absolutes Arbeitsverbot

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Beitrag von niyyat - 23.07.11 - 10:36 Uhr

Hallo !


Würde mal gerne wissen von wem bekommt eine Schwangere (Erzieherin) ihr Gehalt (Geld zum leben) wenn sie ein absolutes Arbeitsverbot bekommt ?
Bekommt sie den auch normal ihr Elterngeld wenn das Baby da ist ?

Danke für die Antworten Niyyat

Beitrag von demy - 23.07.11 - 10:57 Uhr

Hallo,
vom Arbeitgeber gibt es volles Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot (so heißt das) weiter.

Gruß
Demy

Beitrag von niyyat - 23.07.11 - 11:12 Uhr

okay danke dir, werde es weiterleiten ;-)
kenne mich damit nicht aus habe bis zum schluss gearbeitet

alles gute an alle #schwanger

Beitrag von sohnemann_max - 23.07.11 - 13:10 Uhr

Hi,

ganz normal über die Lohnabrechnung vom Arbeitgeber. Dieser wiederum bekommt seinen Lohnausfall wieder durch die Umlage zurückerstattet. Damit hat der AN aber nichts zu tun.

Elterngeld gibt es ganz normal, so als wenn sie gearbeitet hätte.

LG
Caro