Steht mir denn dann auch Arbeitslosengeld zu oder nicht?

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Beitrag von sarah240806 - 23.07.11 - 06:13 Uhr

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich hätte mal eine kurze Frage an euch. Ihr habt da vielleicht mehr Ahnung. Also, ich bin nicht verheiratet, wohne aber mit meinem Partner zusammen. Ich habe einen Sohn aus erster Ehe und eine gemeinsame Tochter mit meinem Partner. Ich habe vor dem 1. Januar auf 400 Euro Basis gearbeitet und seit dem 1. Januar 2011 arbeite ich nun auf dieser Gleitzone (401-800 Euro). Ich bin also krankenversichert etc. Wenn mir jetzt nach einem Jahr zum Beispiel gekündigt werden sollte (ich spinne einfach nur so rum), steht mir dann Arbeitslosengeld zu, auch wenn ich mit meinem Partner zusammen wohne oder nicht? Ich danke euch schon mal für eure Antworten. Ich würde das einfach gerne wissen...

Liebe Grüße von Bianca

Beitrag von silbermond65 - 23.07.11 - 06:48 Uhr

steht mir dann Arbeitslosengeld zu, auch wenn ich mit meinem Partner zusammen wohne oder nicht?

ALG 1 hat nichts damit zu tun ,ob du mit deinem Partner zusammenwohnst.
Du verwechselst das sicher mit ALG 2 (Hartz 4) .

Beitrag von parzifal - 23.07.11 - 08:41 Uhr

Für ALG 1 muss man nicht bedürftig sein. Wenn Du die Voraussetzungen für ALG 1 erfüllst ist es egal mit wem Du lebst oder ob Du Vermögen hast..

Erst bei eventuell nachfolgendem ALG2 wird das relevant.

Beitrag von kati543 - 23.07.11 - 08:56 Uhr

ALG1 erhältst du, wenn du mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst innerhalb der letzten 24 Monate. Wie alt ist deine Tochter und was hast du vor der Geburt deiner Tochter gemacht? (Es gibt auch Arbeitslosengeld durch die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Daher die Fragen.) Beim ALG1 handelt es sich um eine reine Versicherungsleistung, nicht um eine Sozialleistung.