte, einer davon im ausland
2. mein ag gibt an weniger als 10 ma zu haben, zähl man die ma der 5 orte zusammen, komme ich auf mindestens 40!
3. in meinem vertrag steht die partnerschaft nur mit anschrift in A drin, von den anderen war nie die rede gewesen
4. ich hatte im arbeitsalltag mit den 3 anderen standorten nichts zutun gehabt. mit dem hauptsitz (lt. handelsregister) bez. weiterleiten der telefonate weil der mandant von y in a anrief.
5. von den anderen standorten erfährt man nur durch werbung bzw. geziehltes suchen
wenn er mich versetzt, kann ich was machen? wenn ich kündige habe ich ja wieder die gleiche kündigungsfrist wie er, oder?
Beitrag von susannea - 23.07.11 - 22:46 Uhr
Ich würde ihn darauf ansprechen, dass er weniger als 10 MItarbeiter hat, dann kann er dich ja nciht versetzen, wenn das einzeln zählt. Versetzt er dch nicht, sondern du hast nur einen anderne Arbeitsort, dann hat er ja auch mehr Mitarbeiter.
ICh würde wohl zum Anwalt gehen und das den prüfen lassen.
UNd ja, Kündigungsfrist ist genauso für beide!
