Hallo !
Würde mal gerne wissen von wem bekommt eine Schwangere (Erzieherin) ihr Gehalt (Geld zum leben) wenn sie ein absolutes Arbeitsverbot bekommt ?
Bekommt sie den auch normal ihr Elterngeld wenn das Baby da ist ?
Danke für die Antworten Niyyat
absolutes Arbeitsverbot
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Beitrag von niyyat - 23.07.11 - 10:36 Uhr
Beitrag von demy - 23.07.11 - 10:57 Uhr
Hallo,
vom Arbeitgeber gibt es volles Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot (so heißt das) weiter.
Gruß
Demy
Beitrag von niyyat - 23.07.11 - 11:12 Uhr
okay danke dir, werde es weiterleiten 
kenne mich damit nicht aus habe bis zum schluss gearbeitet
alles gute an alle
Beitrag von sohnemann_max - 23.07.11 - 13:10 Uhr
Hi,
ganz normal über die Lohnabrechnung vom Arbeitgeber. Dieser wiederum bekommt seinen Lohnausfall wieder durch die Umlage zurückerstattet. Damit hat der AN aber nichts zu tun.
Elterngeld gibt es ganz normal, so als wenn sie gearbeitet hätte.
LG
Caro
